Abziehen - Aussage machen?

16. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
kuschkusch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abziehen - Aussage machen?

Hi,
erstmal zu mir:

Ich bin 15 jahre alt, gehe auf ein Gymnasium und habe in einem Monat eine Gerichtsverhandlung wegen eines Einbruchs. Der Einbruch ereignete sich vor einem 3/4 Jahr und seidem habe ich nicht die kleinste Kleinigkeit angestellt, bis vor kurzem...

Ich war mit ca. 8 Freunden unterwegs (alle polizeilich bekannt) und da wurden wir von einem Jungen angesproche, ob wir Gras haben wollen. Wir willigten ein und suchten einen Platz, wo wir nicht gesehen werden konnten. Er zeigte es uns und ein Freund von mir steckte es ein (ca. 1,5g - 10€). Wir rauchten es vor Ort und vor den Augen des Jungens. Am nächsten Tag bekamen zwei meiner Freunde einen Anruf der Kriminalpolizei, indem ihnen vorgeworfen wird, einem Jugendlichen 10€ "abgezogen" zu haben. Da ich mich gut mit den zwei angezeigten verstehe, erwähnten sie als sie vorgeladen wurden nicht meinen Nachnamen und habe bis heute weder eine Vorladung, noch einen Anruf der Polizei bekommen. Meine zwei Freunde sagten dummerweise, dass es sich um Marihuana handelte und nicht um Geld und sagten zudem, dass sie es nicht geraucht haben, was nicht stimmt, und sagten dass die anderen Jungen lediglich gekifft haben. Die Nachnamen von den anderen 6 Personen haben sie der Polizei genannt und diese wurden jetzt ebenfalls vorgeladen.

Meine Fragen sind:

- werde ich vorgeladen werden? (es gibt schon 6 Zeugen)
- werde ich eine Strafe für das Kiffen bekommen?
- wird das als gemeinschaftlicher Raub(überfall), da mit Gewalt gedroht wurde, gewertet?

Ich bin sehr dankbar über jede Antwort!

MfG kuschkusch :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

werde ich vorgeladen werden?

Wenn Dein Name noch rauskommt, natürlich.

werde ich eine Strafe für das Kiffen bekommen?

vermutlich nicht, da der Konsum an sich nicht strafbar ist, und strafbarer Besitz bei Dir evtl. (!) nicht gegeben ist, wenn Du nur mit an der Tüte genuckelt hast. Aber über dieses Thema wird sich auch keiner den Kopf zerbrechen, da es im Verhältnis zu dem gemeinschaftlichen Raub Pipfax ist.

wird das als gemeinschaftlicher Raub(überfall), da mit Gewalt gedroht wurde, gewertet?

Wahrscheinlich ja, bzw. ggf. als räuberische Erpressung (was aufs selbe rauskommt). Zumindest wird ein Ermittlungsverfhren wegen diesem Tatbestand eingeleitet werden.

Diese neuerliche Sache wird sich 'immens gut machen' bei Deiner Einbruchsverhandlung. Wenn Du in dem tempo weitermachst, wirst Du Dir noch vor 18 Deine erste real abzusitzende Jugendfreiheitsstrafe (damit meine ich eine richtige = mindestens 6 Monate, nicht bloß Arrest) einhandeln. Arrest ist jetzt schon drin, wenn aus dem Einbruch und dem Raub eine Einheitsjugendstrafe gebildet wird.

Nur Mal zur Anschauung: Ein einfacher Raub hat im Erwachsenenrecht eine Mindest(!!)strafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
kuschkusch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Arrest für einen Einbruch und weil ich dabei war wie einer abgezogen wurde?

Ein Freund von mir hat drei Einbrüche gemacht (bei einem Einbruch hat er 20 LapTops 20 Flachbildschirme im Wert von 45.000€) und hat einen Jungen zu dritt zusammen geschlagen, aber richtig übel zugerichtet haben sie den (gefährliche Körperverletzung) und er hat 2 Wochen bekommen...

Und übrigens... Meine Mutter sieht 5 Jahre älter aus seidem das rauskam sie ist total fertig mit der Welt... Ich habe einen Schlußstrich gezogen und werde niemals wieder so etwas schlimmes wie einen Einbruch begehen und wenn ich gewusst hätte dass das ein gemeinschaftlicher Raubüberfall ist, wäre ich sofort nach Hause gegangen!!!

MfG

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#3
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Du bist 15 Jahre alt, gehst aufs Gymi, und tust so, als wäre dir das alles nicht bekannt gewesen. Das kann ich dir nicht glauben.

