Wohnungsrenovierung und Absetzung der Renovierungskosten?

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Retep72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsrenovierung und Absetzung der Renovierungskosten?

Hallo Zusammen,

ich habe einen Wohnunganteil geerbt (50%). Wenn ich dem anderen Erben seinen 50%-Anteil abkaufe und die Wohnung danach für ca. 50.000€ renoviere, wie sieht dann das Thema Absetzung der Renovierungskosten aus? Auf wieviel Jahre kann ich den Betrag absetzen? Oder gibt es eine Staffelung? Ect.?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Retep72

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie soll die Wohnung denn genutzt werden?

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Eine Absetzung ist nur möglich, wenn Sie die Wohnung zu vermieten beabsichtigen.
Ggf. kann eine Aufteilung der Kosten auf fünf Jahre beantragt werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Davon ausgehend, dass es sich um eine vermietete Wohnung im normalen Preisrahmen handelt, dürften 25.000 € sofort abzugsfähige Wk sein, auf Antrag auf bis zu 5 Jahre zu verteilen, die restlichen 25.000 € sind wahrscheinlich anschaffungsnaher Aufwand, §6 Abs.1 Nr. 1a EStG ,

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Sofern die Wohnung nicht in Hamburg oder München o.ä. liegt und die AK für den halben Anteil weniger als 166.667 EUR betragen. ;-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Sofern die Wohnung nicht in Hamburg oder München o.ä. liegt und die AK für den halben Anteil weniger als 166.667 EUR betragen. ;-)
Du hast den Anteil Grund und Boden vergessen ;) !

-- Editiert von taxpert am 11.08.2018 18:30

Signatur:

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#6
 Von 
Retep72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zusammen,

sorry ich habe einige Informationen vergessen.
-die Wohnung ist vermietet
-Miteigentumsanteil: 3,16/1000
-die Wohung hat 76,68 m²
-Kaufpreis des 50%-Anteils der Wohung: 180.500€
-Gesamtwert der Wohung: 365.000€
-Renovierungskosten: 50.000€

Besten Dank im Voraus.
Viele Grüße
Retep72

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Sie und der andere Erbe übernehmen diese Werte erstmal
Das hat @Retep72 doch schon im anderen thread erfahren!

Zitat (von Eugenie):
dies macht dann der Steuerberater
Der Tipp mit dem StB ist in so einem Fall immer Gold wert, denn grundsätzlich geht es ja um das hier ...
Zitat (von Retep72):
wie sieht dann das Thema Absetzung der Renovierungskosten aus?
... dann ist man auch bei diesen Werten ...
Zitat (von Retep72):
-Miteigentumsanteil: 3,16/1000
-die Wohung hat 76,68 m²
-Kaufpreis des 50%-Anteils der Wohung: 180.500€
-Gesamtwert der Wohung: 365.000€
... mindestens ziemlich dicht an den 15% des §6 Abs.1 Nr.1a EStG dran und es darf in den folgenden beiden Jahren wirklich nichts passieren!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
mindestens ziemlich dicht an den 15% des §6 Abs.1 Nr.1a EStG dran


Bei einem Wert der Wohnung von 4.700€/m² dürfte es einen hohen Bodenwertanteil geben, so dass ich davon ausgehen würde, dass die 15% überschritten wurden.

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