Hallo,
es gibt einen selbstständiger Einzelunternehmer mit einem Ladenlokal.
Das Ladenlokal ist im Bundesland NDS, der angemeldete Wohnsitz in Hessen.
Häufig bleibt aber der Unternehmer in NDS.
Die Formulierung in der AO für die Abgabe der USt. ist für mich nicht ganz verständlich: "... sein Unternehmen ganz oder vorwiegend betreibt".
Das Ladenlokal ist in NDS also ist ein Finanzamt aus NDS zuständig? Oder betreibt der Unternehmer das von seiner Wohnung aus und somit muss er nach Hessenn zum Finanzamt gehen!?
Welches Finanzamt (also in welchem Bundesland) wäre für die Einkommenssteuer zuständig?
Lieben Dank
Zuständiges Finanzamt Einzelunternehmer in zwei Bundesländern
15. Juni 2018
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Frage vom 15. Juni 2018 | 15:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuständiges Finanzamt Einzelunternehmer in zwei Bundesländern
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#1
Antwort vom 16. Juni 2018 | 09:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Für die Einkommensteuer zuständig ist im Regelfall das Wohnsitzfinanzamt (Siehe §17 i.V.m. §19 AO
) für die anderen Einkünfte würde ich sagen, dass diese entweder gesondert oder evtl. gesondert u. einheitlich (soweit die gesetzlichen VSS des §180 AO
vorliegen) vom jeweilig n. §18 AO
für die Feststellung zuständigen Finanzamt ermittelt und ans Wohnsitzfinanzamt übermittelt werden.
-- Editiert von go493098-27 am 16.06.2018 09:39
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