2x Geldstrafe <90 TS - Führungszeugnis?

26. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
sepp22
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
2x Geldstrafe <90 TS - Führungszeugnis?

Hallo, ich habe in 2012 eine Geldstrafe in Höhe von 30 TS und in 2013 nochmal 25 TS bekommen.

Nun benötige ich rote Kennzeichen und muss dafür ein behördliches Führungszeugnis beantragen.

Ich habe hierzu folgende Fragen:
1. Werde ich aufgrund der beiden Geldstrafen als vorbestraft eingetragen?
2. Wenn ja, wie lange ist die Löschfrist beim behördlichen Führungszeugnis.
3. Wo ist der Unterschied zwischen dem normalen Führungszeugnis und dem behördlichen?


Ich bitte um eine schnelle Antwort. Idealerweise würde ich die Schilder auf mich anmelden, zur Not kann ichs auch über meine Frau laufen lassen. Möchte nur keine Zeit verlieren und keine Überraschung während der Beantragung erleben.


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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1. ja

2. 3 Jahre, jeweils ab Urteilsdatum, in diesem Fall

3. Es werden bestimmte Verurteilungen (und andere Maßnahmen) eingetragen, die im normalen nicht erscheinen. Spielt in diesem Fall aber keine Rolle. In diesem Fall gibt es keinen Unterschied zwischen Beiden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sepp22
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Also d.h. dass die erste Strafe von August 2012 im August 2015 gelöscht wird oder wird auch diese Löschfrist durch die spätere Verurteilung gehemmt?

Ab 2015 hätte ich ja dann nur noch eine Verurteilung von 25 TS. Ich nehme aber an, dass diese dann trotzdem bestehen bleibt bis sie 2016 abläuft?

Im BZR wurde die Verjährung dann aber gehemmt und alles läuft erst 5 Jahre nach dem 2013 Urteil ab oder?

-- Editiert sepp22 am 26.04.2014 20:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Also d.h. dass die erste Strafe von August 2012 im August 2015 gelöscht wird


Richtig

quote:

oder wird auch diese Löschfrist durch die spätere Verurteilung gehemmt?


Nein, soweit es das Führungszeugnis angeht (behördlich und privat) ist das -als Ausnahmeregelung- nicht der Fall, bei Strafen unterhalb von 91 Tagessätzen.

quote:
Ab 2015 hätte ich ja dann nur noch eine Verurteilung von 25 TS. Ich nehme aber an, dass diese dann trotzdem bestehen bleibt bis sie 2016 abläuft?


Richtig, da die ältere zwar aus dem Führungszeugnis in 2015 herausfällt, aber nicht aus dem BZR. Und das ist diesbzgl. entscheidend

quote:

Im BZR wurde die Verjährung dann aber gehemmt und alles läuft erst 5 Jahre nach dem 2013 Urteil ab oder?


Exact

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