Werbungskosten bei Erwerbsunfähigkeit

10. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 14x hilfreich)
Werbungskosten bei Erwerbsunfähigkeit

Hallo,
hab online nur Aussagen gefunden, die behaupten bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente gäbe es keine Möglichkeit Werbungskosten geltend zu machen.
Aber da es ja die Hinzuverdienstmöglichkeit gibt, muss es doch auch möglich sein dafür Werbungskosten ansetzen zu dürfen?
Gerade diese Rechnung ergibt ja bei Selbstständigen und Angestellten erst den Hinzuverdienstbetrag.
Gibt es dazu generell andere Regelungen als beim Hauptverdienst?
Danke fürs Lesen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Aber da es ja die Hinzuverdienstmöglichkeit gibt, muss es doch auch möglich sein dafür Werbungskosten ansetzen zu dürfen? Das kommt drauf an - für pauschal versteuerte Minijobs kann man auch keine WK geltend machen. Für sonstige Jobs kann man grundsätzlich WK geltend machen, wobei man automatisch die Pauschale von 1.000 Euro hat - irgendwas darunter geltend zu machen ist insofern sinnfrei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wobei man automatisch die Pauschale von 1.000 Euro hat - irgendwas darunter geltend zu machen ist insofern sinnfrei.

Mir geht's eher darum wenn sie höher sind. Mal angenommen ich versuche mich zu qualifizieren, weil der Arbeitsmarkt verschlossen ist und gebe dafür 10000 Euro für eine Umschulung aus ohne Einnahmen zu haben. Die kann ich doch auch als Verlust vortragen und gegen mögliche Einnahmen in der Zukunft verrechnen lassen? Sonst gäbe es ja nie eine Möglichkeit raus aus der Erwerbsunfähigkeit.
Oder überspizt, wenn ich als Selbstständiger 100000 Euro kosten habe, aber nur 102000 Euro Einnahmen, wäre doch auch nur ein Hinzuverdienst, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sonst gäbe es ja nie eine Möglichkeit raus aus der Erwerbsunfähigkeit. Wieso? Die ist doch gesundheitlich bedingt, oder wird man jetzt aufgrund fehlender Qualifikationen in Rente geschickt?
gebe dafür 10000 Euro für eine Umschulung aus ohne Einnahmen zu haben. Sie haben doch Einnahmen - daß Renten nicht steuerfrei sind, müßte sich langsam herumgesprochen haben. Wenn dann noch ein Rest bleibt, könnte der evtl. als Verlust vorgetragen werden, wenn das FA Ihnen abnimmt, daß Sie irgendwann wieder arbeiten werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sonst gäbe es ja nie eine Möglichkeit raus aus der Erwerbsunfähigkeit. Wieso? Die ist doch gesundheitlich bedingt, oder wird man jetzt aufgrund fehlender Qualifikationen in Rente geschickt?

Das Problem ist, dass man auch bei verschlossenem Arbeitsmarkt in die Rente geschickt wird. Das heisst, grundsätzlich könnte man arbeiten, aber der Arbeitsmarkt ist noch nicht so weit entwickelt, dass es dafür auch Angebote gäbe. Man muss sich dann quasi seinen eigenen 'Arbeitsmarkt' schaffen, weiß aber vorher nicht ob das funktionieren wird.

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