3 Monate im Gefängnis aufgrund Sozialstunden

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Monate im Gefängnis aufgrund Sozialstunden

Hallo
Habe mal eine Frage.


Jemand ist (Nehmen wir mal an...)
- vorbestraft (nicht nur einmal)
- war 9 Monate im Knast
- ist auf Bewährung draußen (sehr lange noch)
- hat wieder dumme Sachen gemacht und wurde dann zu 80 Sozialstunden verdonnert, hat diese aber nicht wahr genommen, aufgrund Arbeitsunfähigkeit und wurde nun zu 3 Monaten Haft verurteilt.
Wie kann ich mir das genau vorstellen?
- Könnte diese Person auch aufgrund guter Führung früher raus kommen?
- Wie oft darf man besuchen?
- Kann man telefonieren?
- Was darf man beim Besuch mitbringen?
- Da er nun eine Arbeit hat (Arbeitsunfähigkeit wurde iwi zurückgenommen oder ich weiß es selber nicht genau) könnte er auch Freigang bekommen aufrund der Ausbildung, die er gerade macht? Sprich seine Arbeit fortsetzen?
- Ich dachte immer, wenn man gegen Bewährung verstößt, muss man diese Zeit GANZ absitzen?

Ich bin vollkommen confused und bräuchte echt mal Hilfe!
(Habe davon eigentlich keine Ahnung)
Vielen lieben Dank!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

also ich kann dir in dem Fall nur schildern was einem Bekannten passiert ist. Habe während meinem Studium Kontakte zu mehreren Strafgefangenen gehabt kurz gesagt um die Auwirkungen der Haft auf die Persönlichkeit genauer zu erörtern.

die aktuelle Verurteilung betrifft soweit ich sagen kann nur das neue Vergehen. Ob und inwiefern die vorige Bewährungsstrafe zurückgenommen wird, werdet ihr später merken....

bei meinem Bekannten lief das so:
Neues Urteil 2 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung (eben weil schon Bewährung bestand)
dann wurde die alte Bewährung widerrufen (ich glaub das war ein paar Monate später erst bis das alles seinen Gang genommen hatte) und er musste auch diese Strafe dann absitzen. Die alte Bewährungsstrafe wurde vorher von einem anderen Gericht (andre Stadt u Bundesland) verhängt, eventuell kam es deswegen zu der Verzögerung, vielleicht ist es aber auch immer so, das weiß ich nicht.

Zu deinen anderen Fragen kann ich nicht viel sagen, telefonieren sollte gehen soweit ich weiß, aber das auch erst nach einer Weile, vllt 1 oder 2 Wochen.


Wie das mit den Besuchen ist könnte ich dir sagen wenn es sich um ein US Gefängniss handeln würde ;) da gibts, je nach Einrichtung natürlich, ungefähr 2 mal wöchentlich Besuchszeiten und mitbringen darf man nix ausser ein paar Münzen in einem durchsichtigen Beutel.... (Für die Cola Automaten)... am besten erfragst du die Vorschriften bei der jeweiligen JVA, denke mal da hat jede eventuell eigene Regeln.

Aber mal abgesehen davon wars wohl kein so schlauer Zug, nicht zu den Arbeitsstunden zu erscheinen... oder? Ich denk doch wenn man mit Bescheinigung vom Arzt rechtzeitig bescheid gibt, wäre nix passiert ausser dass er neue Termine bekommt? Also voraus gesetzt man hat sich ansonsten normal und kooperativ verhalten...

Viele Grüße
Vader

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Danke schonmal für die Antwort.
Natürlich war es doof von ihm, die Sozialstunden nicht zu machen. Wir waren beim Richter und haben gesagt, dass er die Sozialstunden nicht machen kann, da er zu dem Zeitpunkt wo er hätte die Sozialstunden machen sollen auch seine Ausbildung angefangen hat.
Im Altersheim Sozialstunden machen darf er nicht und da vorgeschrieben ist, wo er die Sozialstunden machen soll, sollte er 40km fahren um die Sozialstunden dort abzu arbeiten. Er hatte die Zeit nicht dazu, zudem das Unternehmen am Wochenende zu hatte und er nur unter der Woche arbeiten konnte. Der Richter gab ihm 3 Monate.
Naja das ist jetzt ja nicht so wichtig.

