§263 Betrug

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mal_ne_Frage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
§263 Betrug

Hallo @ all

Ich habe folgendes Problem.Ich war bis August 06 selbstständig und musste aufgrund eines für mich nicht vorhersehbaren Einbruch des Geschäftes aus fina. Gründen meinen Laden schliessen.
Es hatten sich Schulden angesammelt(auch durch Scheidung).Also musste ich durch Anwalt ein Insolvenzverfahren einleiten.Ist noch nicht durch(erst noch Vergleiche).Nun habe ich aber im April letzten Jahres noch einem Bekannten(er ist Maler mit eigener Firma) den Auftrag gegeben, meine Wohnung zu streichen.Dies tat er auch.Er war Ende Juni fertig.Da war mein Geschäft schon mies am Laufen.Ich konnte die Rechnung nicht mehr zahlen, obwohl ich dies mit Auftrag auf jeden Fall wollte.Jetzt hat er mich wegen Betruges angezeigt.(§263 Leistungkreditbetrug).Was kann im schlimmsten Fall passieren?
Ich lebe im Moment von 400€ ALG2...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Wenn Sie im Mai/Juni 06, als Ihr Geschäft bereits rückläufig war, Ihre drohende Zahlungsunfähigkeit erkennen konnten, hätten Sie Ihren Bekannten hiervon unterrichten - und die Arbeiten stoppen müssen.
Da Sie dies unterlassen haben, kann das strafrechtlich als Betrug gewertet werden. Es muß aber auch geprüft werden, wie Ihre geschäftliche und finanzielle Situation bei Auftragserteilung war.
Ob es zu einer Verurteilung kommt, läßt sich jetzt schwer sagen; sollte dies passieren wird es wahrscheinlich einen Strafbefehl i. H. v. ca. 400,00 Euro geben, eventuell auch eine geringe Haftstrafe. Kommt u. a. darauf an ob Sie Voreintragungen haben.
Aber bitte: Das ist zum jetzigen Zeitpunkt alles nur ganz vage! Kann auch sein, dass ein Verfahren eingestellt wird!
Gruß
Sparafucile


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#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Wie kommst Du auf 400,-€? Du solltest hier eher von Tagessätzen ausgehen, und die können durchaus auch bei 90 oder noch mehr liegen. Es kommt hier auch auf den Schaden an. Und bei einer Malerfirma können da leicht ein paar Tausend € zusammenkommen, je nachdem wie groß die Wohnung war.

@ mal ne frage

Mit viel Glück kannst Du mit Freispruch oder einer Geldstrafe rechnen, im schlimmsten Fall(wie auch angefragt) kannst Du Dich auf ein paar Jahre Gefängnis einstellen. Dies allerdings nur, wenn Du noch andere Sachen gedreht hast, und hierbei auch verurteilt wurdest.

Ansonsten hilft mir meine Kristallkugel im Moment auch nicht weiter. :grins:

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#3
 Von 
Mal_ne_Frage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu mir:

Ich bin bis dato strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten und er Schaden liegt bei 1300€.
Nur im Moment beziehe ich wie gesagt ALG2 und selbst Ratenzahlung geht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Bei der genannten Schadenshöhe und aufgrund der Tatsache, dass Du noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, würde ich maximal von einer Geldstrafe ausgehen. Eine Gefängnisstrafe halte ich persönlich in diesem Fall für sehr unwahrscheinlich.

Auch wenn Du bei Auftragsvergabe bereits die finanzielle Schieflage kanntest, sollte man glaubhaft machen können, dass eine reale Hoffnung auf Besserung bestand. Gelingt dies, halte ich sogar eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld für möglich.

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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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