Hallo!
Folgender Fall: Herr A möchte Kosten für Fort- und Weiterbildung bei der Lohnsteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Er fragt sich, zu welchem Kalenderjahr die Kosten nun steuerrechtlich gehören:
Anmeldung Fortbildungskurs am 05.09.2009
Rechnung über Fortbildungskosten (Rechnungsdatum): 11.09.2009
Rechnung fällig: mit Kursbeginn
Rechnung wird beglichen (tatsächliches Zahlungsdatum) am: 15.09.2009
Kurs findet statt vom 02.05.2010
-03.05.2010
Kann A die Kosten nun in der Steuererklärung 2009
(wegen Zahlungsdatum) oder in 2010
(wegen Fälligkeit oder wegen Kurszeitpunkt) geltend machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Werbungskosten - in welchem Jahr anzusetzen?
18. November 2009
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Frage vom 18. November 2009 | 20:06
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Werbungskosten - in welchem Jahr anzusetzen?
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#1
Antwort vom 19. November 2009 | 10:48
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Bei Werbungskosten gilt grundsätzlich das Zufluss/Abflussprinzip. § 11 ´EStG
Die Werbungskosten müssen nach 2009.
Eine Ausnahme könnte nur gelten, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handeln würde.
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#2
Antwort vom 19. November 2009 | 13:50
Von
Status: Schüler (368 Beiträge, 142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 19. November 2009 | 15:19
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 39x hilfreich)
Nein, wie becksgold bereits geschrieben hat, ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, sprich Arbeitnehmereinkommen, bis auf wenige Ausnahmefälle das Geldabflussdatum für die Geltendmachung der Kosten maßgeblich.
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