Hab das nun aber noch nicht ganz verstanden mit der Bewährung. So wäre es möglich, dass er jetzt erstmal seine 3 Monate sitzt und dann die Bewährung wiederufen wird und er muss die restliche Bewährungszeit auch noch im Gefängnis sitzen? Oder hab ich da nun was falsch verstanden?

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

nein genau so hab ich das gemeint. Er sollte das vllt mal seinen Anwalt fragen.
Ich weiß aber das der andre Anwalt in der Sache auch wochenlang gekämpft hat und es hat nix genutzt. Aber nicht verzagen, erst mal nachfragen ob das in seinem Fall auch passieren kann^^

Ah, die vergangenen 9 Monate Knast, war das im offenen Vollzug? Oder wo war er da?

LG
Vader

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Also ich weiß nicht ob er in einem offenen Vollzug war, da ich nichtmal weiß, was das ist. VIelleicht könntest du es kurz erklären! Ich weiß nur, dass er als Jugendlicher im Gefängnis war. Also nicht als Erwachsener.
Nun er ist seit Montag (gestern) im Gefängnis. Ich weiß nicht, wann ich Kontakt zu ihm aufnehmen kann. Hoffe jedoch so schnell wie möglich.
Kann er auch aufgrund guter führung früher raus kommen? Oder gibt es da keine Chance.
Er hat mal am Rande etwas erwähnt wie, "wenn er seine Bewährung auch absitzen muss, werden es 1 jahr und 3 Monate sein..
Lg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Aaalso, offener Vollzug wäre das Modell wo die Insassen tagsüber ausserhalb von der JVA arbeiten gehen und am WE zum beispiel für ein paar Stunden nach Hause dürfen. Das geht aber nicht sofort, und auch nicht für jeden. Ob der Betroffene in den offenen Vollzug kommt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Nach Haftantritt dauert das mal 1-2 Wochen bis der Gefangene da ist wo er hin soll und arbeiten gehen darf und auch telefonieren darf etc.
Im geschlossenen Vollzug darf er nicht raus.
Ich glaube DU kannst ihn gar nicht telefonisch kontaktieren, das geht nur umgekehrt. Bzw nachdem er dir seine Adresse etc gesagt hat solltest du Briefe schicken dürfen. Soweit ich weiß werden die aber gelesen.

Wie es mit Haftverkürzung in seinem Fall aussieht ist schwer zu sagen, gerade wegen der anderen Bewährungsstrafe und der kurzen Haftdauer von 3 Monaten (Haftverkürzung gibts frühestens nach 2 Monaten) irgendwann ist halt das "Maß voll", dann heisst es absitzen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok also dann war er soviel ich weiß, nicht in einem offenen Vollzug. Er durfte nicht nachhause und das Gefängnis nicht verlassen!
Genau, dass ich ihn nicht anrufen darf, das weiß ich nun auch. Habe auf der Seite der JVA gelesen, dass nur er mich anrufen kann. Zudem stand dies hier da drin.

"Strafgefangene beantragen Ferngespräche mit Privatpersonen schriftlich bei dem Besuchsbeamten. Sie werden mit nahen Angehörigen in der Regel dann genehmigt, wenn in einem Monat Besuche nicht stattfinden konnten."

Ich versteh das jetzt nicht ganz. Heißt das, dass ich nur mit ihm telefonieren darf, wenn ich ihn nicht besuchen konnte aus welchen Gründen auch immer?

Wann kann ich denn frühestens mit einem Lebenszeichen von ihm erwarten? Er ist seit gestern Mittag um 15Uhr drin.

