getrennte Veranlagung?

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
getrennte Veranlagung?

Hallo Forum,

ist es möglich, wenn prinzipiell keine Pflicht zur Steuererklärung besteht trotzdem eine getrennte Veranlagung nur von einer Person des Ehepaares einzureichen? Oder muss der andere dann in jedem Fall auch seine Erklärung einreichen?



-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)


Danke!

... und wie wäre es, wenn man "getrennt lebt" bzw. zwar noch zusammen wohnt, sich aber in absehbarer Zeit trennen möchte ?

Anders gefragt: unter welchen Voraussetzungen wäre eine getrennte Veranlagung möglich?

MfG


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Eine getrennte Veranlagung ist immer möglich, also auch bei Paaren, die glücklich verheiratet sind. In den meisten Fällen ist eine getrennte Veranlagung jedoch nicht sinnvoll und in vielen Fällen hat der Ehegatte sogar einen Anspruch auf die gemeinsame Veranlagung.

Wenn jedoch ein Ehegatte die getrennte Veranlagung beantragt, dann muss auch der andere Ehegatte eine Steuererklärung abgeben.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.387 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen