doppelte Haushaltsführung

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gordana1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung

Hallo,

habe nur eine aus meiner Sicht knifflige Frage: Mein Mann studiert und wohnt in HH und ich arbeite und lebe in Stuttgart, verheiratet seit Juli 2008 und er ist seit Okt. 2008 bei mir gemeldet und wohnt weiterhin in HH.

Sind wir berechtigt dop.H. geltend zu machen?
Bin jeder Hilfe dankbar,

mfg

Gordana

Kann mir denn keiner helfen?

-- Editiert am 10.03.2009 18:56

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zunächst einmal ist die doppelte Haushaltsführung aufgrund der Hochzeit begründet worden und nicht aufgrund von beruflichen Gründen.

Dann wohnt Dein Mann auswärts, übt allerdings gar keinen Beruf dort aus, sondern studiert. Ich vermute, dass es sich um ein Erststudium handelt. Dann können bis zu 4.000€ als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gordana1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

danke Tao für die Antwort, du liegst richtig mit deiner Vermutung.
hast du ein Paragraphen wo ich das mit den 4000eur nachlesen kann?
Bin dir für deine Hilfe sehr verbund :-)

0x Hilfreiche Antwort

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