Hallo Zusammen,
ich habe einen Wohnunganteil geerbt (50%). Wenn ich dem anderen Erben seinen 50%-Anteil abkaufe und die Wohnung danach für ca. 50.000€ renoviere, wie sieht dann das Thema Absetzung der Renovierungskosten aus? Auf wieviel Jahre kann ich den Betrag absetzen? Oder gibt es eine Staffelung? Ect.?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Retep72
Wohnungsrenovierung und Absetzung der Renovierungskosten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wie soll die Wohnung denn genutzt werden?
Eine Absetzung ist nur möglich, wenn Sie die Wohnung zu vermieten beabsichtigen.
Ggf. kann eine Aufteilung der Kosten auf fünf Jahre beantragt werden.
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Davon ausgehend, dass es sich um eine vermietete Wohnung im normalen Preisrahmen handelt, dürften 25.000 € sofort abzugsfähige Wk sein, auf Antrag auf bis zu 5 Jahre zu verteilen, die restlichen 25.000 € sind wahrscheinlich anschaffungsnaher Aufwand, §6 Abs.1 Nr. 1a EStG
,
taxpert
Sofern die Wohnung nicht in Hamburg oder München o.ä. liegt und die AK für den halben Anteil weniger als 166.667 EUR betragen. ;-)
Du hast den Anteil Grund und Boden vergessen !ZitatSofern die Wohnung nicht in Hamburg oder München o.ä. liegt und die AK für den halben Anteil weniger als 166.667 EUR betragen. ;-) :
-- Editiert von taxpert am 11.08.2018 18:30
Hallo Zusammen,
sorry ich habe einige Informationen vergessen.
-die Wohnung ist vermietet
-Miteigentumsanteil: 3,16/1000
-die Wohung hat 76,68 m²
-Kaufpreis des 50%-Anteils der Wohung: 180.500€
-Gesamtwert der Wohung: 365.000€
-Renovierungskosten: 50.000€
Besten Dank im Voraus.
Viele Grüße
Retep72
Das hat @Retep72 doch schon im anderen thread erfahren!ZitatSie und der andere Erbe übernehmen diese Werte erstmal :
Der Tipp mit dem StB ist in so einem Fall immer Gold wert, denn grundsätzlich geht es ja um das hier ...Zitatdies macht dann der Steuerberater :
... dann ist man auch bei diesen Werten ...Zitatwie sieht dann das Thema Absetzung der Renovierungskosten aus? :
... mindestens ziemlich dicht an den 15% des §6 Abs.1 Nr.1a EStG dran und es darf in den folgenden beiden Jahren wirklich nichts passieren!Zitat-Miteigentumsanteil: 3,16/1000 :
-die Wohung hat 76,68 m²
-Kaufpreis des 50%-Anteils der Wohung: 180.500€
-Gesamtwert der Wohung: 365.000€
taxpert
Zitat:mindestens ziemlich dicht an den 15% des §6 Abs.1 Nr.1a EStG dran
Bei einem Wert der Wohnung von 4.700€/m² dürfte es einen hohen Bodenwertanteil geben, so dass ich davon ausgehen würde, dass die 15% überschritten wurden.
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