Wohnung an Verwandte vermieten

30. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kopeke
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnung an Verwandte vermieten

Hallo Beisammen,

wir (meine Freundin und meine Wenigkeit) beabsichtigen eine gebrauchte Immobilie zu erwerben. Die Immobilie besteht aus zwei Wohneinheiten und wir möchten meine Schwester in der zweiten Wohnung wohnen lassen.
Wir werden ihr die Wohnung zu einer Kaltmiete überlassen, die in etwa 50-60 % der ortsüblichen Kaltmiete entspricht.
Was ist bei dieser Geschichte finanzrechtlich zu bedenken? Wird das Finanzamt dies so akzeptieren? Muß man besondere Klauseln in dem Mietvertrag mit aufnehmen? Wird meine Schwester einen geldwerten Vorteil versteuern müssen? Kann ich diese Mietmindereinnahmen in irgendeiner Form steuerlich ansetzen?

Noch ein anderes Thema: Wie ist es in unserer Situation mit dem Objektverbrauch? Wenn wir als noch Ledige (geplanter Heiratstermin ist der 26.03.04 - Hauskauf wird im Januar 04 stattfinden) gemeinsam die Immobilie erwerben, gilt dann für uns beide der sogenannte Objektverbrauch nach dem Eigenheimzulagengesetz, auch wenn nur einer die Zulage beantragt?

Fragen über Fragen - für Antworten wäre sehr dankbar

Kopeke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16802x hilfreich)

Nach der gerade verabschiedeten Steuerreform muss die Miete mindestens 56% (bis 2003 50%) der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen, damit alle Werbungskosten vollständig anerkannt werden. (§ 21 Abs. 2 EStG )

Versteuert werden müssen Mieteinnahmen abzgl. Werbungskosten und AfA. Somit wird dann der zu versteurnde Betrag geringer bzw. der Verlust höher, wenn nur 56% der ortsüblichen Miete genommen werden.

Du solltest auch die Gesetzgebung verfolgen, da ich mir vorstellen kann, dass dieser Prozentsatz in den nächsten Jahren weiter erhöht wird.

Da Du Dich im Steuerrecht bzgl. Vermietung und Verpachtung offensichtlich nicht auskennst, solltest Du Dich unbedingt mit einem Steuerberater oder jemandem, der sich auf diesem Gebiet auskennt zusammensetzen, da hier viele Details z.B. zur Finanzierung zu beachten sind, die ich hier nicht alle im Einzelnen aufführen kann. Diese Diskussion solltest Du führen bevor der Kaufvertrag und die Finanzierung stehen.

Objektverbrauch für beide tritt nur ein, wenn auch beide die Eigenheimzulage beantragen, was bis zur Hochzeit möglich wäre.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16802x hilfreich)

Nachtrag:
Deine Schwester muss keinen geldwerten Vorteil versteuern.

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