Guten Tag zusammen,
auch wenn das Thema Dienstwagen mehrfach durchgekaut wurde, erlaube ich mir hierzu noch eien Frage.
Ich habe zum Sommer diesen Jahres den Job gewechselt und einen Dienstwagen gestellt bekommen. Die Kosten für Benzin & Ölverbrauch sowie sonstige geringfügige Ausgaben (Lampen, Waschen,...) sind von mirt zu tragen.
Da ich einer Auswärtstätigkeit nachgehe, werden "nur" die 1% des Listenpreises versteuert.
Nun die Frage, die sich mir stellt: Kosten für Benzin, Öl, Lampen,Waschen,... stellen aus meiner Sicht Werbungskosten dar. Wir können diese geltend gemacht werden?
Danke & Gruß
Markus L.
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Werbungskosten bei Auswärtstätigk u. Dienstwagen
24. November 2011
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Frage vom 24. November 2011 | 09:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten bei Auswärtstätigk u. Dienstwagen
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