Abholung vom KiGa durch 8 jährige unzulässig ?

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Silvia-Regina
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Abholung vom KiGa durch 8 jährige unzulässig ?

Ich würde mich freuen, wenn mir zu folgendem Fall jemand eine rechtliche Grundlage wüsste:

Ein Kind (4 J.) soll ausnahmsweise 1x nachmittags von der im KiGa bekannten Schwester (8 J.) nach Schulende abgeholt werden und mit ihr den ca. 7 min.-Weg nach Hause laufen. (Das Schulhaus befindet sich gegenüber des KiGa in einem verkehrsberuhigten Bereich.)

Die Eltern notieren diesen Abholwunsch auf einem Blatt, unterschreiben und geben die Ermächtigung persönlich bei den Erzieherinnen ab.

Laut Aussage der Erzieherinnen+Leitung darf die Schwester den Bruder trotzdem nicht abholen, weil rechtlich der Kindergarten wegen Aufsichtspflicht trotzdem weiter haftbar wäre. Erst ein 12 jähriges Kind dürfe ein Kindergartenkind abholen.

Gelten hierbei tatsächlich rechtliche Paragrafen vor der Entscheidung der Erziehungsberechtigten ? Die Ermächtigung entbindet den KiGa doch von der Haftung nach Abholung, die dann wieder die Eltern haben, oder nicht ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Unter

http://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html

finde ich etwa:

quote:
Die Eltern können auch eine dritte Person beauftragen, das Kind zu bringen oder abzuholen, wobei deren Berechtigung vorab dem Kindergartenpersonal mitgeteilt werden sollte. Handelt es sich um einen Geschwisterteil bzw. Minderjährigen, sollten sich die Fachkräfte von seiner Eignung überzeugen


Überspitzt gesagt, die Eltern können ja auch nicht rechtswirksam den Kiga von seiner Aufsichtspflicht befreien, indem sie schriftlich erklären "es ist für uns OK, einen Dreijährigen alleine nach Hause gehen zu lassen".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Haben Dir die Antworten bei GF noch nicht gereicht?

-----------------
"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marianna123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Abholsituation im Kindergarten. Die Eltern erteilen dieses "nicht rechtswirksames" Erlaubnis, und das kleine Kind, begleitend von einem 8-jährigen Geschwisterkind, unterwegs tödlich verunglückt.
Aus der bisherige Erfahrung - wer wird zu Verantwortung gezogen? Eltern, oder die Erzieherin?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Welche konkreten und verbindlichen Vorschriften bezüglich der Abholsituation im Kindergarten gibt es denn?
Und warum genau soll die Erlaubnis nicht rechtswirksam sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Aus der bisherige Erfahrung - wer wird zu Verantwortung gezogen? Eltern, oder die Erzieherin?

Primär: Der Verursacher des Unglücksfalls.

Wenn da keiner feststellbar ist (z.B. Kind wird vom Blitz erschlagen) oder das Kind den Unglücksfall selbst verursacht (z.B. Kind läuft ohne zu schauen auf Schnellstraße und wird überfahren), dann kommt es darauf an, ob der Unglücksfall für den Kindergarten oder die Eltern vorhersehbar gewesen wäre.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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