Guten Tag liebe Forumsnutzer,
mein Freund hatte letztes Jahr ein schlimmen Unfall (beide Beine gebrochen trümmerbrüche) und lag mehrere Wochen im Krankenhaus mit anschließender Reha usw.
Er hat mehrere Tausend euro selber bezahlen müssen, da entweder die Beihilfe oder die private Krankenversicherung nicht alles bezahlt hat.
Meine Frage ist: zwischen Krankenhaus und Reha war mein Freund für 5 wochen bei Bekannten ca. 40 km weit weg von uns untergebracht. Unsere Bekannten haben ihm extra ein krankenzimmer im EG eingerichtet, da er nur im bett liegen oder im Rollsruhl sitzen konnte...bei uns zuhause wäre das absolut nicht möglich gewesen (5 stock ohne aufzug).
Die Kasse/beihilfe zahlte hier gar nichts, er bekam auch keine Pflegestufe oder kurzfristige häusliche pflege etc. Wir zahlten unseren bekannten daher 550 € im monat. Kann ich diese Kostem auch als außergewöhnliche Belastungen bei den Steuern geltend machen? Wird so etwas anerkannt?
Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen.
Danke und schönen Abend noch
Dimma
außergewöhnliche Belastungen bei Krankheit
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die nicht erstatteten Behandlungskosten können in jedem Fall geltend gemacht werden. Hier gibt es aber eine zumutbare Eigenbelastung zwischen 1-7% des Einkommens je nach Einkommenshöhe, Familienstand, Zahl der Kinder. Wie kommts, dass soviel nicht erstattet wird? Für die Unterbringung gibt es nach Möglichkeit einen Mietvertrag und Überweisungsbelege. Gut begründet sollte der Versuch auf jeden Fall gestartet werden.
Vielen Dank für die Antwort!
Mein Freund ist privat versichert 50% und 50% beihilfe. Bestimmte Sachen wie bspw. ein Toilettenstuhl wurden nicht übernommen oder er musste von der beihilfe aus 25 euro pro Tag selber bezahlen, die Fahrten mit dem krankentransporter ins Krankenhaus zur nachuntersuchung wurden irgendwann auch nicht mehr bezahlt :-(
So kamen kosten von ca. 5.000 € zusammen, die er selber zu tragen hatte.
Ich werde es mal versuchen mit einem aufgesetzten mietvertrag inkl. guter Begründung...;-)
Das mit dem eigenanteil weiss ich ;-)
Lg
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Kann ich diese Kostem auch als außergewöhnliche Belastungen bei den Steuern geltend machen? Haben Sie die denn gezahlt? Da oben steht nur "wir" - Sie werden aber nicht gemeinsam veranlagt.
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