unterhalt erlassen,dafür 0,5kind überschreiben?

6. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
sivius79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt erlassen,dafür 0,5kind überschreiben?

hallo
bin seit einem monat mit einer alleinerzihenden mutter verheiratet.
Habe nun die Steuerklasse 3 mit einem halben kind angenommen.
Da wir uns mit dem Kindesvater gut verstehen, der aber einer Minderbschäftigung nachgeht, beziehen wir den Unterhalt von der Unterhaltsvorschussklasse.
Wir haben uns überlegt ihm den Unterhalt zu erlassen damit ihm nicht noch weiter Schulden aufgebrummt werden.
Meine fragen;" Kann ich das andere halbe Kind auf meine Steuerklasse übertragen lassen?
Hat das für mich irgendwelche Steuerlichen nachteile?
Wie hoch fallen die Steuerlichennachteile für den kindesvater aus oder hat er dann überhaupt welche?
Ist er damit besser dran, als wenn er irgendwann den gesamten Unterhalt an den Staat zurück zahlen muss?
Hätte das auswirkungen auf das Kindergarten Geld? Wir müssen bis jetzt nichts dafür bezaheln, da das Jugendamt das Einkommen meiner Frau berechnet.
Wird mir der Unterhalt auf meine Steuer angerechnet?

Über Hilfreiche antworten würde ich mich freuen, den meine Frau und ich wissen nicht wie wir uns die fragen beantworten können.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

>Wenn ihr bis jetzt Unterhaltsvorschuss bezogen habt, wird das Jugendamt auf jeden Fall versuchen, dieses Geld vom Vater zurückzubekommen. Also entstanden da schon Schulden.

>Jetzt seit dem ihr verheiratet seit bekommt ihr eh keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Bzw. falls ihr es noch nicht gemeldet habt, müsst ihr es halt dann selbst zurückbezahlen.

>Das heißt Du musst jetzt, wenn kein Unterhalt fließt, auch selbst für das Kind aufkommen. Einen steuerlichen Vorteil gibt es nur durch die Steuerklassenänderung und dem Übertrag des Kinderfreibetrages. Ansonsten kann man für ein Kiga-Kind in seinem Haushalt meines Wissens nach keine weiteren Beträge absetzen. Später evtl. Schulgeld, wenn Privatschule.

>Wenn der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach kommt, kannst du selbstverständlich den halben Kinderfreibetrag für euch/dich beantragen. Für dich hat das natürlich keine Nachteile.

>Die steuerlichen Nachteile für den Kindesvater wirken sich nur aus, wenn er überhaupt Steuern zahlt, sonst eigentlich nicht.

> Bei dem Beitrag für den Kindergarten wird, jetzt wo ihr verheiratet seid, sicher eine Neuberechnung stattfinden und damit nicht mehr null sein. Ist aber je nach Kiga und Ort verschieden.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Auf den Kindesunterhalt darfst Du gar nicht verzichten.

Unabhängig davon steht Dir der volle Kinderfreibetrag zu, wenn der leibliche Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.

Zahlt der leibliche Vater überhaupt Steuern? Wenn nein, dann entstehen ihm auch keine steuerlichen Nachteile. Ansonsten sind die Auswirkungen auch eher gering, da eine Günstigerprüfung mit dem Kindergeld erfolgt.

Kindesunterhalt für Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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#3
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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