Als Opfer zum Gericht als Zeugin eingeladen

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Daisy064
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Opfer zum Gericht als Zeugin eingeladen

Hallo Zusammen,

Ich bin neu hier aber gut ich gebe mein bestes:)

Es geht um folgendes
Ich wurde sexuell belästigt bei der Arbeit.
Das war im Oktober. So langsam habe ich mich nach einer schweren Depression sammeln können.
Gerade als es mir besser ergang, kam heute der Brief, dass ich als Zeugin eingeladen bin.

Ich möcht ungern alles nochmals vor Gericht alles nochmals aussagen.
Bisher habe ich nur bei Polizei ausgesagt.
Und das hatte mich damals schon sehr fertig gemacht.

Wäre es den möglich einen Anwalt als Vertretung aussagen zu lassen?

Oder welche Möglichkeiten gibt es noch
Ohne das ich eine große Belastung habe.

Danke jetzt schon für eure Antworten

-- Editiert von Moderator am 13.07.2018 23:39

-- Thema wurde verschoben am 13.07.2018 23:39

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Daisy064):
Wäre es den möglich einen Anwalt als Vertretung aussagen zu lassen?

Sofern der Anwalt nicht telepathisch veranlagt ist, wird es wohl kaum möglich sein. Denn er hat die Erinnerungen ja nicht, kann also gar keine Aussage machen und auch keine Rückfragen beantworten.


Allerdings kann es durchaus sein, das bei entsprechender medizinischer Indikation die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird oder die Befragung reduziert wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei größeren Gerichten, normalerweise jedenfalls an Landgerichten, gibt es Zeugenbetreuungstellen. Die begleiten einen auch in den Sitzungssaal und setzen sich während der Aussage neben einen.

Um die Aussage selbst würden sie nur mit einem ärztlichen Attest herumkommen. Sie sollten sich aber vergegenwärtigen dass derjenige dann wahrscheinlich nicht verurteilt werden kann. Es sei denn, er hat zwischenzeitlich ein Geständnis abgelegt oder es gibt genug andere Zeugen.

1x Hilfreiche Antwort

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