Hallo,
nehmen wir an Person A (Wohnort Dtl.) kennt Person B (Wohnort Amer.).
Person B hat eine Idee für eine kostenlose App und fragt Person A ob man bei der Programmierung helfen könnte.
Person A sagt zu und Person B zahlt ab und zu einige hundert Euro "Aufwandsentschädigung" für die geleistete Arbeit. Die Zahlung erfolgt privat zu privat.
Fällt das unter Nachbarschaftshilfe oder muss Person A das Geld in irgendeiner Art versteuern? In der Einkommenssteuererklärung muss es aber sicher von Person A angegeben werden?!
Zahlung Privat an Privat - Steuern?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Natürlich muß das versteuert werden.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und in welcher Form? Als Nebeneinkünfte? Mit dem persönlichen Steuersatz von Person A?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Genau.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Genau?
-----------------
""
Sie haben es genau erfaßt: Als Nebeneinkünfte Mit dem persönlichen Steuersatz von Person A
Das ist die richtige Antwort. Jetzt verstanden?
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Da übernimmt einer regelmässig gegen Geld Dienstleistungen. Dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit die man anmelden muss. Oder je nach dem eine freiberufluche Tätigkeit.
Da es bisher keine Umsatzsteuerbefreiung gibt, sind 19 % MwSt abzuführen.
Da ist mehr zu tun als "in der Steuererklärung angeben"
Nennt man klassisch "Schwarzarbeit"
-----------------
""
Hallo Kartoffelsaft,
warum denn immer gleich so aggressiv?
quote:Ob das regelmäßig ist/war, ist doch noch gar nicht klar. Vielleicht war es ja ein einmaliger Auftrag in mehrere Schritten, und dann könnte es noch ohne Gewerbeanmeldung gehen. Man muss immer den Einzelfall betrachten.
Da übernimmt einer regelmässig gegen Geld Dienstleistungen.
Aber steuerpflichtig (bzw. zumindest erklärungspflichtig) ist es in fast jedem Fall.
quote:Nein, das ist falsch. Es muss zur Umsatzsteuer optiert werden, nicht zur Umsatzsteuerfreiheit (davon, dass weniger als 17500 Euro gezahlt wurden, gehe ich einfach mal aus).
Da es bisher keine Umsatzsteuerbefreiung gibt, sind 19 % MwSt abzuführen.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten