Hallo,
habe nur eine aus meiner Sicht knifflige Frage: Mein Mann studiert und wohnt in HH und ich arbeite und lebe in Stuttgart, verheiratet seit Juli 2008 und er ist seit Okt. 2008 bei mir gemeldet und wohnt weiterhin in HH.
Sind wir berechtigt dop.H. geltend zu machen?
Bin jeder Hilfe dankbar,
mfg
Gordana
Kann mir denn keiner helfen?
-- Editiert am 10.03.2009 18:56
doppelte Haushaltsführung
10. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2009 | 17:51
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung
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#1
Antwort vom 10. März 2009 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Zunächst einmal ist die doppelte Haushaltsführung aufgrund der Hochzeit begründet worden und nicht aufgrund von beruflichen Gründen.
Dann wohnt Dein Mann auswärts, übt allerdings gar keinen Beruf dort aus, sondern studiert. Ich vermute, dass es sich um ein Erststudium handelt. Dann können bis zu 4.000€ als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
#2
Antwort vom 10. März 2009 | 21:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
danke Tao für die Antwort, du liegst richtig mit deiner Vermutung.
hast du ein Paragraphen wo ich das mit den 4000eur nachlesen kann?
Bin dir für deine Hilfe sehr verbund :-)
Und jetzt?
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