Allgemeiner Verstoß - mit Cannabis und Zubereitun

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
stingray83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Allgemeiner Verstoß - mit Cannabis und Zubereitun

Guten Tag,
ich habe ein Problem:
Ich habe heute einen Brief bekommen von der Polizei mit einer Vorladung als Beschuldigter. Der Tatvorwurf ist; Allgemeiner Verstoß- mit Cannabis und Zubereitungen. Die Ereigniszeit ist: 01.01.2008-12.12.2008. Nun mein Problem...Ich weiß nicht was mir vorgeworfen wird. Es wird als Ereignissort die Adresse meines damaligen Grassdealers angegeben. Ich habe nie etwas verkauft oder ähnliches. Auch habe ich in dem genannten Zeitraum so gut wie nicht mehr gekifft denn am 14.02.2008 bin ich positiv auf THC im Straßenverkehr getestet worden,musste daraufhin meinen Führerschein abgeben und habe dann aufgehört mit dem Kiffkram!
Mit was muss ich rechnen? Was kommt auf mich zu?
mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

allg. Verstöße heißt in der Regel "Erwerb und/oder Besitz". Insofern wird es sich wohl um Graskäufe handeln, und zwar diverse. Und es ist zu vermuten, daß der ehemalige Dealer geplaudert hat...
1. Sie müssen dieser Ladung nicht nachkommen und sollten das besser auch nicht.
2. Sie können über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen (Achtung: Kostet Geld!).
Es gibt nach § 147(7) StPO auch die Variante, daß Sie selbst Abschriften aus den Akten kriegen.
3. Das können Sie tun oder Sie warten auf eine Anklage bzw. einen Strafbefehl, denn da muß genau drinstehen, was man Ihnen vorwirft und wie man das bewiesen sieht.
4. Zur Strafe kann man gar nichts sagen: Wie Sie sich denken können, macht es einen Unterschied, einmal Gras zu kaufen oder 100mal, was bei dem langen Zeitraum ja denkbar wäre. Allerdings geht es hier definitiv um mehrere Delikte...

Gruß vom mümmel

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