doppelte Haushaltsführung aus privaten Gründen

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Christina86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung aus privaten Gründen

Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben ein kleines Problem.
Wir haben sind seit Anfang des letzten Jahres zusammen und wohnen aber 200 km auseinander und haben dort auch jeweils eine Wohnung (er hat eine 95qm Eigentumswohnung in A und ich eine 68qm Mietwohnung in B). Mein Freund arbeitet auch in B und ich in A, wir brauchen also berufsbedingt die 2 Wohnungen. Die meiste Zeit halten wir uns aber in A auf. Jedoch bin ich dort nicht als Miteigentümer oder Sonstigem eingetragen, aber sonst ist es eben unsere gemeinsame Wohnung, in der auch ich meine Sachen habe usw.
Wir würden jetzt gerne die Wohnung in B steuerlich anrechnen lassen bei doppelter Haushaltsführung. Die Belege über die Fahrten von A nach B habe ich. Wir sind jedoch nicht verheiratet und ich habe, wie schon erwähnt, nichts Schriftliches, dass ich auch "Teil der Wohung in B" bin. Haben wir damit Chancen, dass das in der Steuererklärung anerkannt wird? Bzw. anders, was müssten wir in unserem Fall nachweisen, dass in B wirklich unser Hauptwohnsitz ist (wäre es in jedem Fall nötig, dass ich mit in den Vertrag der Wohnung einsteige?)

Herzlichen Dank für die Antworten,
C.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Jeder von Ihnen hat exakt einen Haushalt - es liegt also keine doppelte HHF vor. Im Übrigen ist es bei Eigentumswohnungen im Wesentlichen die jährliche Abschreibung, die steuerlich abgesetzt werden kann - dazu müßten Sie sich schlechterdings an den Anschaffungskosten der Wohnung beteiligen. Wenn Sie Ihrem Freund also z. B. 50.000 Euro zahlen, um Miteigentümer zu werden, können Sie jährlich 1.000 Euro Abschreibung als Kosten der DHHF absetzen - für mich klingt das nicht so lohnend...

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