§29 btmg

12. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Patrick19923
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
§29 btmg

§ 29 Btmg Amtsgericht Frage

in einer hamburger diskothek wurde mir von einen Mitarbeiter vorgeworfen mit xtc gedealt zu haben ich wollte mir das nicht zweimal sagen lassen und wollte ihn zeigen das ich keine drogen bei mir hatte und hab vor ihn meine hosentaschen ausgeleert mit einmal bemerkte ich das ich 14 pillen in meiner tasche hatte die mir nicht gehörten meine 3 Pillen die waren aber im schuh versteckt ,für den eigenbedarf . ich hab das tütchen mit den 14 pillen aber schon auf den tisch gelegt. da ich schon 2 stück intus hatte und alkoholisiert war wurde mir nicht geglaubt und ich musste mit den mitarbeiter auf die polizei warten die kam auh schon 5 min später der eine polizist wollte mir im polizeiauto die ganze zeit andrehen das ich gedealt hatte was aber nicht der fall war ich kam dann in u Haft , danach musste ich zur ED und ca. einen monat später musste die aussage machen da sagte der polizist zu mir ich hätte zu den polizeibeamten gesagt ich hätte dort gedealt hätte ,was aber nicht der fall war.ich habe natürlich dagegen anspruch erhoben und habe ihn den fall geschieldert wie er war .


ich war beim amtsgericht die leute wollten aber nur das ich die tat gestehe die ich garnicht gemacht habe also das alle mir gehörten und sie haben mir ein angebot gemacht das es nicht im vorstrafenregister landet also ich sollte lediglich sozialstunden machen was ich aber nicht eingesehen habe nun muss ich vor das richtige gericht also mit zeugen und so darauf hab ich gar keinen bock weilmeine schilderung der tat irgendwie unglaubwürdig klingt obwohl sie so passiert ist



was kann nun mit mir alles passieren ?
wenn mein anwalt mir sagt das ich es gestehen soll
kann ich dann immer noch auf das eingehen was der typ vom amtsgericht mir gesagt hatte ?


und ich hab nur zeugen bei der tat die gegen mir sprechen keine die für mich sprechen bin total verschweifelt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Verhandlung wirst Du jetzt wohl nicht mehr abwenden können. Bleibt Dir nur, daß Geständnis (Besitz) nachzuholen, bei der Verhandlung und auf eine milde Strafe zu hoffen. Dealen würde ich aber nicht zugeben, wenn es nicht so war. Oder gibt es Zeugen, die behaupten, daß Du ihnen was verkauft hast? Das wäre natürl. schlecht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Patrick19923
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

es gibt einen den ich aber kannte den ich eine magnesium tablette gegeben hatte weil der mich zu doll genervt hatte !!! der typ war aber ein dealer was ich im nachhinein erfahren hatte
er könnte jetzt gegen mich sein

ich werde meinen anwalt aber sofort einschalten wenn er mit rät das geständnis nachzuholen werde ich es wenn es noch möglich ist tun

0x Hilfreiche Antwort

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