80+35= Vorbestraft?

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
beatsekin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
80+35= Vorbestraft?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.
Mir werden 80 Tagessätze verhängt.
Dies ergibt sich allerdings und komischerweisse aus folgenden zusammen:
zu1: 30
zu2: 70

Macht allerdings 100, wieso steht dann aber im Brief das mir eine Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen erhängt wird?

Und, ich habe 11/2008 einen Verkehrsunfall verursacht, dabei wurden mir 35 Tagessätze angehängt.

Bin ich nun Vorbestraft?

Vielen Dank und LG Beatsekin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Ja, die Strafen werden auch beide in deinem Führungszeugnis aufgeführt. <hr size=1 noshade>


Nein tun Sie nicht.

Hier wurde eine Gesamtstrafe nach § 55 StGB gebildet. Möglichweise zwar nachträglich dies spielt aber keine Rolle.

Sofern es sich um eine (Gesamt)Strafe handelt auch für zwei eigenständige Taten welche 90 TS nicht übersteigt, wird als eine Verurteilung gewertet. Und somit nicht ins das einfach Führungszeugnis eingetragen.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Das ist natürlich Unsinn.


Die Wortwahl spricht für den Geist des Vorredners, aber vorliegend hat er juristisch recht. Rechtsmacher hat wohl versehentlich übersehen, dass der Fragesteller neben der jetzigen Gesamtstrafe auch noch eine Verurteilung wegen eines anderen Delikts aus dem Jahr 2008 hat. Damit gibt es nunmehr 2 Verurteilungen, was dazu führt, dass beide Verurteilungen im Führungszeugnis stehen.


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"justice"

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#5
 Von 
beatsekin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich noch mal ne Frage.
Ich musste wegen dem Verkehrsunfall dem Unfallgegner Schmerzensgeld zahlen, dreistellig. Diese konnte ich noch nicht begleichen, habe lediglich 1/6 davon abgearbeitet. Jetzt muss ich ja erneut Schmerzensgeld zahlen, vierstellig. Es sei denn ich erhebe Einspruch aber naja das gehört nicht zur Sache.

Gibt es irgend welche Möglichkeit das ganze zu mildern? Ich bin zZ Student und habe kaum Geld über.

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""

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das kann man so nicht beantworten. Normalerweise ist Schadensersatz ein zivilrechtliches Verfahren, was mit dem Strafrecht nichts zu tun hat. Es kann aber auch sein, dass Schadensersatz eine Auflage im Strafverfahren darstellt. Dann muss man schon dafür Sorge tragen, das Geld zu bezahlen. Daher müsste man genaueres wissen.

Aber davon abgesehen: Wie wäre es mit einem Nebenjob?



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"justice"

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#7
 Von 
beatsekin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Studium lässt es leider nicht zu.

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