Adhäsionsverfahren wegen Unterschlagung

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
16fragezeichen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Adhäsionsverfahren wegen Unterschlagung

Ersteinmal "Hallo" und ich hoffe wirklich, dass mir hier jemand helfen kann.

Der Sachverhalt ist folgender: Ich habe mich nach mehrjähriger Beziehung von meinem Freund getrennt und dieser hat danach sofort das Schloss aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgebaut, so dass ich mit dem Möbelunternehmen quasi vor verschlossener Tür stand (Achtung. Schlüsselunternehmen, Freunde und andere Dinge konnten nichts ausrichten!). Das ist nun bereits einige Monate her und auch der Anwalt konnte bisher nicht erreichen meine Möbel, meinen gesamten Haushalt etc. aus der Wohnung zu bekommen. Selbst die Strafanzeige blieb bisher ohne jeglichen Erfolg. Ich habe ein Adhäsionsverfahren bei der Staatsanwaltschaft beantragt, aber mein Anwalt rät mir von diesem ab, da die Strafrichter in einer solchen Sache selten entscheiden möchten und ich um den zivilen Weg nicht drumherum komme. Was meinen Sie dazu? Der streitige Betrag ist im fünftselligen Bereich und ich arbeite als Verkäuferin und habe nicht das Geld um Gerichtskosten etc. vorzustrecken.

Aber ich habe das Gefühl, dass mir niemand in dieser Sache richtig helfen kann/mag obwohl bisher auch noch nichts durch die Staatsanwaltschaft in Hamburg abgelehnt wurde.

Über eine schnelle Nachricht würde ich mich sehr freuen!

Romy




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Vergessen Sie das Adhäsionsverfahren, das gibt es nur im Lehrbuch und in den Broschüren der Landesjustizverwaltung. Ihr Anwalt hat Recht. Kein Strafrichter wird sich zusätzlich (!) zu seinem normalen Pensum mit den zivilrechtlichen Fragen einer Tat befassen.

Das strafrechtliche Erkenntnisverfahren ist zudem auch schlicht nicht dazu geeignet, zivilrechtliche Ansprüche festzustellen. Noch dazu - wie in Ihrem Fall - zur Beurteilung komplizierter Herausgabeansprüche bezüglich gemeinsamen Hausrates.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet übrigens gar nicht den Adhäsionsantrag, sondern der erst viel später (!) mit der Sache befasste Strafrichter. Bis dahin verlieren Sie einfach nur Zeit.

quote:
Selbst die Strafanzeige blieb bisher ohne jeglichen Erfolg

Was meinen Sie mit "ohne Erfolg"? Ist das Verfahren eingestellt worden? Oder haben Sie geglaubt, dass Ihnen das Strafverfahren die Möbel zurückbringt?!

Sie müssen zivilrechtlich klagen!

quote:
ich arbeite als Verkäuferin und habe nicht das Geld um Gerichtskosten etc. vorzustrecken.

Wenn Ihr einzusetzendes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Prozesskosten zu tragen, haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Niemand muss auf sein Recht verzichten, weil ihm die finanziellen Mittel zu dessen Durchsetzung fehlen.

quote:
ber ich habe das Gefühl, dass mir niemand in dieser Sache richtig helfen kann/mag

Mit scheint es eher, dass es Ihnen an der notwendigen Entschlossenheit fehlt. Ihr Anwalt wird Ihnen geraten haben, zivilrechtlich auf Herausgabe zu klagen. Das ist nämlich der einzige Weg, Ihre Möbel wiederzubekommen. Nur wollen Sie diesen Weg offenbar nicht beschreiten. Dann kann Ihnen auch niemand helfen.

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""

-- Editiert am 05.01.2010 21:32

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vor allem rät der Anwalt der Fragestellerin wohl deswegen von dem Verfahren ab, weil er damit seinen Gebührenanspruch geschmälert sieht. Ein gesondertes Zivilverfahren bringt dem Anwalt natürlich mehr Kohle als so ein dämliches Adhäsionsverfahren (die in der Praxis übrigens sehr wohl vorkommen).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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