Hallo Forum,
ich habe eine Frage zu folgender Fallkonstellation:
Zwei Partner heiraten Ende 2017. Die Steuererklärung 2017 wurde schon für eine Person gemacht, als wäre es Einzelveranlagung. (im Nachhinein betrachtet war das ein Fehler) Der andere Partner hat noch keine Steuererklärung für 2017 gemacht.
Jetzt wird dem Paar klar, dass sie ja mit einer deutlich größeren Steuererstattung bei Zusammenveranlagung zu rechnen haben. Wie kann man das Ganze jetzt korrigieren? Darf man das unter eine "Korrektur" zählen ( http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html ) und muss dazu einfach nur dem Bescheid des einen Partners widersprochen werden oder gibt es einen anderen Weg, um
-entweder doch noch eine gemeinsame Steuererklärung mit Zusammenveranlagung abzugeben
-oder die Steuererklärung des Partners, der noch nicht die Steuer 2017 gemacht hat, so einzureichen, dass der "Vorteil" der Zusammenveranlagung einfach nachträglich durch seinen Teil der Steuererklärung nachgeholt wird?
Danke für jede hilfreiche Antwort im Voraus :-)
Marty
nachträgliche Zusammenveranlagung von Ehepartnern (Steuer 2017)
25. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2018 | 16:48
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Zusammenveranlagung von Ehepartnern (Steuer 2017)
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#1
Antwort vom 25. September 2018 | 17:01
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
ist denn der Bescheid der einen Seite schon bestandskräftig?
Wenn nein kann einfach Einspruch eingelegt werden.
Stefan
#2
Antwort vom 25. September 2018 | 17:33
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Bescheid ist 8 Wochen alt und somit bestandskräftig. Kann man trotzdem was machen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. September 2018 | 20:18
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
soweit ich weiß ist die Wahl der Zusammenveranlagung seit 2013 nicht mehr möglich sobald ein Einzelbescheid bestandskräftig ist. Warte aber mal noch auf weitere Antworten.
Stefan
#4
Antwort vom 25. September 2018 | 20:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32807 Beiträge, 17243x hilfreich)
Warte aber mal noch auf weitere Antworten. Ich hätte da eine Webseite im Angebot, auf der das Gegenteil steht: https://cpm-steuerberater.de/2014/07/15/aenderung-der-veranlagungsform/
#5
Antwort vom 25. September 2018 | 21:44
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Ich auch: https://www.finger-frankfurt.de/news/Zusammenveranlagung_von_Eheleuten_-_Neuregelung_2013Zitat:Ich hätte da eine Webseite im Angebot, auf der das Gegenteil steht
Stefan
#6
Antwort vom 26. September 2018 | 11:39
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
@ muemmel und reckoner: Vielen Dank! :-)
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