Werbungskosten höher als bezahlte Lohnsteuer

3. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)
Werbungskosten höher als bezahlte Lohnsteuer

Hallo,

Kann man eigentlich vom Finazamt nach Steuererklärung mehr Geld bekommen als man an Lohnsteuer bezahlte ?? Wohl logischerweise nicht, oder ??!!

Bin seit 01.Oktober 2011 in einem aus meiner Sicht prekären Arbeitsverhältniß (wie es leider heutzutage so üblich ist), sprich ziemlich geringer Lohn und werde laut Brutto-Netto-Rechner ca. 110 Euro Lohnsteuer im Monat zahlen.
Fahr jeden Tag insgesamt 65 km zur Arbeit um hin und zurück zu kommen, habe also ca. 260 Euro im Monat Fahrtkosten, ohne den Verschleiß zu berücksichtigen... Wo könnte ich diese Aufwendungen außer vom Finanzamt ersetzt bekommen ??
Wäre sehr wichtig zu wissen,da ich eh schon jeden Euro zweimal umdrehen muss und mich evtl. um einen Job in der Nähe meiner Wohnung bemühen müsste...

Muss ich überhaupt Lohnsteuer bezahlen, da ich eigentlich ausschließlich auf der Schule dieses Jahr war und von den Einnahmen in den letzten 3 Monaten nicht mehr über die Grenze komme ??

Ich danke für jede Antwort bzw. Unterstützung !!

Aus reinen Interesse : Wie viele Jahre später kann ich eine Steuererklärung abgeben ?

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25 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Sie haben irgendwie die Vorstellung, Werbungskosten könne man quasi eins zu eins von der Steuersumme abziehen? Da befinden Sie sich im Irrtum. Wenn Sie 3000 Euro Werbungskosten in einem Jahr haben, werden die von Ihrem EINKOMMEN abgezogen - das heißt, Sie verdienen 3000 Euro steuerfrei. Bei einem niedrigen Steuersatz sparen Sie also 450 bis 600 Euro - nicht etwa 3000 Euro.
Wenn Sie dieses Jahr nicht mehr als 8004 Euro verdienen, müssen Sie zunächst mal Steuern zahlen, kriegen die aber per Steuererklärung wieder - nur halt erst 2012. Grundsätzlich haben Sie für eine FREIWILLIGE Steuererklärung 4 Jahre Zeit.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

quote:
Fahr jeden Tag insgesamt 65 km zur Arbeit um hin und zurück zu kommen, habe also ca. 260 Euro im Monat Fahrtkosten, ohne den Verschleiß zu berücksichtigen... Wo könnte ich diese Aufwendungen außer vom Finanzamt ersetzt bekommen ??


Zunächst einmal möchte ich mich muemmel anschließen. Es ist keineswegs so, dass das Finanzamt die Werbungskosten erstattet.

Die Rechnung latet etwa wie folgt:
65km Fahrtstrecke führen zu Werbungsdkosten von 4.485€ pro Jahr bei 230 Arebeitstagen.
Davon sind 920€ bereits über den AN-Pauschbetrag berücksichtigt, bleiben also 3565€, die geltend gemacht werden können oder 297€ pro Monat.

In Steuerklasse 1 entspricht ein Lohnsteuerabzug von 110€ etwa einem Bruttogehalt von 1.520€. Durch die Werbungskosten müssen aber nur noch 1.223€ versteuert werden. Darauf fällt immer noch eine Lohnsteuer von 41,50€ an.

Der lange Anfahrtsweg führt also nur zu einer Steuererstattung von ca. 70€ pro Monat. Bei einem Gehalt von 1.520€ brutto gibt es auch keine andere Zuschussmöglichkeiten.

Diese Aussage gelten ab 2012. Für 2011 musst Du ohnehin keine Steuern zahlen, da Du einen Jahresverdienst von 8.004€ nicht überschreitest.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

Danke für die bisherigen Hintergrundinfos. Gut zu wissen, dass ich für 2011 die komplette Lohnsteuer zurück erstattet bekommme. So lohnt sich das Arbeitsverhältniß ein bißchen mehr und ich hab bis Januar Zeit einen neuen Job in mehr Nähe zu finden...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

quote:
Kann man eigentlich vom Finazamt nach Steuererklärung mehr Geld bekommen als man an Lohnsteuer bezahlte ?? Wohl logischerweise nicht, oder ??!!

Es geht, aber nicht in deinem Fall.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

Präzisiere deine Andeutung bitte...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Sofern du als Steuerpflichtiger noch ein Einzeklunternehmen hast, könnte es über den Weg der Abschreibungen und der Mwst-Rückerstattung durchaus ein Guthaben ergeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
könnte es über den Weg der Abschreibungen

DAS sollte sogar NOCH GENAUER präzisiert werden.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Genau für solche steuergünstigen Konstruktionen bezahle ich meinen Steuerberater ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Man bekommt NIEMALS mehr Steuern zurück als man zuvor bezahlt hat.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

quote:
Man bekommt NIEMALS mehr Steuern zurück als man zuvor bezahlt hat.

