eigenheimzulage scheidung

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guddy300
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
eigenheimzulage scheidung

Hallo,

angenommen Frau A hat zusammen mit Mann B 2003 eine Eigentumswohnung zu jeweils 50% Anteil gekauft, für die auch EHZ gewährt wurde.
2004 ist Frau A aus Wohnung ausgezogen, Mann B ist weiter wohnen geblieben. Für 2004 wurde gleich eine getrennte Steuererklärung abgegeben.
2005 hat Frau A neu geheiratet.

Kann Frau A, wenn sie die Wohnung dem geschiedenen Partner unentgeltlich überlssen hat, Eigenheimzulage beantragen?
Wenn ja, ab wann?
Wie muss sie dies tun?
Wird diese wie bei dem ersten Antrag 2003 sofort ausbezahlt?

Vielen Dank und Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es handelt sich nicht um eine unentgeltliche Überlassung, da Dein Mann die Wohnung aufgrund seines Status als Eigentümer nutzen kann.

Du hast also ab dem Jahr 2005 keinen Anspruch mehr auf die Eigenheimzulage. Dein Mann hat weiterhin Anspruch auf die 50%-ige Förderung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guddy300
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.
So wie Du sah ich das auch oerdiz.

Das Finanzamt hat dem Antrag jedoch nicht zugestimmt, weil der geschiedene Partner Unterhalt zu zahlen hat.

Jetzt wurde Einspruch eingelegt, da der geschiedene Partner in 2005 nur bis zur erneuten Hochzeit unterhaltspflichtig war und ab da die Wohnung unentgeltlich überlassen wurde.

Stimmt doch so!?
Muss dann trotzdem der vollständige Betrag für 2005 ausbezahlt werden?

Gruß

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