Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2015 neben meiner nichtselbständigen, hauptberuflichen Vollzeittätigkeit eine nebenberuflich selbständige Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet - für diese Tätigkeit hab ich eine Fortbildung gemacht, die schon im Mai 2015 angefangen hat - wie sind die Kosten für die Fortbildung jetzt richtig anzugeben?
Bisher konnte ich solche Kosten als Werbungskosten geltend machen, da die Absicht, in diesem Beruf tätig zu werden, vom Finanzamt anerkannt wurde - ab Oktober müsste ich sie ja dann als Betriebsausgaben geltend machen.
Werden die Kosten nun "gesplittet" teilweise (von Mai bis Oktober) als Werbungskosten und danach als Betriebsausgaben angegeben oder ...?
Für hilfreiche Hinweise schon mal vielen Dank!
Grüße
Werbungskosten/Betriebsausgaben
16. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2016 | 13:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Werbungskosten/Betriebsausgaben
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. April 2016 | 13:09
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Ich bin derzeit noch als Kleinunternehmer gemeldet - deshalb könnte ich meine Erklärung auch noch schriftlich abgeben - will mich aber gleich an die elektronische Abgabeform gewöhnen - jetzt weiß ich, wohin mit meinen Forbildungskosten!
Grüße
Und jetzt?
Schon
266.858
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten