Wie lange bleibt eine Verurteilung wegen 167, 242, 243 im BZR/FZ?

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Wie lange bleibt eine Verurteilung wegen 167, 242, 243 im BZR/FZ?

Wie lange bleibt eine Verurteilung wegen §§ 242, 243 im BZR/FZ?
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31 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo wastl,

ich wage einfach mal etwas vorzugreifen. Es kommt auf die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht an, mithin auf den Täter. Desweiteren kommt es auf die genaue Verurteilung und auf die evtl. bereits bestehenden Einträge an.

Viele Grüße,

- Roenner -



-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.01.2006 17:06:19

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nehmen wir mal einen Erwachsenen ohne Voreintragungen, der irgendwas zwischen einem und zwei Jahren bekommt.

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Dann würde das 15 Jahre im BZR stehen.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich danke dir!!

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Übrigens: Die Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung oder die Beseitigung des Strafmakels bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt, wenn diese Entscheidungen widerrufen worden sind.

Desweiteren verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, der für den Fall der Uneinbringlichkeit der Vermögensstrafe bestimmten Ersatzfreiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.

Ganz korrekt ist die Dauer somit: 15 Jahre + Dauer der Freiheitsstrafe.

Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.

Gern geschehen.

Viele Grüße!

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.01.2006 17:32:25

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ganz korrekt ist die Dauer somit: 15 Jahre + Dauer der Freiheitsstrafe.

So ist es.

Im Führungszeugnis steht's für 5 Jahre + Strafdauer.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dass ichs richtig habe: STRAF-Dauer und nicht Bewährungsdauer?!

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ja, es ist die Strafdauer gemeint.

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Vielen Dank und viele Grüße aus dem Schneegestöber...

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#10
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Nebenfrage, wie lange bleibt noch das cand. im Namen stehen?

Es bezeichnet doch einen Studenten kurz vor Abschluss des Studiums, oder?

Finde unser Kollege Roenner ist reif für die Prüfungen! :)
*thumbs up*

Gruß Holger

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#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Holger,

das ist ja nett, dass du so eine gute Meinung von mir hast :) Den Status cand.jur. hat man, wenn man alle nötigen Voraussetzungen hat, um das Staatsexamen zu schreiben. Auf das Examen sollte man sich mindestens ein Jahr lang vorbereiten. Man hat diesen Status also schonmal mindestens ein Jahr lang, wenn man das vernünftig macht. In meinem Fall bereite ich mich sehr genau vor, da ich auch sehr hochgesetzte Ziele habe, die ich unbedingt erreichen möchte. Daneben spielt es auch eine Rolle, dass ich neben dem Jurastudium auch Spanisches-, Englisches- und US-Amerikanisches Recht studiert habe, da mein Hauptschwerpunkt auf dem Internationalen Recht liegt. Ein weiterer, leider in zeitlicher Hinsicht hinderlicher Umstand ist, dass ich meine Prozesse vor den Gerichten entweder selbst allein, oder in enger Zusammenarbeit mit meinen Rechtsanwälten bestreite. Gut für die Praxis und den Lerneffekt, aber es kostet Zeit. Aber ich stimme dir zu, so langsam möchte ich den Status zum ref.jur. oder ass.jur. mal ändern :)

Viele Grüße,

- Roenner -




-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 17.01.2006 20:19:57

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#12
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Da wünsche ich Dir viel Glück (So Du es denn brauchen solltest) und viel Vergnügen! :)

Gruß Holger

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#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Dankeschöööön :) Werde hier dann sofort berichten. Was machst du eigentlich, wenn ich fragen darf?


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#14
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich studiere Mechatronik in Erlangen.

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#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Was ist das genau?

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#16
 Von 
Dicker
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 15x hilfreich)

Tag Herr Roenner
Hab in diesem Zusammenhang mal ne Frage ?
Bei mir in der Nachbarschaft ist ein Rechtsanwalt welcher Diplomjurist ist.
Wo ist denn da der Unterschied ?
Gruß

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#17
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Mechatronix ist eine Art Schnittstelle zwischen Mechanik, Elektrotechnik und Informatik, daher auch der Name. Alles was sich bewegt (Mechanik), per Elektromotor oder sonstiger Elektrik und auch eine Informatikkomponente hat ist ein mechatronisches System. Damit die armen Fachleute aus den Teilbereichen nicht zu viel zu tun haben wurde vor einigen Jahren dieser Ausbildungs- und Studiengang ins Leben gerufen...

