falsche steuerklasse angegeben

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
klaus351
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche steuerklasse angegeben

hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
ich habe heute einen brief von finanzamt bekommen in den ich aufgefordert werde stellung zu nehmen, weil ich im jahr 2005/06 eine falsche steuerklasse angegeben habe bzw strafantrag gestellt wurde seitens des finanzamtes.
meine frage ist, ich weiss das ich einen fehler gemacht habe weil ich falsche angaben gemacht habe,leider muss ich auch eingestehen das ich bis heute diese steuerklasse habe,also ich habe stkl.2 und eigentlich müsste ich stkl.3 haben,da ich mit meinen lebensgefährten seit 6 jahren zusammen wohne.
und jetzt habe ich ein wenig angst was auf mich zu kommt,sprich vielleicht gefängnis .bis heute habe ich mir nie was zu schulden kommen lassen in keiner weise und würde gerne wissen was da auf mich zukommen könnte,strafrechtlich gesehen,und ob ich unbedingt einen anwalt nehmen sollte,weil es auch zur verhandlung kommen wird,nehme ich an.
für einen guten rat wäre ich sehr dankbar.
vielen dank im voraus.

bärbel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Gefängnis wird da nicht auf Dich zukommen. Wenn schon ein Strafantrag gestellt wurde, dann könnte eine saftige Geldstrafe auf Dich zukommen. Es lohnt sich kaum einen Anwalt zu nehmen, weil die zu erwartende Strafe wahrscheinlich nicht so hoch ausfällt, dass sich das rechnet im Hinblick auf die Gebühren, die der Anwalt nimmt.

Als erstes solltest Du umgehend Deine Steuerklasse ändern lassen und zwar nach Stkl. I und nicht nach III. Die Stkl. III gilt nur für Verheiratete.

Dann gehe ich davon aus, dass Du irgendwann einmal gegenüber dem Einwohnermeldeamt angegeben hast, dass Du alleine wohnst. Die Angabe war nicht korrekt und erfüllt somit den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Außerdem gehe ich davon aus, dass Du für die betreffenden Jahre keine Steuererklärung abgegeben hast. Das solltest Du jetzt umgehend nachholen. Je nach Deiner persönlichen Situation kann dabei sogar herauskommen, dass Du trotz der falschen Steuerklasse noch eine Erstattung erhälst. Dann würde gar keine Steuerhinterziehung vorliegen.

Wenn Du das Ganze versehentlich so gemacht hast oder aus Unwissenheit, dann dürftest Du mit einem blauen Auge davon kommen. Allerdings solltest Du nun alles tun, um das wieder gerade zu rücken, d.h. Steuererklärung abgeben und Steuerklasse ändern lassen und beides so schnell wie möglich.

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