DAS habe ich auch niemals behauptet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#11
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Doch, bekommt man. Allerdings sollte man dann vorhaben in ein Land zu ziehen, das nicht nach Deutschland ausliefert und nicht mehr vorhaben sich hier nochmal Blicken zu lassen.

UstVoranmeldung ist das Zauberwort

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das wäre dann aber dasselbe wie "Wie hebe ich Geld von einer Bank ab, bei der ich gar kein Konto habe".

quote:
DAS habe ich auch niemals behauptet.

Hörte sich aber ganz so an.



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#13
 Von 
boscoop
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
...mehr Geld bekommen als man an Lohnsteuer bezahlte


Die Frage bezog sich bzgl. Bezahlung auf die Lohnsteuer. Bzgl. Rückerstattung aber auf "Geld bekommen".

Wenn ich Harry v.S. richtig interpretiere, bezieht sich seine Antwort auf ALLE relevanten Steuerarten ;)
Somit mehr Steuern erstattet als Lohnsteuern bezahlt...


Gruss,
b.

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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

-- Editiert boscoop am 06.10.2011 11:08

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#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wenn ich Harry v.S. richtig interpretiere

Eigentlich gibt es da nichts zu interpretieren; Harry hat sich bei der Antwort einfach "verhauen".



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

quote:
quote:Kann man eigentlich vom Finazamt nach Steuererklärung mehr Geld bekommen als man an Lohnsteuer bezahlte ?? Wohl logischerweise nicht, oder ??!!


Es geht, aber nicht in deinem Fall.


von Harry van Sell am 04.10.2011 21:42

Natürlich kann man vom Finanzamt mehr Geld (=Steuer) zurückbekommen als man an Lohn steuer bezahlte.
Ganz legal.



quote:
Somit mehr Steuern erstattet als Lohnsteuern bezahlt...

Genau.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

quote:
Natürlich kann man vom Finanzamt mehr Geld (=Steuer) zurückbekommen als man an Lohn steuer bezahlte.
Ganz legal.


Dann gib uns mal einen Tipp, wie das gehen soll.

Es sei denn, Du meinst das Ganze jetzt spitzfindig. Auf die Einkommensteuer werden neben der Lohnsteuer auch noch andere Steuern sowie Steuervorauszahlungen angerechnet.

Korrekt muss es daher heißen:
Man kann nicht mehr Einkommensteuer zurückerhalten, als man als Steuervorauszahlung (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer usw.) bereits gezahlt hat.

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#17
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Wie wäre der (weitere) Ablauf, wenn ich im Jahr 2011 doch noch über die 8004 Euro kommen würde ?? Tipps ??
Würde gerne die komplette Lohnsteuer zurück erhalten anstatt nur einen anrechnungsfreien Betrag zu haben... :)

Mittlerweile habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden, der deutlich mehr bezahlt und es könnte mit der Grenze
eng werden. Wäre es evtl. geschickter das Gehalt im Nov+Dez zu drücken um nicht über die 8004 Euro zu kommen ?? Und mich auf eine Gehalterhöhung im Januar 2012 zu verständigen, da ich nächstes Jahr (wenn alles normal abläuft) eh über die Grenze komme... ?

Danke für Antworten

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-- Editiert ihef am 01.11.2011 10:06

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#18
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Was ist denn so tragisch daran, dieses Jahr ein bisschen Lohnsteuer zu zahlen? Auf eine Gehaltserhöhung zu verzichten, nur weil dann etwas Steuer anfallen würde ist doch totaler Schwachsinn. Da hat man ja im Endeffekt weniger Geld. Selbst wenn man die Erhöhung ab November erst auf das Januargehalt drauf schlägt, zahlt man im Endeffekt mehr Steuern, da ja in 2012 das ganze Jahr über mehr verdient wird.

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#19
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Ja, aber soweit ich den Thread bisher verstanden habe, bekomme ich die GESAMTE Lohnsteuer zurück, die ich im Jahr 2011 ab Oktober gezahlt habe, sofern ich in diesen 3 Monaten unter 8004 Euro brutto bleibe. Sollte ich über diese Grenze gelangen, gibts nur noch die Werbungskosten begründeten Beträge anrechnungsfrei und nicht mehr die gesamte Lohnsteuer zurück...

Bin Lohnsteuerklasse 1 und zahle insgesamt ca. 900 Euro Lohnsteuer in den 3 Monaten. Ziehe dann den Vergleich zu 2012, da gibts auf keinen Fall die komplette Lohnsteuer zurück, da ich locker über 8004 Euro brutto Gesamtjahresverdienst kommen werde. Also lieber dann 2012 bißchen mehr Steuern zurück als 2011 auf komplette Lohnsteuer zu verzichten, oder ??!!

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16799x hilfreich)

quote:
Also lieber dann 2012 bißchen mehr Steuern zurück als 2011 auf komplette Lohnsteuer zu verzichten, oder ??!!


So ein Vorgehen wäre trotzdem Unsinn. Der Steuertarif in Deutschland ist progressiv, d.h. je höher das Einkommen ist, desto höher wird der Steuersatz. Das Verschieben von Einkommen in ein anders Jahr, in dem das Einkommen höher ist, führt daher zu einer höheren Steuerbelastung.

Der Verzicht auf Gehaltserhöhungen nur um keine Steuern zahlen zu müssen, macht ebenfalls keinen Sinn. Wenn man den Grundfreibetrag nur geringfügig überschreitet, dann zahlt man auf den übersteigenden Betrag 14% Steuern. Die Sozialabgaben betragen etwa 20%. Für jeden Euro, auf den man verzichtet, hat man also tatsächlich 66ct weniger in der Tasche.

Wenn man einen zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000€ hat, dann bezahlt man auf zusätzliche 100€ bereits 27% Steuern. In dem Fall würde das Verschieben von 100€ von 2011 nach 2012 zu einem Verlust von 13€ führen.

Man sollte also nicht Steuern sparen, koste es was es wolle. Ich würde z.B. gerne 1 Mio € Steuern zahlen, denn dann wüsste ich, dass ich reich bin. Wenn Du also innerhalb von nur 3 Monaten ein Einkommen erzielst, bei dem nicht alle Steuern erstattet werden, dann freue Dich darüber, dass Du ein ganz gutes Gehalt hast. Es gibt viele Menschen in Deutschland, die gerne mit Dir tauschen würden.

Daneben können neben Fahrtkosten noch eine Reihe anderer Dinge (z.B. bestimmte Versicherungsbeiträge) von der Steuer abgesetzt werden, die bislang hier noch nicht erwähnt wurden. Vielleicht bekommst Du doch alles erstattet.

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#21
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine nichtselbständige Arbeit handelt.

Solange der Gesmtbetrag der Einkunfte positiv ist, geht in das nächste Jahr nichts zu übertragen. Bleibt also in dem Jahr hängen, in dem die Kosten anfallen.

Bei diesem Arbeitsweg werden zuzüglich möglicher anderer Werbungskostenkosten möglicherweise keine Steuern zu zahlen sein. Vorauszahlungen gibt es zurück. - Aber mehr geht nicht. Mehr Steuern, als vorausbezahlt wurden, geht definitiv nicht.

Sollte das Einkommen aber dermassen gering dadurch ausfallen, kann aufstockend ALG II beantragt werden. Das kann man auch beantragen, wenn man nicht arbeitslos ist. Ich denke, dieses ist mit der Frage gemeint. Der (mögliche) Anspruch müsste aber dezidiert durchgerechnet werden. Weil es von mehreren Faktoren abhängt.

Bruttolohn, Nettolohn, Bedarf etc.

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#22
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

@hh :

Welche Beitragsrechnungen von Versicherungen ??

Rechtschutz,KFZ ??


Beäuge manche Arbeitsverhältnisse (Firmen mit 60 Prozent Leiharbeiter, viele Überstunden etc...) auch sehr kritisch !! Bei mir war es im Oktober auch ein prekäres Arbeitsverhältniß. 6-Tage Nachtschicht, 55-60 Std/Woche, sehr hohes Arbeitstempo, Gehalt an der Grenze zu ALG 2-Aufstockung... Nun einen Arbeitsplatz bei den Stadtwerken in Verbindung mit einem sehr guten Gehalt ab November zu bekommmen, betrachte ich als absoluten Glücksfall und weiß das zu schätzen !!

@Spejbl :

Danke für Hilfe/Antwort...

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#23
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

@hh :

Welche Beitragsrechnungen von Versicherungen ??

Rechtschutz,KFZ ??


Beäuge manche Arbeitsverhältnisse (Firmen mit 60 Prozent Leiharbeiter, viele Überstunden etc...) auch sehr kritisch !! Bei mir war es im Oktober auch ein prekäres Arbeitsverhältniß. 6-Tage Nachtschicht, 55-60 Std/Woche, sehr hohes Arbeitstempo, Gehalt an der Grenze zu ALG 2-Aufstockung... Nun einen Arbeitsplatz bei den Stadtwerken in Verbindung mit einem sehr guten Gehalt ab November zu bekommmen, betrachte ich als absoluten Glücksfall und weiß das zu schätzen !!

@Spejbl :

Danke für Hilfe/Antwort...

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#24
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

@hh :

Welche Beitragsrechnungen von Versicherungen ??

Rechtschutz,KFZ ??


Beäuge manche Arbeitsverhältnisse (Firmen mit 60 Prozent Leiharbeiter, viele Überstunden etc...) auch sehr kritisch !! Bei mir war es im Oktober auch ein prekäres Arbeitsverhältniß. 6-Tage Nachtschicht, 55-60 Std/Woche, sehr hohes Arbeitstempo, Gehalt an der Grenze zu ALG 2-Aufstockung... Nun einen Arbeitsplatz bei den Stadtwerken in Verbindung mit einem sehr guten Gehalt ab November zu bekommmen, betrachte ich als absoluten Glücksfall und weiß das zu schätzen !!

@Spejbl :

Danke für Hilfe/Antwort...

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#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann als Sonderausgabe abgesetzt werden, die Rechtsschutzversicherung nicht.

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