2x Besonders Schwerer Diebstahl

2. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Netster
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
2x Besonders Schwerer Diebstahl

Hallo Leute,

ich brauche ganz dringend Hilfe in einem Schwierigen Fall.
Ich habe vor 4 Monaten ein Zigarettenautomat aufgebrochen und wurde dabei erwischt.
Als Ich den Zigarettenautomat offen hatte packte ich die ganzen Zigaretten in eine tüte und ging schnell mit meinem Freund vom Tatort ca. 200 Meter entfernt sprangen auf einmal 2 Polizeibeamte aus dem Gebüsch. Ich und mein Freund waren nun so erschrocken dass wir reflexartig in verschiedenen weggelaufen sind. Als etwas weiter ein nächster Polizist aus dem Gebüsch gesprungen ist, hat er mir die Beine gestellt und mich Brutal zu Boden gebracht. Ich habe nun eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft bekommen, in der drin steht das ich wegen Besonders Schweren Diebstahl und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt werde.

Nun zu meiner Befürchtung: Ich bin 26 Jahre Und habe mit dem Gleichen Mittäter im Jugendalter (21 Jahre) mehrere Besonders Schwere Bandendiebstähle Begangen und wurde Damals zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahre ( Jugendstrafrecht) verurteilt, wobei die Bewährung wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarz Fahren mit Öffentlichen Verkehrsmitteln) in 5 fällen widerrufen wurde und anschließend um 1 Jahr verlängert wurde.

Mein Freund ( 32 Jahre ) wurde Damals zu 5 Jahren Bewährungsstrafe verurteilt wobei er ca. 1 Jahr Freiheitsstrafe im Offenen Vollzug Verbrachte und den Rest zur Bewährung. Nun ist er innerhalb Der Bewährung wegen Fahren ohne Führerschein zu einer Strafe verurteil worden die wiederum zur Bewährungsverlängerung ausgesetzt wurde. Er hat nun noch 2 Jahre Bewährung.

Wir bzw. ich weis nun nicht was auf mich zu kommt. Ich rechne mit dem schlimmsten und denke dass der Richter diesmal eine Freiheitsstrafe verhängt. Ich bin mir bewusst was ich gemacht habe und würde alles versuchen um dies wieder in Ordnung zu bringen, aber ich denke das eine Freiheitsstrafe für mich nicht das richtige wäre, da ich im Gefängnis bestimmt kein besserer Mensch werden würde.

Dieses Forum gibt mir ein bisschen Hoffnung Information zu bekommen wie ich eventuell eine Haftstrafe vermeiden kann. Ich hoffe dass Ihr mir Information geben könnt.

Gruß

Reinhard

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

aber ich denke das eine Freiheitsstrafe für mich nicht das richtige wäre

Die Chancen, die Du bisher vom Gericht bekommen hast waren ja anscheinend auch nicht das richtige für Dich um "ein besserer Mensch zu werden" !?

Nimm Dir einen Anwalt. Da Deine Bewährung ja anscheined mittlerweile abgelaufen ist, hast Du schon noch mal Chancen eine erneute Bewährung zu bekommen. Wenn Du allerdings in der gleichen Weise wie bisher Straftaten begehst, wirst Du da nicht lange Freude dran haben.

Für Deinen Kumpel sieht es -wegen seiner noch offenen Bewährung- schon weitaus schlechter aus.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Netster
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo vielen Dank für deine schnelle Atwort.
es Beruhigt mich schon sehr das ich noch eine Chance bekommen kann. Das mein Freund schlimmer dran ist ist mir bewusst. was kann er machen ausser sich einen guten Anwalt nehmen und gute Hoffnung zu haben? Gibt es Viellecht bestimmte Umstände unter der er vielleicht von eine Freiheitsstrafe verschont werden kann? Er hat Große Pläne die durch eine Haftstrafe völlig zerstört werden.

was meiner wenigkeit angeht denke ich das ich auch nur mit einem Guten Anwalt, der sich auf seinem gebiet auskennt, aus der Sache vielleicht mit Bewährung oder ggf. hoher Geldstrafe davon Komme.

