Hallo zusammen,
wir haben das folgende Problem: Meine Freundin wurde vom Finanzamt aufgefordert ihre EST 2011! abzugeben. Leider wurde bis heute hier noch nichts gemacht.
Im Mai 2011 beendete Sie ihr damaliges Arbeitsverhältnis (inkl. Abfindung). Der AG ging aber insolvent und hat bis dahin nur einen Teil des Mai-Gehalts bezahlt. Die Restforderung wurde beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Da sie nur einen Teil ihres Lohns bekommen hat ist somit ja auch die Lohnsteuerbescheinigung falsch (eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung ist laut Auskunft Insolvenzverwalter leider nicht möglich).
Ich habe jetzt gelesen das der nicht erhaltene Netto-lohn vom Bruttolohn abgezogen werden kann. Ist das richtig?
Die Zahlen setzen sich wie folgt grob zusammen:
Gehalt Mai = 1.800 + 12.000 Euro Abfindung (lt. LST-Bescheinigung Bruttoarbeitslohn 14.000 (Zeile 3) + 12.000 (Zeile 10) Abfindung.
Nicht bezahlter Lohn 5.000 Euro
Kürze ich dann die 14.000 Euro um die 5.000 Euro oder die 12.000 um die 5.000 Euro? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Entsprechender Schriftverkehr vom Insolvenzverwalter geht natürlich mit ans FA
Ich würde mich über Hilfe freuen
Viele Grüße
Thomas
nicht erhaltener Lohn - Angabe in der Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
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Grundsätzlich wäre der Bruttolohn als Einnahme steuerpflichtig. Das heißt die 14.000 EUR + 12.000 EUR sind eigentlich imho um den nicht erhaltenen Bruttolohn zu kürzen.
Fraglich ist wegen der evtl. Anwendung einer ermäßigten Besteuerung der Abfindung, was nicht gezahlt wurde: lfd. Lohn oder Abfindung. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wurde die Abfindung jedoch bezahlt..
danke für die Antwort.
Im Prinzip sind nur 5.000 Euro gezahlt worden die die Lohnabrechnung für Mai (1.800 + Abfindung) betreffen. Insgesamt hätten für Mai netto 10.000 Euro gezahlt werden müssen, aber nur 5.000 wurden bezahlt
Auf was genau das Zahlung nun angerechnet werden muss weiss ich leider nicht.
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wie kann ich denn den Bruttobetrag von den nicht gezahlten 5.000 Euro ausrechnen?
Mich würde Ihre Quelle interessieren, weshalb der Nettolohn abzuziehen sei.
https://www.nettolohn.de/rechner/wunschnetto.html
das habe ich aus einem Forenbeitrag irgendwo gelesen als ich versucht habe darüber etwas herauszufinden. Aber da waren die Fälle immer etwas anders.
Und jetzt?
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