Werbungskosten - in welchem Jahr anzusetzen?

18. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Werbungskosten - in welchem Jahr anzusetzen?

Hallo!

Folgender Fall: Herr A möchte Kosten für Fort- und Weiterbildung bei der Lohnsteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Er fragt sich, zu welchem Kalenderjahr die Kosten nun steuerrechtlich gehören:

Anmeldung Fortbildungskurs am 05.09.2009
Rechnung über Fortbildungskosten (Rechnungsdatum): 11.09.2009
Rechnung fällig: mit Kursbeginn
Rechnung wird beglichen (tatsächliches Zahlungsdatum) am: 15.09.2009
Kurs findet statt vom 02.05.2010 -03.05.2010

Kann A die Kosten nun in der Steuererklärung 2009 (wegen Zahlungsdatum) oder in 2010 (wegen Fälligkeit oder wegen Kurszeitpunkt) geltend machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Bei Werbungskosten gilt grundsätzlich das Zufluss/Abflussprinzip. § 11 ´EStG

Die Werbungskosten müssen nach 2009.

Eine Ausnahme könnte nur gelten, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handeln würde.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Nein, wie becksgold bereits geschrieben hat, ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, sprich Arbeitnehmereinkommen, bis auf wenige Ausnahmefälle das Geldabflussdatum für die Geltendmachung der Kosten maßgeblich.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen