umsatzsteuer wurde als einnahme berücksichtigt

15. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
franzose
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
umsatzsteuer wurde als einnahme berücksichtigt

Hallo und guten Tag Zusammen.

Bin selbständig, Kunsthandwerker, schon länger, Einman Betrieb. Mache meine gesamte Steuer Erklärung selbst und Jährlich.

Habe jetzt mein Bescheid für 2017 erhalten. Nach meine Eingereichte Berechnungen hätte ich eine kleine Umsatzsteuer Rückerstattung erwartet.

Nun steht aber drin " Im Veranlagunszeitraum wurde Ihnen Umsatzsteuer in Höhe von ........ .-€ erstattet. Dieser Betrag wurde als Einnahme berücksichtigt."

Habe aber keine Erstattung während des Jahres erhalten. Verstehe den Satz nicht . Krieg ich die Erstattung oder nicht ?

Danke für Mithilfe



-- Editiert von franzose am 15.05.2018 13:33

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat:
Im Veranlagunszeitraum wurde Ihnen Umsatzsteuer in Höhe von ........ .-€ erstattet. Dieser Betrag wurde als Einnahme berücksichtigt."

Da geht es offensichtlich um Ihre Einkommensteuer.
Dass dort erstattete USt als Einnahme erfasst wird, ist grds. richtig, wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.

Fraglich ist also, ob Sie in dem Jahr nicht doch eine Erstattung erhalten haben, z.B. weil ein Vorsteuerüberhang bestand oder die Festsetzung am Ende einen geringeren Betrag ergab als Sie an Vorauszahlungen geleistet haben.
Sie schrieben ja selbst für 2017:
Zitat:
Nach meine Eingereichte Berechnungen hätte ich eine kleine Umsatzsteuer Rückerstattung erwartet.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
franzose
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank und Entschuldigung verstehe immer noch nicht .

"Im Veranlagunszeitraum wurde Ihnen Umsatzsteuer in Höhe von ........ .-€ erstattet."

Habe sicherlich keine Erstattung bekommen.

Ich mache auch keine Vorauszahlungen an Finanzamt (wenn Sie das meinen) sondern mach alles nur einmal im Jahr.

kann mir das nur erklären das der Finanzbeamte, meine Berechnungen anderes berechnet hat , aber dann woher ist die Erstattung geflossen.

Einkommensteuererklärung Bescheid ist eine Festsetzung .

wenn Sie so nett wären und mir das nochmal erklären in normales Deutsch obwohl ich Franzose bin :sweat: wäre ich Ihnen verbunden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Da wir hier weder den Bescheid kennen, noch wissen, was Sie bezahlt oder ggf. erstattet bekommen haben, wäre alles Weitere nur Spekulation.
Auf dem Bescheid ist eine Telefonnummer Ihres Finanzamtes genannt. Rufen Sie dort an und fragen Sie den/die zuständige Bearbeiter/in. Das kostet - abgesehen von den Telefongebühren nichts - und man wird Ihnen mitteilen können, welcher Betrag dort warum angesetzt wurde.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
franzose
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Da haben Sie vollkommen Recht und das werde ich machen. Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen