Zweitwohnsitz schweiz

9. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
knot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz schweiz

Hallo
Hab eine Allgemeine Frage:
1) Wenn man sein Hauptwohnsitz in BRD hat, und ein Job in der schweiz findet und auch eine kleine Wohnung mietet, und wieder am wochenende nach hause fährt.
Ich werde auch die einkommensteuer in BRD verrichten.

Kann ich die zweitwohnung als werbungskosten in meiner Einkommenstererklärung absetzten?

2) weitere Frage ist: Kannn ich dies auch bei einem Haupt-Wohnsitz in BRD, Arbeitsort in der Schweiz, und zweitwohnsitz in östereich (Grenznah)



wäre super dankbar für eure Hilfe.

Gruß knot

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Ich werde auch die einkommensteuer in BRD verrichten.


Das kannst Du Dir nicht aussuchen.

Zunächst einmal ist daher zu klären, wo denn das Gehalt überhaupt zu versteuern ist. Nach meiner Einschätzung ist das Gehalt in der Schweiz zu versteuern da es unter Art. 15 Abs. 1 des DBA fällt.

Die Fragestellung erübrigt sich daher, da dann schweizer Steuerrecht anzuwenden ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine Antwort.

mein hauptsitz ist deutschland, und kehre auch jedes wochenende zurück nach deutschland.

ich weiß dass eine quellsteuer in der schweiz abgeführt wird von 4,5%.
ich muss auch in BRD steuern bezahlen.

Also wird das Gehalt in Deutschland besteuert.

Frage ist zweitwohnung im Ausland absetzbar als werbungskosten möglich oder nicht, da es sich um ein kurzes Projekt handelt?

danke vorab

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
mein hauptsitz ist deutschland, und kehre auch jedes wochenende zurück nach deutschland.


Wo sich der Hauptwohnsitz befindet, ist nicht relevant.

quote:
ich weiß dass eine quellsteuer in der schweiz abgeführt wird von 4,5%.
ich muss auch in BRD steuern bezahlen.


Da irrst Du Dich. Grenzpendler ist nur, wer weniger als 60 Tage in der Schweiz übernachtet. Wochenendheimfahrer sind daher keine Grenzpendler.

quote:
Also wird das Gehalt in Deutschland besteuert.


Das Gehalt wird in der Schweiz besteuert, jedenfalls dann wenn es sich um einen schweizer Arbeitgeber handelt. Bei meiner Antwort bin ich davon ausgegangen, dass das so ist, da Du einen "Job in der Schweiz" gefunden hast.

Ich weiß auch gar nicht, welches Problem Du damit hast, da die Steuern in der Schweiz niedriger sind als in Deutschland.

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