Steuerklassen - welche Konsequenz hätte das für meinen selbständigen Mann, wenn ich III nehme?

23. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
olivia-jones
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen - welche Konsequenz hätte das für meinen selbständigen Mann, wenn ich III nehme?

hallo!

ich hab folgende frage:

mein mann und ich sind seit 2002 verheiratet, ich angestellt, er selbständig. haben bisher beide stteuerklasse IV gehabt und getrennte veranlagung betrieben. nun meine frage: wäre es nicht schlauer gewesen, wenn ich steuerklasse III genommen hätte und wir uns ende des jahres zusammen veranlagt hätten?! so hätten wir doch monatlich mehr nettoeinkommen gehabt oder?!

welche konsequenz hätte das für meinen selbständigen mann am ende des jahres, wenn ich III nehme? unter dem jahr muß er ja nur ganz normal seine vorauszahlungen vornehmen. wird er ende des jahres dann nach steuerklasse V abgerechnet?!

im märz bekommen wir unser erstes kind. ich werde nach dem muschu voraussichtlich wieder mit 15 stunden die woche anfangen zu arbeiten während der elternzeit. sollte ich nicht auch hier steuerklasse III haben, um monatlich mehr netto zu haben?!

vielen dank für die antworten
d. ulrich

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fürstin
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

wenn der est-bescheid aus 2002 rechtskräftig ist, kannst du nichts mehr machen, was du für 2006 für eine stererklasse wählst, dir überlassen, das einkommen wird ja sowieso im rahmen der veranlagung später zusammengerechnet und nach der splittingtabelle versteuert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Einkommensteuer wird nicht nach Steuerklassen abgerechnet, so dass sich durch die Wahl der Steuerklassen kein Unterschied nach der Abrechnung über die Einkommensteuererklärung ergibt.

Die nach Steuerklassen berechnete Lohnsteuer ist auch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Wenn Du jetzt in die Steuerklasse 3 wechselst, dann wird dadurch die Steuervorauszahlung für Deinen Mann erhöht. Insgesamt ergibt sich ein Nullsummenspiel.

Die Steuervorauszahlung für Deinen Mann richtet sich nicht nach der teuerklasse, sondern danach, wie hoch die voraussichtlich nachzuzahlende Einkommensteuer ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ich möchte meine Antwort noch ergänzen:

Wie geschrieben, bringt ein Steuerklassenwechsel aus steuerlicher Sicht bei Dir keinen Vorteil.

In ganz anderer Hinsicht kann das aber durchaus Sinn machen.

Krankengeld (Krankheit länger als 6 Wochen) und Arbeitslosengeld werden nach Nettoeinkommen berechnet, das in Steuerklasse III natürlich höher ist als in Steuerklasse IV. Eine Rückzahlung der höheren Beträge oder eine Verrechnung mit der Einkommensteuer erfolgt in diesen Fällen nicht, so dass man den höheren Nettobetrag behalten kann.

Dein Mann hat auf der anderen Seite durch den Steuerklasenwechsel keinen Nachteil, da er als Selbständiger ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld hat.

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