geerbtes haus -> mieteinnahmen versteuern

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
somedude2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
geerbtes haus -> mieteinnahmen versteuern

ende 2003 geerbtes haus, 1 wohnung vermietet seit 2000. vertrag wurde nicht erneuert seit dem und ist beim sohn mit erbschein so weiter gültig. der sohn hat ab erbtag die zahlungen der miete übernommen. verstorbene hat seit 2000 bis zum tod 2003 vermutlich keine steuern gezahlt.

finanzamt hat jetzt die steuererklärung 2005 geprüft, 2004 wurde bisher nicht verlangt. jetzt wollen sie einen anschaffungsbelegt,kaufvertrag oder übergabevertrag sowie mietvertrag. was passiert wenn man den alten mietvertrag ab 2000 einreicht ? steuer für 2004 wird auch nachgefordert ? kann man als erbe für die steuer eines beerbten von 2000-2003 verantwortlich gemacht werden und belangt werden ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, Erben erben auch Schulden, auch Steuerschulden.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
somedude2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

das heißt auch wenn sie bisher nichts davon wissen, sobald sie von 2000 einen mietvertrag sehen, wollen sie eine steuererklärung für 2000-2003 vom erben ? und wie ist das wenn dafür gar keine oder kaum belege vorhanden sind ? wird das geschätzt ?

ich glaube ich sollte mir einen anwalt nehmen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Für den Verstorbenen kann der Erbe durch das Amt für maximal 10 Jahre zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen, der wahrscheinlich schon zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet war.
Das Amt will vom Erben den Nachweis der Anschaffung haben, weil es einerseits um die Nachforschung der Verhältnisse des Erben und andererseits um die Abschreibungen für das geerbte Objekt geht. Der Erbe kann die Abschreibungen von den Anschaffungskosten des Verstorbenen geltend machen. Wenn dann der Erbschein vorgelegt wurde, forscht das Amt nach den Steuerunterlagen des Verstorbenen und schon schließt sich der Kreis.
Wenn dann für die Steuererklärungen des Verstorbenen Belege fehlen, kann man versuchen Duplikate zu bekommen, so sind Stadtwerke, Stadtverwaltung etc. auch verpflichtet, Unterlagen mittlerweile auch 10 Jahre aufzubewahren.Zinsbescheinigungen für Belastungen gibt es bei der Bank auch noch 10 Jahre lang. Was verloren geht, sind Baukostenbelege, Reparaturen etc.
Ich würde auf jeden Fall zum Steuerberater o.ä. gehen und zwar umgehend, ehe noch etwas kaputt geht.

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