4g Grass - 900 euro

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gonzó
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
4g Grass - 900 euro

mahlzeit zusammen,
mal vor weg. ich hoffe das mein thema hier richtig ist.

ja also, ich hatte im jahre 2005 eine anzeigen wegen verstoß gegen das BTMG, wurde mit 1,3 gramm mariuhana erwischt. wegen geringer menge wurde das verfahren eingestellt.dieses jahr wurde ich leider nochmals erwischt, diesmal mit 4,2 gramm.im jahre 2005 hatte ich ein strafgeld in höhe von 40 euro zu bezahlen, naja. nun soll ich 900 euro blechen was ich erlich gesagt für stark überzogen finde. verfahren wir auch hier eingestellt, aber ich kenn wen dem wurden 1,5 kg + handel nachgewiesen und hatt auch 900 euro zu zahlen. jemand von euch was änliches mitgemacht ? oder nen rat was ich machen könnte ?!?!

danke für antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Juli-Jana
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wäre froh, wenn es NUR Geld wäre was ich bezahlen müsste. Mein Freund sitzt in U haft wegen BTM und soviel mehr wie du hatte er nicht. Wenn dir nicht der HAndel nachgesagt wird, bezahls, halt die Klappe, zeig denen deinen Finger und jut.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

aber ich kenn wen dem wurden 1,5 kg + handel nachgewiesen und hatt auch 900 euro zu zahlen.

Das ist schlecht möglich, da auf Handel mit nicht geringen Mengen eine Freiheitsstrafe von min. 1 Jahr steht. Selbst im Jugendrecht ist eine Geldauflage von 900,00 € für solch eine Menge utopisch.

@ Juli-Jana

Mein Freund sitzt in U haft wegen BTM und soviel mehr wie du hatte er nicht.

In dem anderen thread erzählen Sie, dass es a) um verschiedene Drogen (nicht nur um Cannabis) geht und Sie b) über die Menge nichts wissen. Wegen *nicht so viel mehr als 4g Cannabis* sitzt Ihr Freund garantiert nicht in U-Haft.

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Vielleicht sind die 900 Euro ja eine Bewährungsauflage oder auch Vermögensverfall...

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das würde zmindest ins Bild passen, dass die Freiheitsstrafe die es zur Bewährungsauflage *dazu* gibt, heutzutage von gerade jungen Verurteilten nicht mehr ernstgenommen wird...

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#5
 Von 
Gonzó
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten.

aber hm, naja ich weiss nicht. ich bin ja nicht vorbestraft... die letzte anzeige wurd ja auch fallen gelassen. kann das alles nich so ganz nachvollziehen.
zahlen werde ich das denke ich ohne zu nörgeln, aber is halt trotzdem schmerzhaft. vorallem da ich in ca einen monat wahrscheinlich weiter zur schule gehen werde die nicht günstig sein wird und dann auch niemals dementsprechend viel geld verdienen werde.
schade schade, aber das wars dann auch für mich mit "drogen" bleibt mir wohl nur noch der alk :( keine lust es drauf anzulegen was die leute in grün sich beim 3 verstoß einfallen lassen.

mfg

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

Gerichtsurteile kommen von den Leuten in Schwarz, nicht von denen in Grün - oder sollte es jetzt grüne Roben geben?

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

zahlen werde ich das denke ich ohne zu nörgeln, aber is halt trotzdem schmerzhaft. vorallem da ich in ca einen monat wahrscheinlich weiter zur schule gehen werde die nicht günstig sein wird und dann auch niemals dementsprechend viel geld verdienen werde.

Du bist aber nicht zufällig noch unter 21? Dann würde es nämlich unter Umständen Sinn machen gegen einen Strafbefehl(?) Einspruch einzulegen und darauf zu hoffen, dass in der dann anstehenden Verhandlung im Hinblick auf die Lebensverhältnisse noch Sozialstunden nach Jugendrecht verhängt werden. Wie hoch wurden eigentlich die Tagessätze oder deren Höhe angesetzt? Vielleicht ließe sich nämlich auch an der Höhe der Tagessätze noch etwas machen.

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