Gruß

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Amira
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,

ich weiß nicht, was man dazu noch sagen soll. Erst Groß sein und ne Straftat begehen und dann Klein sein, wenns um die Strafe geht.

Ich denke eigentlich, dass man in deinem Alter Reif genug sein müßte um zu Wissen was man tut.

Ich denke auch, dass dir da nur noch ein Anwalt helfen kann, zumal du ja in der Vergangenheit einschlägig aufgefallen bist. Sicher ist deine Bewährung vorbei, aber im BZR bist du noch immer mit deinen "Jugendsünden" verzeichnet.

Kann schwierig für dich werden, du brauchst einen wirklich sehr guten RA.

Für deinen Kumpel kann ich nur sagen...Pech gehabt, der wird mit Sicherheit nicht ums Kittchen rumkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich habe in all den Jahren noch nicht einen einzigen Angeklagten gesehen, der der Meinung war, Strafhaft sei für ihn das Richtige. Und immer wieder geht das Gejammer los, wenn die Verurteilung zu einer unbedingten Strafe ansteht, wobei immer, wirklich immer ignoriert wird, dass vorher mit Engelsgeduld durch Geld- und Bewährungsstrafen, im Jugendstrafrecht auch noch mit allen möglichen erzieherischen Versuchen, versucht worden ist, denjenigen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Wieso kapiert man denn nicht die einfache Regel: Es gibt dann keine Strafe, wenn man keine Straftaten begeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Netster
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal und schön Dank für die Antworten,

ich bin bestimmt nicht groß bei bei der Straftat gewesen aber sicher bin ich klein wenn es um die Verurteilung geht da es ja um meine Freiheit geht. Freiheit ist nun mal das höhste Gut was man hat und um die hat jeder Angst wenn es um ihr geht.

Ich meinte nicht dass eine Straftat das richtige für mich wäre. Natürlich ist eine Straftat falsch und kann aus diesem Grund niemals das richtige für einen sein. Ich meinte nur dass eine Haftstrafe nicht das richtige für mich wäre da ich im Gefängnis bestimmt kein besserer Mensch werden würde, aber auch kein Schlechterer. Ich denke eine Haftstrafe ist mehr eine Sicherung als eine Hilfe für jemand.

Wenn man überlegt das sich im Gefängnis die Kriminelle Energie sammelt kann ich mir beim besten Willen nicht vorststellen unter diesen Umständen ein guter Mensch zu werden.
Meine Sozialen Umstände waren derart miserabel das ich unter verschiedenen Schwankungen Lid und das der Auslöser war für Kriminelle Taten.( ich Habe in meinem Leben 3 Straftaten begangen wobei eine im Jugendalter war und die anderen im Erwachsenenalter waren, eine davon war Schwarzfahren mit Öffentlichen Verkehrsmitteln). Das soll und darf auch nicht die Ausrede dafür sein, aber es ist nun mal so passiert. Ich bin sehr selbstkritisch und kann deshalb für mich sagen das ich keine Kriminelle Energie habe. aber dies jemand zu erklären, der mich das erste Mal sieht und sich ein Urteil bildet und ausspricht, ist wirklich nicht einfach.

Gruß

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Aber Sie wissen doch, das es nun mal irgendwann auf eine unbedingte Freiheitsstrafe hinauslaufen muss. Die Angst davor soll Sie von weiteren Straftaten abhalten (wenn Sie sonst schon nicht zu bremsen sind). Wenn Sie der Meinung sind, dass das Gefängnis für Sie nicht der richtige Ort ist (was ich anders sehe), sollten Sie einfach keine Straftaten begehen statt sich hinterher zu wundern, dass man Sie einsperrt, obwohl Sie das nicht wollen. Die eigene finanzielle Misere ist auch keine Ausrede für die Begehung von Straftaten. Wieso sollen andere darunter leiden müssen, dass Sie den (zunächst) einfachsten Weg gehen wollen und sich an deren Eigentum bedienen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Mal ne Gegenfrage: Was würdest Du denn als Strafe für angemessen halten, für jemanden, der trotz zigfacher Chancen, Bewährung usw. immer weiter Straftaten begeht? Das am Ende dieser Kette mal irgendwann realer Knast steht, ist doch logisch.