Was das andere angeht...

http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Jurist

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt

Da wird einiges ersichtlich..

Wenn ich es richtig verstanden habe, so ist nach dem ersten Staatsexamen bereits Dipl. Jurist, aber erst nach Referendariat und anderem kann man Rechtsanwalt oder Richter werden.

Gruß Holger

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#18
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

@ holger

Stimmt grundsätzlich für die heutige Zeit. Nach der Schilderung von *Dicker* ist der Diplomjurist jedoch Rechtsanwalt. Dieses wäre allein mit dem ersten Staatsexamen nicht möglich.

Es ist also anzunehmen, dass der Rechtsanwalt seinen Abschluss in der ehemaligen DDR gemacht hat. Dort gab es als Abschluss das Diplom in Jura, eine zweistufige Ausbildung wie im *Weststudium* war dort nicht vorgesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Holger,

nicht schlecht, was alles in dem Studiengang verbunden wird. Und von keinem der Fächer habe ich auch nur annähernd Ahnung ;) Wie lang ist das Studium?

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#20
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Dicker,

was meinen Sie genau? Wo ist der Unterschied zwischen einem Diplom-Juristen und welcher anderen Bezeichnung/Betitelung?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Nix gegen Sie Herr Roenner, aber meiner Erinnerung nennt sich cand. jur , wer sich zum 1. Staatsexamen angemeldet hat und nicht, wer sich anmelden könnte. Ich zweifele allerdings, daß es sich um einen Titel handelt, der irgendwo geregelt ist?

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#22
 Von 
Dicker
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 15x hilfreich)


@Roenner

Der gute Mann hat mich mal als Rechtsanwalt in einer Verkehrssache vertreten. Dort sah ich eine Urkunde hängen, welchen ihn als Diplomjurist betitelte.
War der Meinung, dass es vielleicht eine Qualifikation oder ähnliches ist.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo Justin,

Mindestdauer sollten 9 Semester sein, aber wahrscheinlich sinds eher 11, typischer Ingenieurstudiengang, aber fertig ist hier in Erlangen noch keiner, dazu ist der Studiengang zu neu! ;)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Thomas.Newton,

Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studierende höheren Semesters, die sich kurz vor oder in Abschlussprüfungen befinden.

Ein geschützter Titel ist dies nicht, das stimmt. Es ist eine juristische Bezeichnung genau wie 'stud. jur.' für Jurastudenten verwendet wird.


Beste Grüße,

- Roenner -


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#25
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So sehe ich das auch. Mit dem Candy ;)
Und Glück braucht im Examen jeder, oder? Deshalb schließe ich mich den Glücks-Wünschen natürlich an!

DonCarlo hat mal wieder Recht: Diplomjuristen gab es in der DDR. Bei 'uns' gab es auch mal eine einstufige Juristenausbildung. Wurde die eigentlich wieder abgeschafft?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Dankeschön wastl! :)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

diplomjurist kann man auch heute werden. das ist wohl vor allem für diejenigen interessant, die nciht richter oder anwalt werden wollen. schaut mal unter folgenden links nach:

http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/13774/

http://test.jura.uni-kiel.de/dokumente/diplomierungsordnung.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Keine Ursache! :)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

@ wastl:

Die einstufige Juristenausbildung hat sich wohl nicht durchgesetzt. Diese wird jetzt meiner Kenntnis nach nirgends mehr angeboten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

@Roenner: ich bleib dabei, cand. gilt nur bei Anmeldung zum Examen.
Aber ganz davon abgesehen, mein Tip: nicht zu lange vorbereiten. Bei dem Wissen und Interesse, daß Sie hier haben, sollte das Examen für Sie doch leicht sein. Und daß sich das hier nur auf das Strafrecht bezieht, spielt keine Rolle: meiner Erfahrung nach sind Examenskandidaten/Referendare in der Regel auf allen Gebieten gut oder auf allen Gebieten schlecht. Sie packen das locker.

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