3. Ladendiebstahl, Verzweiflung

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)
3. Ladendiebstahl, Verzweiflung

Hallo,

ich hatte mit 20 so ne Phase, wo ich viel hab mitgehen lassen, wurde zwei Mal erwischt und hab einmal 30 Ts kassiert, das war 2001.

Seitdem war ich kuriert, bis ich jetzt, warum auch immer, ein Parfum bei ner Drogerirkette mitgenommen und das piepsetiktett abgekratzt hab, gefilmt und in der passage "gestellt"

Zählt das aus 2001 jetzt noch, oder ist es mein 1. Ladendiebstahl,

wenn es noch zählt was kommt auf mich zu? Wieder anhörungsbogen und Strafbefehl? Damals war ich Studentin, heut arbeite ich in meinem Job, ich verdien eigentlich gut, das wird wohl strafschärfend reinhauen, dass ich es net nötig hatte, oder?

Danke schon mal

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Auch hier realistischer Weise eine Geldstrafe.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn es sich bei der Tat in 2001 um ihre letzte Tat gehandelt hat, wurde diese in genau 6 Jahre später (also 2007) aus dem BZR entfernt. Beispiel: Tat im März 2001 = Entfernung März 2007.

War die Tat aber z.B. erst im Dezember 2001 ist sie noch im BZR enthalten (halt bis Dez. 2007) und wird dann eben auch nicht entfernt, weil vor der Entfernung eine neue Tat (die aktuelle) dazu kam.

In beiden Fällen wird es aber sicherlich bei einer Geldstrafe bleiben, die dieses Mal jedoch ggf. auch ins Führungszeugnis kommt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Im zweiten Fall erhielten allerdings Gericht und Staatsanwaltschaft über den (nun gesperrten) Eintrag keine Auskunft mehr, so dass es für sie so aussehen könnte, als seist du Ersttäter. Insofern könnte es auch durchaus noch gelingen, dass Verfahren - wenn das Parfum nicht sehr teuer war - unter Auflagen einstellen zu lassen. Im übrigen würde ich nicht unbedingt davon ausgehen, dass es noch in diesem Jahr ein Urteil dazu gibt.

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#4
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

mein letzter fehlgriff war im Juli 01, hab grad mal meinen "Giftordner" mit den Schreiben, die ich nie bekommen haben möchte vrgekrahmt. Dann hab ich vielleicht ja Glück, wohl eher unverdient aber ok ?!

Kennt sich hier eine /einer aus, ob bei so nem Klauverhalten ne verhaltenstherapie was bringt?

Danke schon mal

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schaden kann sie sicherlich nicht...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Tja, hier das Ergebnis, das mir gestern zuging:

35 Tagessätze muss ich blechen, das Parfum hatte mit 60 EUR eben nicht nur zuviel für meinen Geschmack sondern auch zuviel für ne Einstellung gekostet.

Ich sehe das jetzt richtig: Vorbestraft bin ich nicht, aber wenn mir noc mal ein Ladnediebstahl passierte, wäre ich nict Ersttäterin, weil das Gericht die Eintragung sieht.. und jede weitere VErurteilung in den nächsten sechs Jahren macht mich vorbestraft....??


Sind 35 Ts ok, oder sollte ich einspruch wegen der Höher einlegen. sind da meine Taten doch mit berücksichtigt worden, die ich als studentin gemacht hab?

Also werde ich hoffentlich keinen Aussetzer mehr haben... das schlimme ist. erklären kann ich mir den mit dem Parfum auch nicht, das lässt mich etwas ängstlich zurück.. deswegn schreibe ich auch von Ladendiebstahl passieren und nicht begehen...
danke dem Forumsteam.... und ich hoffe, mit meinen miesen Erfahrungen hhier ab und zu helfen zu können

Die
Katharina, die heut Geburtstag hat und deswegen den Brief von gestern echt als mieses Geschenk ansieht :(

-- Editiert von Kathi80 am 17.01.2009 13:53

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

bezüglich der Vorbestrafung und der registerrechtlichen Folgen sehen Sie das richtig. 35 TS kommen mir etwas viel vor, aber ich weiß nicht, ob ich zu einem Einspruch raten soll. Bei einem Strafbefehl kann ein Einspruch auch eine Straferhöhung nach sich ziehen und Verfahrenskosten fallen auch an. Außerdem zieht der Einspruch eine Verhandlung nach sich - viele finden ja die Vorstellung, persönlich vor Gericht zu erscheinen, unangenehm.
Was man immer machen, ist, die Höhe der Tagessätze zu prüfen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes sollte ein Dreißigstel Ihres Einkommens ausmachen. Kommt das hin?

Gruß vom mümmel

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