Und darüber ob der Knast der geeignete Ort zur Besserung ist, kann man sicher geteilter Meinung sein. Bei Erwachsenen eher weniger. Aber bei Jugendlichen habe ich schon oft erlebt, daß sie sich gebessert haben, wenn sie mal real einsitzen mußten (und dabei Schule Ausbildung gemacht/nachgeholt haben usw.) Gerade der offene Jugendvollzug (in Niedersachsen z.B. Formvollendet in der JA Göttingen-Leineberg (jetzt Abt. Jugendvollzug der JVA Rosdorf) praktiziert) ist für viele Jugendl. mehr Chance als Bestrafung. Darum bin ich der Meinung, daß die Jugendgerichte auch gar nicht so lange mit Sozialstunden und Arresten herumfackeln sollten, sondern für eine "harte Tat" auch eine "harte Strafe" (die ja -wie gesagt- im offenen Jugenvollzug nicht besonders hart ist) auswerfen sollten. Dann merken die Kids näml. mal woher der Wind weht, und denken nicht, daß es auch weiterhin (wenn man das 21. Lebensjahr hinter sich hat hat) nur beim "Du Du Du" bleibt. Aber dann fallen sie immer aus allen Wolken, wenn man erst immer mit Samthandschuhen angefasst wurde, und dann gibt es für eine Tat mit 21 gleich mal plötzlich 3-4 Jahre. Der Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenrecht gehört m.E. sehr viel fliessender gestaltet.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Ich habe vor 4 Monaten ein Zigarettenautomat aufgebrochen... <<

>>Ich bin sehr selbstkritisch und kann deshalb für mich sagen das ich keine Kriminelle Energie habe.<<

Wie würden Sie Ihre Energie denn bezeichnen?


@ !Streetworker!

dem letzten Posting im Hinblick auf Jugendliche kann ich nur zustimmen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Ableistung von ein paar Sozialstunden keine Wirkung zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Netster
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !streetworker!,

die Frage "was ist den Kriminelle Energie" sollte man sich stellen. ich für mich denke das Kriminelle Energie ein Verhalten ist bei dem man im zweiten Moment keine Skrupel und gewissen hat bei dem was man gemacht hat. Ich denke aber, und damit gebe ich Ihnen und den anderen mit Ihren Antworten recht, dass es sicherlich schwer ist eine Grenze zu finden. diese Grenze zu finden macht einen guten Richter aus. Es gibt Richter die Gnadenlos sind und einen Fall in wenigen Minuten aburteilen. Vor solch einem Richter habe ich Angst. Ich Habe eine Straftat begangen und sollte auch dem entsprechend, wie es das Volk will, bestraft werden. Man sollte aber auch im Gerichtssaal(und auch gerade im Gerichtssaal) den Psychischen Druck beachten unter der ein Angeklagter steht, da es wie bei mir z.B. um Freiheit geht. ich habe mir für meinen Gerichtstermin viel vorgenommen zu sagen, aber ich weis das ich dort mit purer Angst sitzen werden und kaum was sagen werde. dieses Verhalten deutet der Richter wiederum als " er ist nicht kooperativ" mit anderen Worten Freiheitsstrafe. Ich kann nur sagen es geht um FREIHEIT. und das Sollten viele als Außenstehende immer Beachten.

Ich kann nur für mich sagen: ich weis was ich gemacht haben, ich weis das es dafür Strafe gibt. Ich weis dass ich so was nicht mehr machen würde, auch wenn es Spät kommt. Diese Meinung in meiner Lage einen Richter klar zu machen ist sicherlich, aus verständlichen Gründen, nicht einfach.

Ich denke das eine Geldstrafe sehr Hart als Bestrafung für mich wäre, die aber im Gegensatz zu einer Haftstrafe vertretbar ist, da eine Geldstrafe mein Leben nicht zerstört. Ich würde es als dankbar empfinden wenn der Richter keine Haftstrafe ausspricht, stattdessen aber jedes andere Urteil in betracht zieht.


