gilt Erziehungsgeld als Einkommen?
Berechtigt der Bezug von 6 Monaten Erzieungsgeld in einem Kalenderjahr zur Ausstellung einer Bescheinigung "zur unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 39 c EStG
in Deutschland" für das ganze Kalenderjalhr oder nur für die 6 Monate?
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"betzy"
erziehungsgeld
14. September 2004
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Frage vom 14. September 2004 | 22:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
erziehungsgeld
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#1
Antwort vom 15. September 2004 | 10:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Erziehungsgeld gehört nicht zum Einkommen im Sinne des EStG.
Ob jemand beschränkt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wird in § 1 EStG
geregelt und nicht in § 39c EStG
. In § 39c geht es um den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern.
Als Anspruchsvoraussetzung für das Erziehungsgeld gilt u.a. der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist hier auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG
).
Man kann also kein Erziehungsgeld bekommen, wenn man nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das hat nichts damit zu tun, ob Erziehungsgeld als Einkommen angerechnet wird.
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