Werbungskosten richtig zuordnen

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
saturnine
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Werbungskosten richtig zuordnen

Hallo Leute,

ich habe meine Werbungskosten wie unten aufgeführt verteilt ... macht das Sinn?

Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig) im Fernsehbetrieb – unständig beschäftigt, d.h. unregelmäßig im Jahr verteilt, aber immer 130 Tage. Ich habe viel mit Bildbearbeitung zu tun, und habe dementspechend folgendes abgesetzt:

1.) Arbeitsmittel:

Externe Festplatte zum Datenaustausch (MusikarchiV Teil 1) zu 70%
Externe Festplatte zum Datenaustausch (Musikarchiv Teil 2)zu 70%
Arbeitsmittel Reperatur Festplatte
Arbeitsmittel Reperatur Porto Multifunktionsgerät
Arbeitsmittel Reperatur Porto 2 Multifunktionsgerät

Komme da in etwa auf 110,-€, die ich absetzen kann. Macht es da mehr Sinn die Pauschale von 103 für die Arbeitsmittel anzusetzen, da diese in der Regel akzeptiert wird und ich meine Arbeitsmittel im Ernstfall begründen muss?

2.) Bewerbungskosten

- pauschal 4 Bewerbungsmappen a 8,50, 2
- pauschal Initiativbewerbungen a 2,50
- sonstige Aufwendungen für Bewerbungen:
Druckerpatronen,
Klarsichthüllen,
DVD-Rohlinge (Arbeitsproben),
Portokosten

3.) Büro und Arbeitsmittel:

- Kugelschreiber, Block(für ein Seminar)
- Laminieren eines Papers für Vortrag

Etwas unklar ist mir, wo ich diese Dinge einordnen soll/kann/darf:

- DVD Box (z.Transport/Archivierung)
- PCMaus
-Kopfhörer PC
- Verbatim RW Rohlinge / Mini DV Kassetten (zur Archivierung meiner Arbeiten)[b][/b]
- Batterie für das Mainboard des PC


-- Editiert am 04.05.2011 10:14

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Auf wieviel (in Euro) kommst Du denn insgesamt ?



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#2
 Von 
saturnine
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf ca 1300,-€ insgesamt (wobei ich nicht weiß, ob sie die ca. 130 Euro Steuerberater darin akezeptieren) ... Fahrtkosten davon ca. 800,-€.

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-- Editiert am 04.05.2011 10:34

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sofern eine berufliche Nutzung glaubhaft ist, wird von einem PC/Zubehör ohne Probleme 50% anerkannt. Mehr Ansatz kann man versuchen. Sämtliches PC-Zubehör gehört auch zu den arbeitsmitteln.

Pauschale Bewerbungskosten ohne Nachweis könnte schwierig werden.

Bei Steuerberatungskosten stellt sich die Frage was der Steuerberater gemacht hat.

Insgesamt kann es passieren, dass der ganze Fall wegen geringer steuerlicher Auswirkung "abgeschrieben" wird, also ohne nähere Prüfung durchgewunken. Das dürfte auch von der personellen Ausstattung und Auslastung des Finanzamts abhängen.

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#4
 Von 
saturnine
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mahnman,

danke für die Antwort. Der Steuerberater hat meine Einkommenssteuererklärung (ich hatte ein ruhendes Gewerbe und er hat nur nichtselbständige Einnahmen berücksichtigt) gemacht - ich denke, das geht beim Finanzamt durch, oder? Mir hatte man mal erzählt, dass nur Lohnsteuerhilfevereine abgesetzt werden können, aber das ist glaube ich falsch...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
ich denke, das geht beim Finanzamt durch, oder?

Z.Zt. abzugsfähig wäre nur der Betrag, der auf die Fertigung der Anlage N entfällt.



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#6
 Von 
saturnine
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

ok, gut zu wissen, danke!
Wie sieht es aber mit PC Maus und den Kopfhörern aus? Ein geringwertiges Wirtschaftsgut sind sie nicht, da nicht eigenständig nutzbar. Ich würde sie in der WISO Software als Peripheriegerät mit einer Abschreibungsdauer von 3 Jahren einordnen. Nun besteht da die Option den Abschreibungsverlauf manuell zu ändern, also z.B. zu sagen für 2010 wird der volle Betrag abgeschrieben, für die folgenden Jahre jeweils 0,-€ - darf ich das (die Software lässt es zu)?!?

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ein klares Jein ;)

Eigentlichb sind unselbständige Peripheriegeräte ebenfaslls abzuschreiben, wie die Software es auch vorschlägt. Allerdings wird es in den wenigsten Fällen beanstandet, wenn diese Teile als Sofortaufwand behandelt werden. Die steuerlicht Auswirkung ist einfach gering. Solltest Du natürlich High end Geräte für je 400 Euro angeschafft haben, wird da sicher genauer hingeschaut. Aber bei günstigen Komponenten würde ich, sofern der PC bereits ebgeschrieben ist, diese einfach als nachträgliche Anschaffungskosten deklarieren und voll geltend machen. Ich kenne Deine Gesamteinkünfte nicht, aber bei Werbungskosten von 1.300 euro übersteigen diese um knapp 400 Euro den Pauschbetrag. Somit würde ich zu der Vermutung tendieren, dass hier nicht zu kleinlich geprüft wird. Außer natürlich, Du wirst in einem ausbildenden Finanzamt veranlagt und die Erklärung wird von einem Anwärter geprüft :)

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#8
 Von 
saturnine
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Mahmnan, danke für die ausführliche Antwort!

Wo finde ich den Punkt nachträgliche Anschaffungskosten?
Es gibt nur eine Kategorie Computer und Zubehör, als Unterrubrik gibt es leider keine nachträglichen Anschaffungskosten. Soll ich das lieber unter "eigenständig ermittelte Abschreibungen" dann eintragen - mit 50% beruflicher Nutzung und vollen Betrag der Abschreibung für 2010?

Momentan habe ich das PC Zubehör unter "Computer/Zubehör" Unterrubrik "Peripheriegeräte" eingetragen, bei der Abschreibungstabelle habe ich für 2010 den vollen Betrag, für die Folgejahre 0,-€. Ich weiß´da bloß leider nicht, ob die das anerkennen, insofern wäre mir Dein Vorschlag mit den nachträglichen Anschaffungskosten lieber.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dazu kenne ich die Software zu wenig. Notfalls würde ich eine freie Eingabe bei den Werbungskosten machen und eine Anlage z.B. mit Excel erstellen.

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