Hallo,
eine Bekannte und ich hatten in den letzten Jahren einigen Ärger.
Der Leiter eines Jugendamts hatte uns angezeigt, ihn mittels eines Flugblatts beleidigt zu haben. Bei mir wurde eine Hausdurchsuchung vorgenommen, der Computer und ein Aktenordner beschlagnahmt, ein kleiner Tresor aus der Wand gerissen (ich konnte in der Aufregung den Schlüssel nichr finden) und mitgenommen.
Das Amtsgericht und nach der Berufung der Staatsanwaltschaft auch das Landgericht haben uns frei gesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Nun schreibt mir die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, ich möge doch so nett sein, die beschlagnahmten Sachen bei ihnen wieder abzuholen. Das ist rund 50 km entfernt, und ich habe kein Auto. Und mit Computer und Tresor in der Plastiktüte in überfülltem Bus und Zug nach Hause fahren ist ja auch nicht der Hit.
Frage: Habe ich ein Recht, dass mir die Sachen -unentgeltlich- nach Hause zurück gebracht werden? Immerhin wurde ich in 2 Instanzen frei gesprochen, und schließlich sind die Herren ja auch gekommen, die Sachen abzuholen - dann können sie sie ja eigentlich auch wieder zurück bringen.
Danke für eine Antwort.
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Abholung beschlagnahmter Sachen
18. März 2010
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Frage vom 18. März 2010 | 09:11
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 11x hilfreich)
Abholung beschlagnahmter Sachen
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#1
Antwort vom 18. März 2010 | 12:41
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
quote:
Habe ich ein Recht, dass mir die Sachen -unentgeltlich- nach Hause zurück gebracht werden?
Nö!
Aber Sie können ja Ihre Kosten welche Sie durch den Transport haben im Entschädigungsverfahren geltend machen.
Vielleicht fragen Sie aber bei der StA mal !!!höflich!!! nach ob Ihnen die StA die Sachen nicht kostenlos zuschickt, oder wenigstens zu Ihrer KPB verbringen lässt. Dann könnten Sie diese dort abholen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
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