welche Steuern fallen nach Hausüberschreibung an?

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Falcon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
welche Steuern fallen nach Hausüberschreibung an?

Hallo,

ein schönes neues Jahr wünsche ich noch,

meine Frau und ich haben im letzten Jahr das Haus meiner Eltern überschrieben bekommen, wobei auch meine Frau im 2. Step ins Grundbuch eingetragen wurde.

Jetzt sollen wir auch das Haus IHrer Eltern bekommen.

- wie wirkt sich das Steuertechnisch aus, wenn auch ich dort im Grundbuch eingetragen werde? (Schwieger-Tochter/Sohn Freibetrag)

- kann es aus o.g. Gesichtspunkt Vorteile bringen, wenn wir das Haus kaufen und was ist dabei zu beachten?

- welcher Betrag ist dann zu versteuern? Ich habe gelesen, dass eine Differenz zwischen "zu niedrigem" Verkaufspreis und Verkehrswert vom Finanzamt als Schenkung gewertet werden kann?

Über Antworten auch zu einzelnen Punkten würde ich mich sehr freuen.

ciau falcon

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Als leibliches Kind hat Deine Frau einen Freibetrag von 205.000€. Du hast nur einen Freibetrag von 10.300€.

Wenn Ihr das Haus kauft, dann fällt ein entsprechender Kaufpreis an. Ein Hauskauf, ohne, dass das Geld tatsächlich fließt wäre im Zweifelsfall Steuerhinterziehung. Man sollte dann ggfls. nachweisen können, woher das Geld stammt, bzw. wie der Kaufpreis finanziert wurde.

Bei einer Schenkung ist der Ertragswert zu versteuern (ca. 50-60% des Verkehrswertes).

Bei einem Kauf fallen keine Steuern an.

Sollte der Kaufpresi deutlich unterhalb des Verkehrswertes liegen, dann handelt es sich um eine Teilschenkung. Der Schenkungsanteil unterliegt dann der Schenkungssteuer.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

@hh: das wundert mich aber, dass bei einem Kauf keine Steuern anfallen. Wie wär´s mit der Grunderwerbssteuer? Oder hab´ ich da etwas gründlich missverstanden?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

@cobold
Der Verkauf einer Immobilie von den Eltern an eigene Kinder und deren Ehegatten ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Danke hh, das habe ich nicht gewusst.
Man lernt eben immernoch dazu.
Schönen Tag noch!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Falcon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cobold64 und hh,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Ich hatte die Frage bewusst allgemein gehalten, weil dass dem Sinn des Forums hier entspricht.

Ich bin mit meinen Erkenntnissen inzwischen ein wenig weiter und um weitere Info zu erhalten, muss ich doch ein wenig präzesieren:

Es soll keine Schenkung sein, sondern wir "bezahlen" das Haus mit der Übernahme der bestehenden Verpflichtungen. (Entspricht ca. der Hälfte des Verkehrswertes) Die Begründung, dass der Verkehrswert nicht höher ist, dürfte nicht schwer fallen, da wir ein Nießrecht der Schwiegeroma mit übernehmen würden. Der Sinn, dass wir Kaufen statt übernehmen, ist die AFA auszunutzen. Da wir für die nächsten 10 Jahre auch noch genug Sollzinsen zu zahlen haben, sind diese warscheinlich auch absetzbar.

Was muss ich in dem Zusammenhang Steuerlich beachten bzw. was kann ich rausholen? Da eine der 3 Wohnungen für das Nießrecht draufgeht, will ich natürlich für die Mieteinnahmen der anderen Wohnungen keine Steuern zahlen.

cia falcon

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