Gruß

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Man sollte die Richter nicht für blöd halten. Es ist doch (fast) völlig egal, was ein vorbestrafter Angeklagter erzählt, wieso er nun diesen Zigarettenautomaten aufgebrochen hat und was für ein toller Mensch er ja in Wirklichkeit ist und wie ungerecht es wäre, ihn, nur weil er ein paar Straftaten begangen hat, ins Gefängnis zu stecken. Abgeurteilt wird, dass dieser tolle Mensch eine Straftat begangen hat, und nicht einmal die erste. Vielleicht sollten Sie dem Richter mal einen Ausdruck Ihrer Angaben hier mitbringen. Für so viel Uneinsichtigkeit gibts mit Sicherheit einen erzieherisch höchst fühlbaren Zuschlag. Da hat jemand offensichtlich eine ganz eigene Definition von krimineller Energie gefunden, die ihm so ziemlich alles erlaubt und eingeschnappt ist, wenn dann die Strafe droht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Netster
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo wastl!

Es ist bestimmt keine eignene Definition von "Krimineller Energie" es ist vielmehr eine Rationelle Denkweise die bestimmt nicht erlaubt jedem Kriminell zu sein. Sicher, und ich kann es nur wiederholen, muss in solchen fällen wie meinem eine Bestrafung folge leisten. Aber es stellt sich für mich die Frage ob in meinem Fall eine Haftstrafe genüge tun würde bzw. ob eine Haftstrafe unter bestimmten Umständen das richtige wäre. Man darf nicht vergessen das eine Haftstrafe narben hinterlässt. Man muss also, denke ich, überlegen ob im Verhältnis zur Straftat und vorleben des angeklagten eine Haftstrafe angebracht ist. Genau hier ist das Problem. Der Richter erkennt in Schnellen Urteilen meist nicht welches Urteil, unabhängig von der begangenen Tat, das Richtige ist.

Auch wenn ich eine Straftat begangen habe und meinen Fehler ( Vergehen) einsehe so sollte man Sachlich bei der Sache bleiben und nicht Voreilig Urteile Fällen. Ich versuche eine Seriöse Diskussion über meinen Fall zu führen. Es wäre für mich angenehmer wenn man mich nicht an den Pranger stellt.

Ich bin meiner Schult voll bewusst und bin bestimmt auch einsichtig. Wäre ich nicht Einsichtig so würden meine texte sich wiedersprechen.

Gruß

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Du nimmst für dich in Anspruch Straftaten zu begehen und gleichzeitig die von dir für angemessen erachtete Strafe parat zu haben, dem Richter auch noch unterstellend, er würde dir nicht gerecht werden. Sei froh, dass dein Richter dieses Forum nicht liest. Er würde dafür sorgen, dass im Vollzug ausreichend auf dich eingewirkt werden kann. Was du da machst ist nicht sachlich, sondern unsinnig. Ende der Diskussion, was mich anlangt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hast du schon mal darüber nachgedacht, wie sich der Geschädigte fühlt? Nur weil eine Firma wie ein Betreiber von Zigarettenautomaten und keine Privatperson dahinter steht, hast du jemand bewusst und absichtlich Schaden zugefügt. Bei dem Besitzer des Automaten hinterlässt der finanzielle Verlust durch solche Diebereien sicherlich auch Narben...

Ich denke, der Richter erkennt sehr wohl, wo der Hase im Pfeffer liegt. Du ganz offensichtlich siehst es nicht. Hoffentlich findest du einen Richter, der dir die nötige Einsicht vermitteln kann.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Hallo,
vor dem besonders schweren Diebstahl kommt der Diebstahl. Das war ganz sicher nicht das erste oder zweite Mal nach Deiner Bewährungsstrafe, daß Du so eine oder eine ähnliche Tat begangen hast oder? Und das wird sich auch der Richter denken können.
Du kannst also aufhören mit Deiner Auslegung von krimineller Energie und Reue und so. Bist halt nun doch wieder erwischt worden und solltest die Strafe hinnehmen.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen