Hallo Forum,
ist es möglich, wenn prinzipiell keine Pflicht zur Steuererklärung besteht trotzdem eine getrennte Veranlagung nur von einer Person des Ehepaares einzureichen? Oder muss der andere dann in jedem Fall auch seine Erklärung einreichen?
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getrennte Veranlagung?
11. August 2010
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Frage vom 11. August 2010 | 14:21
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
getrennte Veranlagung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. August 2010 | 11:16
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke!
... und wie wäre es, wenn man "getrennt lebt" bzw. zwar noch zusammen wohnt, sich aber in absehbarer Zeit trennen möchte ?
Anders gefragt: unter welchen Voraussetzungen wäre eine getrennte Veranlagung möglich?
MfG
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#3
Antwort vom 13. August 2010 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Eine getrennte Veranlagung ist immer möglich, also auch bei Paaren, die glücklich verheiratet sind. In den meisten Fällen ist eine getrennte Veranlagung jedoch nicht sinnvoll und in vielen Fällen hat der Ehegatte sogar einen Anspruch auf die gemeinsame Veranlagung.
Wenn jedoch ein Ehegatte die getrennte Veranlagung beantragt, dann muss auch der andere Ehegatte eine Steuererklärung abgeben.
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