3fach Ladendiebstahl

26. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ernst K.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
3fach Ladendiebstahl

Hallo,
ich habe vor ca. 3 Jahren einen Videorecorder meines ehemaligen Arbeitgebers in ein Pfandhaus gebracht. Bevor ich das Gerät wieder auslösen konnte hatte die Polizei bereits eingegriffen. Ich bekam daraufhin eine Geldstrafe und wurde gekündigt. Ich war dann Arbeitslos und hatte keine Geld. Ich habe in einem Supermarkt Brot und Aufschnitt eingesteckt. Ich bekam wiederum eine Anzeige mit Geldstrafe. Zwischendurch habe ich jetzt gearbeitet und die Geldstrafen abbezahlt. Nun bin ich seit knapp einem halben Jahr wieder arbeitslos und habe aus lauter Dummheit eine Musik CD und zwei Konsolen Spiele gestohlen. Ich mußte bei dem Kaufhausdetektiv 50€ bezahlen, was ich gleich machte und er meinte der leitet es an die Polizei weiter. Ich mache mir nun sorgen wegen einer eventuellen Haftstrafe. Die Waren (Konsolenspiele und CD) hatten einen Gesamtwert von ca 100Euro, muß ich nun mit einer Hausdurchsuchung rechnen ? Ich habe mich bei der Schuldnerstelle gemeldet und wurde dort an eine Selbsthilfegruppe weitervermittelt und nehme seit dem regelmäßig bzgl. meiner Kleptomanie an den Gruppengesprächen teil. Können Sie mir schreiben mit was ich nun in etwas rechen muß. Ich bekome noch 5 Monate Arbeitslosengeld, montl. 500€ und ich bin 32Jahre alt. Muss ich mit Haftstrafe rechnen? Kann eine Hausdurchsuchung auf mich zukommen? Wann verjähren die Vorfälle und werden auf dem Führungszeugniss gestrichen? Wird meine gruppentherapie ev. im geringen Mas beim Urteil berücksichtigt? Ich währe Ihnen für Hilfe wirklich mir als dankbar!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Mach Dir nicht zu große Sorgen. Daß Du an der Gruppe teilnimmst, solltest Du auf jeden Fall im Rahmen Deiner Beschuldigtenvernehmung auch der Polizei mitteilen.
Rechnen mußt Du wohl mit einem schon recht spürbaren Strafbefehl (ca. zwischen 40 und 120 Tagessätze) oder einer kurzen Haftstrafe bis 6 Monate, die aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ob man allerdings nach 3 Diebstählen schon von Kleptomanie sprechen kann, halte ich für sehr fraglich. Sofern es sich hier nicht um eine Diagnose von einem Professionellen (Arzt, Psychologe) handelt sonder nur um eine Vermutung / Mutmaßung von Dir handelt, solltest Du diese Vermutung besser für Dich behalten.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Eine Durchsuchung ist auch eher unwahrscheinlich, weil die Beute ja sichergestellt worden ist. In dieser Sache gäbe es demnach nichts mehr zu finden und eine Durchsuchung zum Zwecke der gezielten Suche nach Zufallsfunden, also nicht verfahrensgegenständlicher Beute gewissermaßen, ist unzulässig. Hinsichtlich der "Kleptomanie" teile ich die Meinung von Jens Wilke. Übrigens macht es sich nicht immer gut, "auf Macke" oder sowas zu machen. Ist nämlich zu erwarten, daß jemand, der vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist zukünftgig erhebliche Straftaten begehen wird (aber nur solche!), kann auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB ) erfolgen. Dazu besteht aber wohl hier kein Grund.

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