Wir haben gestern unseren Steuerbescheid 2007 bekommen und erfreulicherweise fiel er sogar hoeher aus als unsere Steuersoftware prognostizierte (das ist natuerlich Grund zur Freude).
Da ich aber gerne die Dinge (auch wenn sie zu unseren Gunsten sind) verstehen moechte und nicht nur hinnehmen (schliesslich kann man dadurch ja fuer die Zukunft was lernen), hier nun meine Frage:
Mein Mann und ich haben Zusammen veranlagt, Splittingtarif.
Durch einen beruflich bedingten Umzug hat mein Mann einen hohen Werbungskostenanteil gehabt. Ich hatte nur einen geringen. Nun bin ich davon ausgegangen, dass bei Zusammenveranlagung die Werbungskosten einfach addiert werden, sofern Sie kumuliert den pauschbetrag fuer Ehepaare (EURO 1840,00) uebersteigen.
Also, meine Rechnung (Betraege gerundet):
Werbungskosten Mann: 4000 Euro
Werbungskosten Frau: 200 Euro
Werbungskosten gesamt abzugsfaehig: 4200 Euro
Im Bescheid steht nun aber: Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten der ehefrau ist der hoehere ArbeitnehmerPauschbetrag abgezogen worden. Also Rechnung des FA:
Werbungskosten Mann: 4000 Euro
Werbungskosten Frau: 920 Euro (Pauschbetrag)
Werbungskosten gesamt abzugsfaehig: 4920 Euro
Natuerlich will ich mich darueber nicht beschweren. Wollte nur wissen, ob das tatsaechlich so richtig ist. Dann weiss ich das fuers naechste Jahr.
Danke!
Werbungskosten/Pauschale
7. April 2008
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2008 | 10:01
Von
Status: Lehrling (1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Werbungskosten/Pauschale
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. April 2008 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47466 Beiträge, 16804x hilfreich)
Das ist korrekt. Im Gegensatz zu vielen anderen Freibeträgen wird der Werbungskostenpauschbetrag nicht kumuliert. Wenn ein Ehegatte gar nicht arbeitet, bekommen Ehegatten ihn auch nur einmal.
Bei so niedrigen Werbungskosten braucht sich Deine Frau gar keine Mühe zu geben, belege zu sammeln oder in der Steuererklärung etwas anzugeben.
Selbst wenn man die Felder für die Werbungskosten in der Anlage N leer lässt, bekommt, man den Werbungskostenpauschbetrag von 920€ pro Jahr.
Und jetzt?
Schon
266.719
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten