Zahlung Privat an Privat - Steuern?

7. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Devido
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlung Privat an Privat - Steuern?

Hallo,

nehmen wir an Person A (Wohnort Dtl.) kennt Person B (Wohnort Amer.).
Person B hat eine Idee für eine kostenlose App und fragt Person A ob man bei der Programmierung helfen könnte.
Person A sagt zu und Person B zahlt ab und zu einige hundert Euro "Aufwandsentschädigung" für die geleistete Arbeit. Die Zahlung erfolgt privat zu privat.
Fällt das unter Nachbarschaftshilfe oder muss Person A das Geld in irgendeiner Art versteuern? In der Einkommenssteuererklärung muss es aber sicher von Person A angegeben werden?!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Natürlich muß das versteuert werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Devido
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Und in welcher Form? Als Nebeneinkünfte? Mit dem persönlichen Steuersatz von Person A?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Genau.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Devido
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Sie haben es genau erfaßt: Als Nebeneinkünfte Mit dem persönlichen Steuersatz von Person A Das ist die richtige Antwort. Jetzt verstanden?


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Da übernimmt einer regelmässig gegen Geld Dienstleistungen. Dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit die man anmelden muss. Oder je nach dem eine freiberufluche Tätigkeit.

Da es bisher keine Umsatzsteuerbefreiung gibt, sind 19 % MwSt abzuführen.

Da ist mehr zu tun als "in der Steuererklärung angeben"

Nennt man klassisch "Schwarzarbeit"

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Kartoffelsaft,

warum denn immer gleich so aggressiv?

quote:
Da übernimmt einer regelmässig gegen Geld Dienstleistungen.
Ob das regelmäßig ist/war, ist doch noch gar nicht klar. Vielleicht war es ja ein einmaliger Auftrag in mehrere Schritten, und dann könnte es noch ohne Gewerbeanmeldung gehen. Man muss immer den Einzelfall betrachten.
Aber steuerpflichtig (bzw. zumindest erklärungspflichtig) ist es in fast jedem Fall.

quote:
Da es bisher keine Umsatzsteuerbefreiung gibt, sind 19 % MwSt abzuführen.
Nein, das ist falsch. Es muss zur Umsatzsteuer optiert werden, nicht zur Umsatzsteuerfreiheit (davon, dass weniger als 17500 Euro gezahlt wurden, gehe ich einfach mal aus).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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