Hallo.
Kleine Problemschilderung:
Mit 15 Jahren habe ich Ladendiebstahl begangen. Anzeige wurde bei der Polizei erhoben. Ich bekam 20 Std. Gemeinnützige Arbeit. Soweit ich verstanden habe wurde dieses Zuchtmittel in das Erziehungsregister für Jugendstraftaten eingetragen.
Heute bin ich 23. Und habe einen Gegenstand im Wert von 3€ mitgehen lassen (übrigens nicht mit Absicht, davon wollte aber der Ladendetektiv nichts wissen).
Ich musste keine Fangprämie vor Ort zahlen. Meine Personalien wurden aufgenommen. Anzeige bei der Polizei wird erstattet.
Ich nehme an ich bin jetzt "wiederholungstäterin". Was genau passiert jetzt? Auf Einstellung kann ich wohl kaum plädieren bei einer Wiederholungstat.
Geldbuße? Strafbefehl? Wenn Geldbuße in welcher Höhe könnte es sein?
Ich bin sehr ratlos.
Vielen dank für Ihre Hilfe
1. Tat JGG 2. ErG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Aufgrund des sehr geringen Warenwertes und der langen Zeit seit der letzten Tat ist auch eine auflagenlose Einstellung nach § 153 StPO denkbar. Ansonsten Einstellung nach § 153a StPO -gegen Auflage im Bereich 50 bis100 €
Werden denn weitere Einträge ins Bundeszentralregister zum Beispiel vorgenommen?
Einen Brief von der Polizei muss ich wohl erwarten. Und was passiert weiter? Muss ich Stellung nehmen oder einfach einer Geldstrafe zustimmen? Ich will wegen drei euro keine langwierige Sache daraus machen.
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Im BZRG würden u.a. rechtskräftige Veurteilungen drin stehen, aber keine Weisungen wie Sozialstunden.
Werden denn weitere Einträge ins Bundeszentralregister zum Beispiel vorgenommen? Da nicht, aber im Verfahrensregister.
Einen Brief von der Polizei muss ich wohl erwarten. Und was passiert weiter? Muss ich Stellung nehmen oder einfach einer Geldstrafe zustimmen? Die Polizei will in der Tat eine Stellungnahme. Und da manche Staatsanwälte nur bei Geständnis einstellen, empfiehlt sich ein solches ("Tatvorwurf trifft zu"). Und dann kommt irgendwann ein Brief der Staatsanwaltschaft.
Ich will wegen drei euro keine langwierige Sache daraus machen. Das Tempo des Verfahrens wird aber nicht von Ihnen bestimmt.
Ein Brief von der Staatsanwaltschaft.
Wird er die Weisungen/Auflagen entgalten, die ich dann bezahlen muss?
Lieben Gruß
Wird er die Weisungen/Auflagen entgalten, die ich dann bezahlen muss? Vielleicht. Vielleicht aber auch nur die Mitteilung über die Verfahrenseinstellung. Wie schon Antwort Nr. 1 zu entnehmen war, muß hier nicht zwingend irgendeine Auflage verhängt werden. Und "bezahlen" muß man eine Auflage auch nur dann, wenn es sich um eine Geldauflage handelt - es kann aber auch gemeinnützige Arbeit sein, vor allem wenn Sie erwerbslos sind.
Hallo ihr Lieben,
Noch kurz eine Frage zum Sachverhalt.
Der Detektiv hat keine Fangprämie verlangt, hat mich nichts unterschreiben lassen und hat keine Kopie meines Personalausweises gemacht, sondern lediglich meine Daten abgeschrieben.
Nun sind anderthalb Wochen seit dem Ereignis verstrichen und i h habe noch nichts von der Polizei bekommen.
Wie lange kann der Ermittlungszeitraum dauern?
Herzlichsten Dank im Voraus! :-)
Ist unterschiedlich von Region zu Region, von Dienststelle zu Dienststelle, von Gericht zu Gericht.. 1,5 Wochen ist nun nicht viel, wobei Anhörungsbögen recht schnell rausgehen und es dann etwas "dauern" kann, andererseits ist nicht auszuschließen, dass es eben noch länger dauert, bis überhaupt "Post" kommt.
ZitatWie lange kann der Ermittlungszeitraum dauern? :
Je nach Region und Auslastung der beteiligten Behörden zwischen wenigen Tagen, mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr....
Plump gesagt auf dem Dorf geht es meist bedeutend schneller, als in der Großstadt.
Und jetzt?
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