Hallo zusammen,
ich habe einen Dienstwagen, wo ich den Listenpreis mit 1 % = 300,00 € sowie mit 270,00 € (0,03 % von 30.000 EUR x 30 km) für die Fahrt zw. Wohnung und Arbeitsstätte versteuer. Von den 570,00 zusätzlich zu versteuernden Euros werden mir pauschal 135,00 € (0,30 € x 15 Tage x 30 Km) abgezogen, so dass ich nur noch 435,00 € zu versteuern habe. Dadurch habe ich beim Nettoentgelt einen Vorteil.
Wer kann mir ein paar Infos zu der pauschalen Versteuerung von 135,00 € geben?
Wer trägt den auf die 135,00 € anfallenden Steuervorteil, den ich dadurch habe?
Hat der AG durch die pauschale Versteuerung einen Nachteil?
Vielen Dank vorab.
-----------------
""
pauschale Versteuerung Arbeitgeber Dienstwagen
4. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2014 | 18:57
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 62x hilfreich)
pauschale Versteuerung Arbeitgeber Dienstwagen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. März 2014 | 12:48
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
quote:
werden mir pauschal 135,00 € (0,30 € x 15 Tage x 30 Km) abgezogen
Das ist Dein Arbeitsweg zur Firma, den Du eigentlich steuerlich geltend machen könntest - natürlich nur einmal; also jetzt nicht mehr in der Steuererklärung.
-----------------
""
#2
Antwort vom 5. März 2014 | 17:20
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 62x hilfreich)
quote:
Das ist Dein Arbeitsweg zur Firma, den Du eigentlich steuerlich geltend machen könntest - natürlich nur einmal; also jetzt nicht mehr in der Steuererklärung.
Also ist das quasi durch mein höheres mon. Nettoentgelt als eine monatliche Steuerrückerstattung zu sehen?
Also fallen für den Arbeitgeber keine Kosten an?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. März 2014 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Doch, für den AG fällt die pauschale Steuer in Höhe von 15% an.
Dadurch, dass Dir der AG diesen Betrag bezahlt, kannst Du keine Pendlerpauschale mehr geltend machen.
-----------------
" "
#4
Antwort vom 6. März 2014 | 08:59
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 62x hilfreich)
quote:
Doch, für den AG fällt die pauschale Steuer in Höhe von 15% an.
Auf welchen Betrag fallen die 15 % an?
-----------------
""
#5
Antwort vom 6. März 2014 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Die fallen auf die 135€ an (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
).
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.085
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten