Wohnzimmer anteilig als Arbeitszimmer absetzen?

31. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
SocialSmoker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnzimmer anteilig als Arbeitszimmer absetzen?

Hallo
ich arbeite neben meinem Studium selbstständig für einige Firmen, indem ich Programmierarbeiten übernehme. Nun möchte ich langsam in meine erste eigene Wohnung ziehen und habe (versucht) mich darüber zu informieren was ich steuerlich absetzen kann.
Da es nur eine kleine 2-Zimmer-Wohnung wird habe ich kein eigenes Arbeitszimmer, sondern werden das Wohnzimmer mitnutzen. Der große Konsens war jetzt, dass ich deswegen quasi nichts von der Steuer absetzen kann (Internet, Telefon 20% der tatsächlichen Kosten).
Dann habe ich das hier gefunden: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/arbeitszimmer.html
Heißt das jetzt ich kann doch 50% des Wohnzimmers absetzen?
Danke euch, und Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 32/11 anhängig. Gegen nachteilige Steuerbescheide sollte Einspruch eingelegt werden. <hr size=1 noshade>

Die Lösung steht doch im von dir verlinkten Artikel. Mache geltend, was du für richtig hälst, bei Nichtanerkennung Einspruch einlegen, das Verfahren ruht automatisch. Dann abwarten, bis der BFH entscheidet und ob die Verwaltung das Urteil allgemein anwendet.

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