Du wirst mit Sicherheit damit rechnen müssen, dass die anderen Zeugen auch deinen Namen nennen. Dann wird mit Sicherheit auch ein Arrest fällig.

Wenn Du so weiter machst, wirst du irgendwann einmal auch im Erwachsenenvollzug enden.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hinsichtlich des Raubes wird es eben darauf ankommen, ob das Gericht Dich als Tatbeteiligten sieht oder nicht. Raub ist (nach Mord, Totschlag und solchen Sachen) eine der schwersten Straftaten, die das deutsche Strafgesetz kennt, auch wenn das Abziehen unter Jugendlichen wohl groß in Mode ist.

Wie gesagt, ein Erwachsener hätte eine Mindest(!)strafe von 1 Jahr sicher. Wenn man eine Waffe dabei hat (nur dabei haben, nicht einsetzen, wobei auch ein Messer reicht) ist die Mindeststrafe schon 3 Jahre, da es dann ein schwerer Raub ist. Hält man dem, den man beraubt, das Messer auch noch an den Hals, wäre die Mindest(!!!)strafe 5(!!) Jahre. Daran kannst Du sehen, dass die Justiz bei Raub absolut keinen Spaß versteht.

Sollte es tatsächlich zu einer Anklage gegen Dich wegen Raubes kommen, würdest Du einen Pflichtverteidiger bekommen, da das bei solch schweren Straftaten gesetzlich vorgesehen ist.

Hinsichtlich Deines Einbruchs kommt es darauf an, wo Du eingebrochen ist. Ein Einbruch in eine Wohnung wird schwerer bestraft als z.B. in eine Garage oder Lagerhalle.

Ich habe einen Schlußstrich gezogen und werde niemals wieder so etwas schlimmes wie einen Einbruch begehen

Hoffentlich.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#5
 Von 
kuschkusch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin in ein Jugendfreizeitheim eingestiegen, wo ein Gesamtschaden von 4.000€ + 2 PC's + 500€ aus einem Vereinsraum, enstand.

Und ich wusste wirklich nicht das ich fürs Zugucken bestraft werden kann. Ich werde den Tatbestand jetzt genau erläutern.

Wir waren auf der Straße wurden angesprochen ob wir was haben wollen (ein Freund von mir kennt diesen Jungen der uns etwas angeboten hat.) Wir suchten einen günstigen Platz. Der Junge zeigte es uns und mein Freund steckte es ein und sagte du bekommst morgen 10€. Der Junge sagte daraufhin das er es heute braucht und forderte es zurück woraufhin mein Freund sagte "Ich gib dir gleich eine, hör auf rumzujauln" und schließlich hat er ihn Gras im Wert von 3€ für einen Joint gegeben, also haben wir ihm ca. 7€ "abgezogen". Der "abgezogene" erstatte keine Anzeige, sondern die Schule, auf die der "abgezogene" und mein Freund (der ihn "abgezogen" hat) gehen. Der Freund von dem "abgezogenen" hat meinen Freund zusammengeschlagen, da mein Freund ihm keine 10€ wiedergab, woraufhin sie zum Direktor mussten und alles auspackten. Daraufhin erstattete die SCHULE anzeige. Der "abgezogene" sagte das wir alle gekifft haben und alle anderen wurden ja als Zeugen vorgeladen und diese meinten das nur mein Freund (der diesen Jungen abgezogen hat) gekifft hat und das werde ich dann auch sagen :D.

-Brauchen die wirklich noch einen Zeugen, wenn sie schon 8 Zeugen oder so haben? Man muss bedenken dass es sich um 10€ (Gras) handelt.

So und mein Hauptproblem ist:

Als ich den Einbruch gemacht habe, hatte ich ein 3/4 Jahr Hausarrest, durfte weder auf Partys gehen, noch eine Stunde rausgehen. Meine schulischen Leistungen sind seidem in den 2er Bereich gestiegen. Ich hatte solange Hausarrest, da meine Eltern enorme Angst hatten/HABEN, dass ich rückfällig werde und mich weiterhin mit meinem Hochkriminellen Freund treffe, welcher schon im Jugendknast war. Das Problem ist, dass dieser Junge ebenfalls dabei war und als Zeuge ausgesagt hat (er sagte weder meinen Nachnamen, noch andere Anhaltspunkte die gegen mich sprechen könnten). Jedoch wenn ich vorgeladen werde, wird der Polizist den Tatbestand erläutern und meine Eltern erfahren, dass ich mit diesem Jungen unterwegs war. Fazit: wieder ein 3/4 Hausarrest. Man muss sich mal vorstellen wie schlimm das ist, wenn man nicht raus darf. Es war quasi wie Einzelhaft, nur dass ich in der Schule war. Jetzt ist langsam Gras über die Sache gewachsen und heute Abend darf ich zum ersten mal auf eine Party. Wenn rauskommt, dass ich mit diesem Jungen unterwegs war, FÄNGT ALLES WIEDER VON VORNE AN!!

Deshalb ist meine Frage:

- muss ich zur Vorladung erscheinen? (wenn ja dann wär das ein Weltuntergang für mich und meine Familie da dann alles rauskommt.

MfG

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

sie sollten schnell das abi machen und Jura studieren: Ein Mann aus der praxis braucht mann immer.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kuschkusch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin erst 15 aber das Abi werde ich schaffen, wenn ich nicht von der Schule geschmissen werde und solche Scherze kann ich nicht gebrauchen, mein Traumberuf war es Polizist zu werden und das werde ich nicht mehr schaffen.
Und auch wenn Ihr mich negativ beurteilt:
ICH BIN NICHT KRIMINELL!

Es gab mal eine Zeit wo ich keine Freunde hatte und somit falsche, kriminelle Freunde bekam. Jetzt sind einige meiner Freunde zwar auch nicht ganz sauber, jedoch halte ich mich aus deren Angelegenheiten raus.

P.S Als der Junge abgezogen wurde, habe ich gesagt sie sollen ihn in Ruhe lassen, da dass Sünde ist. Hilft mir das wenn der Junge es bestätigt?

Ich wäre sehr dankbar für Antworten aus meinem anderen Eintrag ;9

MfG

MfG

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#8
 Von 
kuschkusch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

???????

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Glaubt man Wikipedia läge in einem derart langen Hausarrest schon ein Verstoß gegen den Rechtsanspruch auf eine gewaltfreie Erziehung. Insofern würde ich dazu raten, in diesem Fall dringend einmal Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen; wegen der Einbruchssache sollte es doch eigentlich auch einen Termin mit der Jugendgerichtshilfe gegeben haben, weiß die davon und was sagt sie dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was letztlich aus der Raubgeschichte werden wird, kann man von hier aus nicht beurteilen. Das wäre reine Spekulation. Es kommt drauf an, wie die Staatsanwaltschaft die Aussagen der anderen Beteiligten wertet, was Deinen Tatbeitrag oder Nicht-Tatbeitrag betrifft.

Wenn Du eine Vorladung erhälst werden Deine Eltern höchstwahrscheinlich davon erfahren, da sie bei einem 15jährigen in aller Regel darüber gesondert von der Polizei informiert werden ('Ihr Sohn ... ist wegen ... vorgeladen')

Was die Angst Deiner Eltern angeht, war die ja berechtigt. Du HAST Dich ja wieder mit Deinem kriminellen Freund getroffen. Trotzdem halte ich deren Reaktion mit 9 Monaten Hausarrest für daneben. Der Tip von DanielB ist nicht schlecht. Du wirst ja wegen der Einbruchssache einen Termin bei der Jugendgerichtshilfe bekommen. Den solltest Du nutzen um mit dem dortigen Sozialarbeiter mal über alles(!!) zu reden.

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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Guter Rat an @kuschkusch: du solltest dir mal dringend andere / neue Freunde suchen, daß diese 'Freunde" nix taugen, hast du ja wohl hoffentlich begriffen! Ansonsten wirst du wohl noch vor deinem 18. Geburtstag eine intensive Bekanntschaft mit schwedischen Gardinen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Mitleser:
In seinem letzten Beitrag schreibt er, dass er mal falsche, kriminelle Freunde hatte und von seinen neuen Freunden auch nicht alle sauber sind, aber er sich aus deren Angelegenheit heraushalte. Wie neuen mit den 8 Freunden aus dem Startbeitrag zusammenhängen, könnte er uns vielleicht noch einmal erklären, aber eigentlich ist es genau das, was er so langsam mal lernen sollte.

Deswegen meine ich auch nicht, dass er sich zwangsläufig von allen diesen Freunden trennen müßte. Sein Problem dürften im übrigen auch nicht irgendwelche hochkriminellen Freunde sein, die vielleicht gerne irgendwelche Häuser ausräumen, Banken überfallen oder ansonsten geplant agieren; da sollte es noch relativ einfach sein, sich aus deren krummen Geschäften herauszuhalten und die kann er dann vielleicht mal im Knast besuchen. Sondern eher solche Leute, die mal eben spontan auf die Idee kommen, wie hier zum Beispiel einfach das Gras einzustecken und nicht zu zahlen.

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