Hallo, eine Person wird angezeigt. Sie nimmt sich einen Anwalt , dieser beatragt Akteneinsicht....es passiert nichts....nach vier Wochen beantragt er nochmal Akteneinsicht und bekommt wieder keine Antwort. nach sechs Wochen ist die Akte immernoch nicht da.
Ist die Kripo bzw. die Staatsanwaltschaft denn nicht verpflichtet die Akte zur Einsicht dem Anwalt zu gewähren ?
Wie lange ist sowas denn normalerweise unterwegs, mir wurde gesagt es wäre der einfachste Vorgang. Spricht irgendwas dagegen , das der Anwalt die Einsicht in die Akten bekommt ?
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Akteneinsicht durch den Anwalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo und danke für die Antwort. Habe ich die Antwort so richtig vertsanden ?
Die Kripo darf die Akteneinsicht nicht verwehren, der Staatsanwalt aber schon ?
Woher weis der Beschuldigte denn, wann die Ermittlungen abgelaufen sind ? Er hat ja seit der Vernehmung Anfang September nichts mehr gehört ?
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Die Kripo ist für die Gewährung von Akteneinsicht nicht zulässig, darf darüber somit nicht entscheiden (weder gewähren, noch ablehnen). Zuständig ist im Ermittlungsverfahren gem. § 147 Abs. 5 StPO
die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft vermerkt den Abschluss der Ermittlungen gem. § 169a StPO
in den Akten, wenn sie die öffentliche Klage erwägt. Erst wenn dieser Vermerk vorhanden ist hat der Verteidiger gem. § 147 Abs. 1 StPO
einen Anspruch auf Akteneinsicht.
Vor dem Abschluss der Ermittlungen kann dem Verteidiger gem. § 147 Abs. 2 StPO
zwar Akteneinsicht gewährt werden, jedoch eben nur, wenn die Ermittlungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Wann der Abschluss der Ermittlungen in Ihrem Fall vermerkt wird kann man nicht sagen. Die Information wird dann wohl so aussehen, dass Ihrem Verteidiger dann nach Abschluss der Ermittlungen die Akteneinsicht gewährt wird.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
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