Und es tut mir furchtbar leid, dass ich so etliche Fragen habe aber ich finde es toll, dass ihr mir all meine Fragen beantwortet.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Ist ja kein Problem :) Hab grad Zeit

Also nach dem Schriftstück zu urteilen das man dir gegeben hat, hört es sich wirklch danach an dass er nur telefonieren darf, wenn ein Besuch nicht zustande gekommen ist. Vllt darf er aber trotzdem anrufen um dich über alles zu informieren.
Wie gesagt, rechne nicht vor 1-2 Wochen mit seinem Anruf, falls er anrufen darf. Nach dem was du geschrieben hast, scheinen die Regelungen was telefonate betrifft, recht streng zu sein. Falls er nicht telefonieren darf ist er hoffentlich so schlau dir einen Brief zu schreiben.

Wie die Regelungen der JVA genau sind kannst du ja morgen dort mal fragen. Anrufen und hoffen das dir wer Auskunft gibt.

Was das Besuchsrecht angeht weiß ich nicht bescheid wie das genau läuft in Deutschland. In den USA muss man ein Formular einreichen und beantragen den Gefangenen besuchen zu dürfen, zusammen mit Ausweiskopie etc und Begründung wieso man besuchen will etc. Dann muss man ein paar Wochen warten und kommt dann auf die Besucherliste des Gefangenen. Danach sind Beuche kein Problem mehr, wenn man von den strengen Kontrollen am Eingang absieht.

Ich hoffe für dich dass das in Deutschland bzw in dieser JVA ein wenig problemloser gehandhabt wird.

ah vllt verrätst du uns welche JVA es ist?

LG
Vader

-----------------
""

-- Editiert am 05.01.2010 20:19

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also auf der Seite der JVA steht, dass man alles 2 Wochen für 45 Min besuchen darf, und dass man das davor anmelden muss (anrufen).
Hier das, was auf der Seite der JVA steht. (Über Telefonate)
"Strafgefangene beantragen Ferngespräche mit Privatpersonen schriftlich bei dem Besuchsbeamten, in der Außenstelle Singen beim Dienstleiter. Sie werden mit nahen Angehörigen in der Regel dann genehmigt, wenn in einem Monat Besuche nicht stattfinden konnten.

Die Gespräche werden überwacht.

Die Gefangenen sind gehalten, in jedem Fall Ihren Gesprächspartner zu Beginn des Gespräches von der Überwachung zu informieren.

Über Anträge auf Telefonate mit dem Verteidiger entscheidet der Besuchsbeamte.

Die Kosten sind vom Taschen- oder Hausgeld oder vom freien Eigengeld zu tragen.

Gespräche von außen können nicht angenommen werden.

In der Außenstelle kann der Gefangene zusammen mit dem Dienstleiter nach drei Monaten einen Personenkreis (in der Regel bis zu 3 Personen) festlegen, mit denen über das Kartentelefon unüberwacht telefoniert werden kann. Es wird kontrolliert, ob die festgelegte Nummer angewählt ist und ob die in der Anstalt erworbene Telefonkarte verwendet wird. Gleichfalls kann überprüft werden, ob der Gesprächsteilnehmer mit der angegebenen Bezugsperson identisch ist.

Bei Missbrauch gilt für die darauffolgenden 3 Monaten die anfänglich ausgeführte Einzelgenehmigungspflicht.

Die Kosten sind auch hier vom Taschen- oder Hausgeld oder vom freien Eigengeld, soweit ausbezahlt, zu tragen. Es dürfen nur die in der Anstalt erworbenen und gekennzeichneten Telefonkarten benutzt werden. Gespräche von außen können nicht angenommen werden.

Ferngespräche von Untersuchungsgefangenen dürfen nur mit Zustimmung des Richters oder des Staatsanwaltes geführt werden. Die Gebühren sind im voraus zu bezahlen. Die Gespräche werden von einem Vollzugsbediensteten (nicht Sozialarbeiter) überwacht."

