Widerspruch gegen Zinsen zur Einkommenssteuer

2. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)
Widerspruch gegen Zinsen zur Einkommenssteuer

Habe Steuererklärungen sowohl für 2013 als auch 2014 in 2015 abgegeben.
Für 2013 wurde ca. 1.200 zu wenig entrichtet
Für 2014 war über 1.500 zu viel entrichtet. Dieser Betrag deckt den Steuerschuld für 2013 (auch Soli) mehr als ab, konnte ich auch bei der Abgabe so vorhergesehen.
Nachdem Steuerbescheide erst im Sept 2015 für beide Jahren erstellt wurden, fällt 6% Zinsen für den Betrag 2013 an.
Soweit so gut. ABER, nachdem der Überschuß von 2014 seit Dezember 2014 auf dem Kto des Finanzamtes liegt, habe ich einen Antrag auf Erlass des Zinsen 2013 gestellt.
Dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung: "Ihre Zahlung für EkSt 14 gilt erst ab dem Zeitpunkt der Umbuchung (auf Grund Abgabe der Steuererklärung 2014 in 2015) auf die Nachzahlung der Einkommenssteuer 2013, also ab xx.09.15 als freiwillige Zahlung."
Ich kann zwar deren Behördendenken nachvollziehen, finde es aber trotzdem nicht zu viel verlangt, mir diese 5 Monate Zinsen zu erlassen, schließlich haben sie das Geld ja gehabt! :devil: Nun will ich Einspruch einlegen, und tät eine gute Begründungsformulierung brauchen.
Kann mich jemanden da helfen?
Danke und Gruß

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Kann mich jemanden da helfen?


Mal abgesehen davon, dass die Formulierung des Einspruchs unzulässige Rechtsberatung wäre kannst Du eigentlich schreiben, was Du willst, da der Einspruch sowieso abgelehnt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

@hh
wer hat irgendetwas von Formulierung des Einspruchs gesagt? Auf herablassende Antworten kann ich verzichten. :???:

Es geht hier nicht um den Einspruch als Solches, sondern die Begründung dahinter, ob es doch nicht eine Möglichkeit gibt die ich nicht sehe/weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Genauso wie Du die Argumentation der Behörde nachvollziehen kann, kann dort sicher Deine nachvollzogen werden. Trotzdem ist jedes Jahr für sich zu betrachten und die rückwirkende Aufrechnung m.E. nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen