Hallo und guten Tag Zusammen.
Bin selbständig, Kunsthandwerker, schon länger, Einman Betrieb. Mache meine gesamte Steuer Erklärung selbst und Jährlich.
Habe jetzt mein Bescheid für 2017 erhalten. Nach meine Eingereichte Berechnungen hätte ich eine kleine Umsatzsteuer Rückerstattung erwartet.
Nun steht aber drin " Im Veranlagunszeitraum wurde Ihnen Umsatzsteuer in Höhe von ........ .-€ erstattet. Dieser Betrag wurde als Einnahme berücksichtigt."
Habe aber keine Erstattung während des Jahres erhalten. Verstehe den Satz nicht . Krieg ich die Erstattung oder nicht ?
Danke für Mithilfe
-- Editiert von franzose am 15.05.2018 13:33
umsatzsteuer wurde als einnahme berücksichtigt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Im Veranlagunszeitraum wurde Ihnen Umsatzsteuer in Höhe von ........ .-€ erstattet. Dieser Betrag wurde als Einnahme berücksichtigt."
Da geht es offensichtlich um Ihre Einkommensteuer.
Dass dort erstattete USt als Einnahme erfasst wird, ist grds. richtig, wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Fraglich ist also, ob Sie in dem Jahr nicht doch eine Erstattung erhalten haben, z.B. weil ein Vorsteuerüberhang bestand oder die Festsetzung am Ende einen geringeren Betrag ergab als Sie an Vorauszahlungen geleistet haben.
Sie schrieben ja selbst für 2017:
Zitat:Nach meine Eingereichte Berechnungen hätte ich eine kleine Umsatzsteuer Rückerstattung erwartet.
Vielen Dank und Entschuldigung verstehe immer noch nicht .
"Im Veranlagunszeitraum wurde Ihnen Umsatzsteuer in Höhe von ........ .-€ erstattet."
Habe sicherlich keine Erstattung bekommen.
Ich mache auch keine Vorauszahlungen an Finanzamt (wenn Sie das meinen) sondern mach alles nur einmal im Jahr.
kann mir das nur erklären das der Finanzbeamte, meine Berechnungen anderes berechnet hat , aber dann woher ist die Erstattung geflossen.
Einkommensteuererklärung Bescheid ist eine Festsetzung .
wenn Sie so nett wären und mir das nochmal erklären in normales Deutsch obwohl ich Franzose bin wäre ich Ihnen verbunden
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Da wir hier weder den Bescheid kennen, noch wissen, was Sie bezahlt oder ggf. erstattet bekommen haben, wäre alles Weitere nur Spekulation.
Auf dem Bescheid ist eine Telefonnummer Ihres Finanzamtes genannt. Rufen Sie dort an und fragen Sie den/die zuständige Bearbeiter/in. Das kostet - abgesehen von den Telefongebühren nichts - und man wird Ihnen mitteilen können, welcher Betrag dort warum angesetzt wurde.
Da haben Sie vollkommen Recht und das werde ich machen. Danke und Grüße
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