1500 Euro Betrug Strafe ?

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jackkkkkkyyyyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1500 Euro Betrug Strafe ?

Abend,

Ich hätte mal eine frage rein theoretischer Natur.

Angenommen eine Person (Hartz 4 Empfänger) verkauft bei ebay ein Elektrogerät für 1500 Euro bekommt das Geld aber liefert die wäre nicht weil die Person die wäre nie Bessen hat

Was würde der Verkäufer für eine Strafe bekommen wenn man berücksichtigt das keine vorstrafen vorhanden sind


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eine Geldstrafe. Grob geschätzt um die 60 Tagessätze. Vielleicht auch ein paar weniger oder mehr.

Vorausgesetzt habe ich dabei jetzt, dass der Beschuldigte mindestens 21 Jahre alt ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.09.2018 03:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jackkkkkkyyyyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort also kann man in denn fall nicht von gewerbsmäßigen betrug ausgehen?

Obwohl die summe die ergaunert worden ist mehr ist als hartz 4 ?

Das wäre ja dann eine Geldstrafe in mittleren Bereich oder?

Eine Bewährung wäre wohl vom tisch wenn ichs richtig verstehe? Aber wieso?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, gewerbsmäßiger Betrug ist das nicht. Es sei denn, dass man so dusselig war, bei der Polizei auszusagen, dass das nur der erste Betrug einer langen Reihe von Betrugstaten war, die man eigentlich geplant hatte.

Zitat:
Obwohl die summe die ergaunert worden ist mehr ist als hartz 4 ?


Das hat mit der Einstufung als gewerbsmäßiger Betrug nichts zu tun.

Zitat:
Das wäre ja dann eine Geldstrafe in mittleren Bereich oder?


Eher im unteren. Geldstrafen gehen von 5 bis zu 360 Tagessätzen

Zitat:
Eine Bewährung wäre wohl vom tisch wenn ichs richtig verstehe?


Realistisch gesehen ist das wahrscheinlich, ja.

Zitat:
Aber wieso?


Weil eine einzige Tat des einfachen Betruges -und ohne Vorstrafen- mit dieser Schadenshöhe in der Regel noch mit einer Geldstrafe geahndet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Eine Geldstrafe. Grob geschätzt um die 60 Tagessätze.


Nicht vergessen, dass ist nur die Geldstrafe die Vater Staat sich einverleibt, die 1500€ kommen da auf zivilrechtlicher Seite noch oben drauf, denn ich glaube kaum, dass der Käufer auf sein Geld verzichten möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist selbstverständlich richtig. Wird bei einem ALG II Bezieher aber zunächst mal schlecht aussehen... praktisch gesehen...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.09.2018 16:37

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