Ich würde sehr gern mit ihm telefonieren. Aber scheinbar geht das ja nicht.. Irgendwie ist es ja nichtmal nur ne Strafe für ihn! Traurig...
Naja mehr fragen fallen mir momentan nicht ein. Will einfach nur dass er rauskommt. Auch wenn er grad mal en Tag drin ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso und es ist die JVA in Konstanz. Natürrlich verrate ich das!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

noch ne Frage ganz nebenbei. Woher weiß ich an welche Adresse ich die Briefe schicken kann? Weil ich hab zwar die Adresse der JVA aber da gibt es bestimmt irgendwelche Regelungen. Oder einfach an die Adresse schicken und Name des Inhaftierten drüber schreiben? *mhm*

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Ja, ich würde den Namen des Gefangenen und die Adresse der JVA drauf schreiben. In den USA bekommen Gefangene eine Nummer die auch mit drauf muss, aber ich weiß nicht wie das in Konstanz ist. Da dort ja keine Massen von Gefangenen inhaftiert sind sollte eine Zuordnung ja problemlos sein.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Dann versuche ich das einfach mal aus! Mehr als nicht ankommen kann es ja nicht.
Nun ist es mit der Fragerei aber echt am Ende. Mir fällt nichtsmehr ein außer "Wann kommt er endlich wieder raus" aber das kann mir beim besten Willen keiner sagen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mich jetzt aber doch interessiert. Woher kennst du dich so gut mit dem Amerikanischen Gefängnis aus? Natürlich nur wenn du es sagen magst!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Hast eine PM ^^

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
noch ne Frage ganz nebenbei. Woher weiß ich an welche Adresse ich die Briefe schicken kann? Weil ich hab zwar die Adresse der JVA aber da gibt es bestimmt irgendwelche Regelungen. Oder einfach an die Adresse schicken und Name des Inhaftierten drüber schreiben? *mhm*



In der Regel reicht der Name des Häftlings, dann Straße, PLZ und Ort. Die JVA kann man weglassen. Absender hinten drauf und abschicken. Geht problemlos.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen lieben Dank!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

mal zum Ausgangsthread: Natürlich wird beim Widerruf der Bewährung alles widerrufen. Aber vielleicht hatte er ja nur noch diese 3 Monate offen...Eine vorzeitige Entlassung ist nach 2/3 der Zeit möglich, nach 2 Monaten also. Es fragt sich natürlich, ob das Gericht sich darauf einlassen wird.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

also oben schreibt die TE doch dass er falls die Bewährung komplett widerrufen würde, der Betroffene 1 Jahr und 3 Monate absitzen müsste. Also können wohl nciht nur noch 3 Monate Restzeit offen gewesen sein oder?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

na ja - die Sozialstunden haben mich verwirrt, denn die gibt es nicht als Strafe, aber als Bewährungsauflage. Einen teilweisen Widerruf gibt es jedenfalls nicht. Was es aber oft gibt: Neue Straftat, neue Strafe UND die Bewährung ist dann auch weg. Wenn das hier der Fall ist, hat er die 3 Monate aber eben wg. einer neuen Straftat und nicht wg. nichtabgeleisteter Stunden. Und dann ist die Bewährung in der Tat fällig. Entlassung geht dann auch wieder nach 2/3, in Ausnahmefällen auch nach der halben Zeit - zumindest auf die Halbstrafe sollte man aber lieber nicht spekulieren.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich euch jetzt noch sagen kann ist, dass der Anwalt sich nochmal um alles kümmert, da er der Meinung ist, dass 3 Monate für 80 Sozialstunden zu viel sei! Mehr habe ich bisher auch nicht gehört. Nur eben, dass er wegen den Sozialstunden in das Gefängnis musste.
Sozialstunden sind entstanden durch eine andere Straftat. (Diese liegt jedoch schon 2 Jahre zurück).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Hm also irgendwas ist da seltsam.... sag mal warst du persönlich bei der Verhandlung dabei? Und hast du persönlich mit dem Anwalt gesprochen?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Schnarcher1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein war ich nicht und ich habe auch nicht mit dem Anwalt gesprochen.
Vielleicht habe ich auch alles nur falsch verstanden und erzähl euch hier irgend ein Quatsch! Tut mir leid...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen