Ärger mit Gerichtsvollzieher trotz Unschuld

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503604-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Gerichtsvollzieher trotz Unschuld

Hallo,
ich habe ein dringendes Anliegen und benötige guten Rat:
Vor einiger Zeit war ich mit einen Mann zusammen bei den man lieber einen großen Bogen machen sollte. Aufgrund einiger Probleme habe ich auch kurzzeitig bei Ihm gewohnt. In der Zeit hat mein EX-Freund bei einen Bekannten die Haustür eingetreten, Anzeige folgte auch für mich, da ich auch Anwesend war es kamen dementsprechend Briefe. Mein EX-Freund hat diese Briefe allerdings versteckt. Irgendwann drückte mein Ex mir ein Brief vom Gericht in die Hand mit einer Geldstrafe von ca. 600€ aufgrund Sachbeschädigung. Die Einspruchsfrist von 2 Wochen waren natürlich abgelaufen. da mein ex auf die Anzeige reagierete wurde er, der wahre Täter, freigesprochen. nichts desto trotz probierte ich mein Glück, da ich aufgrund eines Unfalls stark geschädigt bin und nicht in der Lage bin eine Tür einzutreten. Da die Frist aber abgelaufen war, hatte ich keinen Erfolg. So musste ich eine Ratenzahlung von 30,00€ vereinbaren da ich in Armut lebe. Im April diesen Jahres bin ich mir ganz Sicher, musste ich die letze Rate begleichen. Nun kam 6 Monate später ein Brief vom Gericht, dass noch 3 Raten offen seien und neue Versandkosten. Ich solle sofort 170€ bezahlen ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher. Ich kann dieses Geld nicht aufbringen und habe auch nicht alle ünerwesiungsbelege um das Gegenteil zu beweisen. Nun meine Frage: Kann ich denn nichts gegen meinen EX-Freund Unternehmen und muss ich mir das alles gefallen lassen obwohl ich Unschuldig bin und dieses Belegen kann?t. Kann ich denn gar nichts dagegen machen?

Des Weiteren hätte ich noch ein paar andere Fragen wo guter Rat Teuer ist. wer könnte mir helfen?

Liebe Grüße,

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier geht ja einiges fröhlich durcheinander. Wir haben einmal die strafrechtliche Seite, da gab es die Geldstrafe. Wenn die nicht bezahlt wird, dann kommt kein Gerichtsvollzieher, sondern dann gibt es eine Ersatzfreiheitsstrafe.

So, und dann gibt es parallel dazu die zivilrechtliche Seite. Und da ist dann, wenn wirklich nicht bezahlt wird, der Gerichtsvollzieher zuständig. Also, trösel erst einmal auseinander, um was es wirklich geht, sortiere Deine Bankunterlagen, eventuell kann die Bank ja auch ERsatzbelege erstellen. DAs ist normalerweise zwar teuer, aber bei meiner Bank gibt es da auch ein vereinfachtes Verfahren mit der Erstellung eines Kontenspiegels, ist wesentlich preiswerter. Oder, wenn Du Online-Banking machst, dann ist doch vieles noch darüber rekonstruierbar.

Bring also erst einmal Ordnung in Deine Unterlagen, ohne das geht es gar nichts. Mein Gott, mit einem Chaoten zusammen gewesen, und nichts, was Dokumentation angeht, draus gelernt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wenn die nicht bezahlt wird, dann kommt kein Gerichtsvollzieher, sondern dann gibt es eine Ersatzfreiheitsstrafe. Doch, der GV kann da durchaus kommen: https://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/startseite/staatsanwaltschaften/aufgaben/81014.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Im April diesen Jahres bin ich mir ganz Sicher, musste ich die letze Rate begleichen. Nun kam 6 Monate später ein Brief vom Gericht, dass noch 3 Raten offen seien und neue Versandkosten. Ich solle sofort 170€ bezahlen ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher.


Also...

3 Raten á 30,00 EUR + Portoauslage (3.50 EUR) wären zum einen 93,50 EUR und nicht 170,00 EUR. Schon das stimmt also nicht. Wenn man auch die Verfahrenskosten des ursprünglichen Strafbefehls bisher nicht gezahlt hat, könnte es halbwegs hinkommmen (90+70+7 = 167,00 EUR)

Ferner kann man davon ausgehen, dass wenn alle Raten gezahlt wurden, diese auch verbucht worden sind. Ansonsten muss man halt seine Kontoauszüge durchsehen, bzw. falls man die nicht mehr hat, sich neu von der Bank besorgen, wenn man sich 100% sicher ist alles bezahlt zu haben (Geldstrafe + Verfahrenskosten).

Thema Gerichtsvollzieher: Theo. kann der zwar kommen (siehe Link von mümmel), aber zumindest für Niedersachsen kann ich sagen, dass er bei jemanden, dessen Einkommenssituation bekanntermaßen so ist, dass ihm Raten á 30,00 EUR gewährt werden nicht aktiviert werden würde, jedenfalls nicht hinsichtlich der eigentl. Geldstrafe. Auch hinsichtlich der Verfahrenskosten ist es rel. unwahrscheinlich, denn darum kümmert sich in aller Regel die Landesjustizkasse.

Zitat:
Kann ich denn nichts gegen meinen EX-Freund Unternehmen und muss ich mir das alles gefallen lassen obwohl ich Unschuldig bin und dieses Belegen kann?


Nein, kannst Du nicht. Du bist rechtskräftig verurteilt worden (hättest damals übrigens Wiedereinsetzung nach §§ 44 ff. StPO beantragen können, wenn Du hättest glaubhaft machen können, dass Dir der Strafbefehl unterschlagen wurde - aber dafür ist es jetzt auch zu spät). Insofern wirst Du die noch offenen Beträge an das Gericht bzw. Justizkasse zahlen müssen.

Rein theoretisch könntest Du Deinen Ex-Freund zwar auf Schadenersatz verklagen, aber damit wirst Du zu 99,999999% keinen Erfolg haben, so dass auch das einfach nur noch mal ordentlich Geld kosten, aber 0,0 bringen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go503604-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich glaube dass ich mich vor Ärger etwas falsch ausgedrückt habe. Dle Ratenzahlung von 30,00 € hat mehrere Jahre gedauert ds es mal eben 600€ waren. Normalerweise sind meine Dokumente sortiert, aber aufgrund eines Unfalls sind einige Probleme aufgetreten. Mein EX-Freund bot mir damals an erstmal zu Ihm zu ziehen, da ich weniger Miete zahlen müsste. Als er aber anschließend meine Möbel bei sich hatte war ich auf der Straße. Daher war es nicht möglich noch Ablage zu machen. Eigentlich ging es mir auch nur darum ob ich noch eine Chance habe den wahren Täter ans Licht zu führen. Ich bin kein Rachsüchtiger Mensch aber mein EX-Freund versucht mir bis heute zu Schaden. Es ist nicht das erste mal, dass er gezielt versucht mir Schaden zuzufügen. Es sind aber alles Dinge wo ich glaube ich keine Anzeige erstatten kann. Ich weiß es halt nicht. Aber meine Frage hat sich hiermit dann sowieso geklärt und vielen Dank für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich ging es mir auch nur darum ob ich noch eine Chance habe den wahren Täter ans Licht zu führen.


Nein, er wurde ja offenbar rechtskräftig freigesprochen, so wie du schreibst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen