keine doppelte Haushaltsführung, wenn man bei seinen Eltern wohnt?

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
keine doppelte Haushaltsführung, wenn man bei seinen Eltern wohnt?

Frau Y muss beruflich umziehenund hat im Elternhaus - 3. Stock - 2 Zimmer und ein Bad, sowie die Küchenmitnutzung gemietet. Sie bezhalt nur die Nebenkosten in Höhe von 35 € je Monat.

Sie hatte sich zuvor beim FA informiert und man hatte ihr telefonisch mitgeteilt, dassAdies ausreiche um eine Zweitwohnung absetzten zu können.

Nun allerdings schreibt das Finanzamt, dass hier keine doppelte Haushaltsführung vorliege, da sie bei seinen Eltern wohne.
Kann sie etwas dagegen machen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Würde das etwas bringen?
Wie ist hier die Rechtslage bzw. REchtssprechung?
Wann sind 2 Zimmer +Bad + Küchenmitbenutzung im Haus der Eltern ein eigener Hausstand?



thx

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn man eine von den Eltern getrennte Haushaltsführung hat, es sich also nicht um eine "Vollpension" handelt und die Eltern Dir bei Deiner Haushaltsführung nicht sehr hineinreden.

Besonders die Küchenmitbenutzung ist problematisch. Du wirst nachweisen müssen, dass diese Mitbenutzung bedeutet, dass Du für Dich selbst gekocht hast und nicht Deine Eltern für Dich.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Eltern haben eine 2. Küche im Keller, die ich als meine angeben könnte, oder?
Wobei mein bad und meine beiden Zimmer im 3. OG sind.
Es ist im Endeffektt keine getrennet (abschliesbare) Wohnung.
Wäre das ein Problem?

Alternativ dazu könnte ich bei meinen Schweigereltern in den Keller ziehen (acuh mit Bad).
Wäre das besser?

Muss man eine Küche für einen HAusstand haben?
Denn man könnte ja 1mal am Tag essen gehen und sonst vespern.
Dazu braucht man außer einem Kühlschrank und GEschirr ja keine Küche.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Meine Eltern haben eine 2. Küche im Keller, die ich als meine angeben könnte, oder?


Falschangaben erfüllen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

quote:
Muss man eine Küche für einen HAusstand haben?


Nein und umgekehrt ist eine zweite Küche auch kein Beweis für einen eigenen Hausstand. Wichtig ist, dass Du unabhängig von Deine Eltern wirtschaftest, d.h. dass nicht Deine Eltern für Dich die Haushalt mitführen, wie das sonst üblich ist bei Kindern, die noch zu hause wohnen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieso Falschangeb.
Es entsrpäche der Wahrheit.

Und natürlich führ ich einen eigenen HAusstand:
Ich kaufe selbst ein, koche selbst usw.
Könnte das auch mittels Belege belegen.
Ist es sinnvoll diese aufzuheben?

Danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wacky23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dem Finanzamt muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass es sich beim ersten Hausstand um einen wirtschaftlich unabhängigen Haushalt handelt. Das Finanzamt wird in jeden Fall prüfen wo der gemeldete Hauptwohnsitz ist, um zu prüfen wo der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen liegt. Um einen eigenen Haushalt im Elternhaus nachzuweisen ist es immer gut einen abegrenzten Bereich, der in Art, Umfang und Ausstattung einer Standart Wohnung gleicht plus einen bestehenden Mietvertrag beim Finanzamt vorlegen zu können. Die entsprechenden Mieteinnahmen wären gegebenenfalls von den Eltern in der Steuererklärung zu erklären und wenn eine längere Mietdauer angestrebt wird nach zu versteuern.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Wahrscheinlich werde ich in eine Kellerwohnung bei Bekannten gehen. Da habe ich dann kein Problem eines Hausstandes und dessen Nachweis.
Sie stellen mir dies auch unentgeltlich (außer Nebenkosten, die ich monatlich überweise) zur Verfügung. Wir schreiben dazu einen kruzen Vertrag.
Dies ist kein Problem, oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wacky23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das der 1. Wohnsitz werden soll, sollte das Finanzamt den Antrag auf doppelte Haushaltsführung stattgeben. Wenn die berufliche Notwendigkeit der zweiten Wohnung gegeben ist und der Mietvertrag bzw. Hotelrechnungen vorliegen und es sich bei der ersten Wohnung, wie bereits erwähnt um den Lebensmittelpunkt handelt. Dazu sollte man sich dann aber auch beim Einwohnermeldeamt auf die Adresse
der Kellerwohnung ummelden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe ich schon gemacht. :)

Danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Und natürlich führ ich einen eigenen HAusstand:
Ich kaufe selbst ein, koche selbst usw.
Könnte das auch mittels Belege belegen.
Ist es sinnvoll diese aufzuheben?


Dann ist doch alles ok. Das Aufheben der Belege ist übrigens sinnvoll um den eigenen Hausstand glaubhaft zu machen. Das muss dann dann nur glaubhaft begründen.

Aber warum willst Du dann eine Küche angeben, die Du tatsächlich gar nicht benutzt oder eine Wohnung nur zum Schein mieten? Solche Dinge macht man doch nur dann, wenn man dem Finanzamt einen eigenen Hausstand vortäuschen will, daher mein entsprechender Hinweis.

quote:
Wenn das der 1. Wohnsitz werden soll, sollte das Finanzamt den Antrag auf doppelte Haushaltsführung stattgeben.


Aber nur für die Zukunft. Abgesehen davon wurde dann die doppelte Haushaltsführung nicht aus beruflichen Gründen begründet, so dass ich Zweifel habe, dass das Finanzamt das dann anerkennt.

Zitat:
Habe ich schon gemacht.


Hoffentlich war das kein Eigentor.

-----------------
" "

-- Editiert am 13.07.2011 11:55

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum?

Ich bin in eine für mich billigere Wohnung gezogen als ich beruflich bedingt eine ZWeitwohnung anmelden musste.

Ich will ja schon Geld von vorneherein sparen.
Und ich habe nu n 2 Wohnungen:
Eine beruflich bedingte Zweitwohnung und eine Erstwohnung, die mich nur Nebenkosten kostet.

VG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Es gibt hier zwei Möglichkeiten:

1.) Es bestand auch bisher ein eigener Haustand bei den Eltern, dann ist der Umzug in die Kellerwohnung überflüssig für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung, aber auch nicht schädlich. Die Tatsache, dass im Haus der Eltern ein eigener hausstand bestanden hat, muss dann aber trotzdem nachgewiesen werden.

2.) Es bestand bisher kein eigener Hausstand bei den Eltern, dann wurde aber durch den Umzug in die Kellerwohnung auch keine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen begründet. Der eigene Hausstand am Arbeitsort bestand zweifellos schon vorher. Wenn danach ein weiterer eigener Hausstand an einem weiter entfernten Ort gegeründet wird, dann ist das Privatsache.



-----------------
" "

-- Editiert am 13.07.2011 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
versuch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, ich hatte einen anderen Hasustand nicht bei meinen Eltern, sondern in einer Mietwohnung.

Nun gabe es 2 Möglichkiten:
1. bei meinen Eltern
2. bei meinen Bekannten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen